Wer eine Kündigung in München erhalten hat, stellt sich als Erstes die Frage: Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? Die Antwort ist in den meisten Fällen ja – denn die Erfolgschancen sind deutlich besser, als viele Arbeitnehmer vermuten. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in München kennen wir die Statistiken und die Praxis am Arbeitsgericht München.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Faktoren die Erfolgschancen beeinflussen, wann eine Klage besonders aussichtsreich ist und wie Sie Ihre persönliche Situation realistisch einschätzen können.
Statistik: Wie enden Kündigungsschutzklagen?
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Die Mehrheit der Kündigungsschutzklagen am Arbeitsgericht endet nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Vergleich. Die typische Verteilung sieht so aus:
- Ca. 60-65 % Vergleich: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich, meist auf eine Abfindung. Der häufigste Ausgang.
- Ca. 15-20 % Klagerücknahme: Oft, weil der Arbeitnehmer zwischenzeitlich eine neue Stelle gefunden hat oder sich außergerichtlich geeinigt wurde.
- Ca. 10-15 % Urteil zugunsten des Arbeitnehmers: Das Gericht stellt fest, dass die Kündigung unwirksam war.
- Ca. 5-10 % Urteil zugunsten des Arbeitgebers: Die Kündigung wird für wirksam erklärt.
Das bedeutet: In der überwiegenden Mehrheit der Fälle profitiert der Arbeitnehmer von der Klageerhebung – sei es durch eine Abfindung im Vergleich oder durch die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.
Welche Faktoren beeinflussen die Erfolgschancen?
Die Erfolgschancen Ihrer Kündigungsschutzklage hängen von mehreren Faktoren ab, die ein erfahrener Fachanwalt im Rahmen einer Erstberatung prüft:
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
Die wichtigste Voraussetzung: Das Kündigungsschutzgesetz muss anwendbar sein. Das ist der Fall, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Ohne KSchG sind die Chancen deutlich geringer – aber nicht aussichtslos.
Art der Kündigung
Je nach Kündigungsart ergeben sich unterschiedliche Angriffspunkte:
- Betriebsbedingte Kündigung: Oft angreifbar wegen fehlerhafter Sozialauswahl – sehr gute Chancen
- Verhaltensbedingte Kündigung: Häufig fehlt eine wirksame Abmahnung – gute Chancen
- Personenbedingte Kündigung: Strenge Anforderungen an die Prognose – ordentliche Chancen
- Fristlose Kündigung: Sehr hohe Anforderungen an den wichtigen Grund – oft angreifbar
Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Chancen
Rechtsanwalt Niklas Gellert analysiert Ihre Kündigung und gibt Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen.
Jetzt Chancen prüfen 089 - 201 741 44Formfehler und Verfahrensmängel als Trumpf
Unabhängig vom Kündigungsgrund gibt es zahlreiche formelle und verfahrensrechtliche Fehler, die eine Kündigung unwirksam machen. In der Praxis sind diese Fehler überraschend häufig:
- Fehlende oder fehlerhafte Betriebsratsanhörung: Der häufigste Verfahrensfehler – macht die Kündigung automatisch unwirksam
- Formfehler: Fehlende Schriftform, falsche Unterschrift oder fehlende Vollmacht
- Nicht eingehaltene Kündigungsfristen: Falsche Kündigungsfristen machen die Kündigung zumindest zum genannten Termin unwirksam
- Sonderkündigungsschutz missachtet: Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte und Elternzeitler genießen besonderen Schutz
Ein erfahrener Fachanwalt prüft systematisch alle Angriffspunkte. Oft finden sich Fehler, die der Arbeitnehmer selbst nie bemerkt hätte.
Vergleich und Abfindung: Das wahrscheinlichste Ergebnis
Die Realität am Arbeitsgericht München sieht so aus: Die meisten Kündigungsschutzklagen werden im Gütetermin oder in der nachfolgenden Kammerverhandlung durch einen Vergleich beendet. Dabei einigen sich die Parteien typischerweise auf:
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Datum
- Zahlung einer Abfindung (Faustformel: 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr)
- Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit guter Bewertung
- Gegebenenfalls Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung
Je schlechter die Karten des Arbeitgebers, desto höher fällt die Abfindung aus. Wenn der Arbeitgeber weiß, dass seine Kündigung angreifbar ist, wird er bereit sein, deutlich mehr zu zahlen, um das Risiko eines negativen Urteils zu vermeiden.
Warum ein Fachanwalt entscheidend ist
Die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage hängen maßgeblich von der anwaltlichen Vertretung ab. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die Schwachstellen typischer Kündigungen, weiß, welche Argumente am Arbeitsgericht München überzeugen, und kann die Abfindungsverhandlung professionell führen.
In der Kündigungsschutzklage geht es nicht nur um Recht – es geht um Verhandlungsgeschick, Erfahrung und die Kenntnis der lokalen Gegebenheiten. Wir kennen die Richter am Arbeitsgericht München, ihre Tendenzen und Erwartungen. Dieses Wissen nutzen wir konsequent für unsere Mandanten.
Wichtig: Die 3-Wochen-Frist für die Klageerhebung läuft ab Zugang der Kündigung. Zögern Sie nicht – eine frühzeitige Beratung gibt Ihnen die bestmögliche Ausgangsposition.