Eine Kündigungsschutzklage ist das wichtigste Rechtsmittel für Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben. Sie wird beim Arbeitsgericht München eingereicht und hat das Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen zu lassen. Für Arbeitnehmer in München ist das zuständige Gericht das Arbeitsgericht München in der Winzererstraße.
Als Anwälte für Arbeitsrecht in München begleiten wir Sie von der ersten Prüfung bis zur Einigung oder Entscheidung des Gerichts. Entscheidend sind dabei vor allem die Frist, die richtige Einreichung beim Arbeitsgericht München, die realistischen Kosten und die Frage, ob eine Abfindung oder die Weiterbeschäftigung das sinnvollere Ziel ist.