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München

Kündigungsschutzklage Dauer München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Der Gütetermin findet in München meist 2-4 Wochen nach Klageerhebung statt
  • Viele Verfahren enden bereits im Gütetermin durch Vergleich – also nach wenigen Wochen
  • Ein vollständiges Klageverfahren mit Kammerverhandlung dauert 3-6 Monate in der ersten Instanz
  • Die Berufung (LAG München) kann das Verfahren um weitere 6-12 Monate verlängern

Nach einer Kündigung möchten Arbeitnehmer vor allem eines wissen: Wie lange dauert das Ganze? Die Dauer einer Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht München lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt von vielen Faktoren ab. In diesem Ratgeber geben wir Ihnen einen realistischen Überblick über die typischen Verfahrensdauern.

Die Phasen des Verfahrens und ihre Dauer

Eine Kündigungsschutzklage durchläuft mehrere klar definierte Phasen. Jede Phase hat ihre eigene typische Dauer:

Phase 1: Klageerhebung und Zustellung (1-2 Wochen)

Nach Einreichung der Klage stellt das Arbeitsgericht München die Klage dem Arbeitgeber zu. Das dauert in der Regel 1-2 Wochen. Gleichzeitig wird bereits der Gütetermin terminiert.

Phase 2: Gütetermin (2-4 Wochen nach Klageerhebung)

Der Gütetermin ist der erste Verhandlungstermin und findet am Arbeitsgericht München typischerweise 2-4 Wochen nach Klageerhebung statt. Hier versucht der Vorsitzende Richter, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Über die Hälfte aller Verfahren wird bereits in diesem Termin durch einen Vergleich beendet.

Phase 3: Kammerverhandlung (3-6 Monate nach Klageerhebung)

Scheitert der Gütetermin, folgt das streitige Verfahren mit Schriftsatzfristen und der Kammerverhandlung. Die Kammer besteht aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern (je einer von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite). Am Arbeitsgericht München wird die Kammerverhandlung meist 2-4 Monate nach dem gescheiterten Gütetermin angesetzt.

Phase 4: Berufung – falls nötig (weitere 6-12 Monate)

Ist eine Partei mit dem Urteil nicht einverstanden, kann sie innerhalb eines Monats Berufung zum Landesarbeitsgericht (LAG) München einlegen. Das Berufungsverfahren dauert weitere 6-12 Monate. In der Praxis gehen allerdings nur wenige Kündigungsschutzklagen in die Berufung.

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Warum viele Verfahren schnell enden

Die gute Nachricht: Die Mehrheit der Kündigungsschutzklagen dauert deutlich kürzer als erwartet. Das liegt daran, dass beide Seiten häufig ein Interesse an einer schnellen Einigung haben:

  • Der Arbeitgeber möchte das Risiko einer Gehalts-Nachzahlung (Annahmeverzugslohn) begrenzen – je länger das Verfahren dauert, desto teurer wird es für ihn
  • Der Arbeitnehmer möchte Klarheit und die Abfindung zeitnah erhalten, um sich beruflich neu zu orientieren
  • Das Gericht fördert aktiv den Vergleich, insbesondere im Gütetermin

In der Praxis bedeutet das: Wenn beide Seiten vergleichsbereit sind, kann Ihr Verfahren innerhalb von 4-6 Wochen abgeschlossen sein. Ein erfahrener Fachanwalt kann bereits vor dem Gütetermin Vergleichsverhandlungen aufnehmen, um das Verfahren zu beschleunigen.

Was kann das Verfahren verzögern?

Es gibt Faktoren, die ein Verfahren in die Länge ziehen können:

  • Verzögerungstaktik des Arbeitgebers: Manche Arbeitgeber versuchen, das Verfahren hinauszuzögern – etwa durch Fristverlängerungsanträge oder umfangreiche Beweisanträge
  • Beweisaufnahme: Müssen Zeugen gehört werden (z.B. bei verhaltensbedingten Kündigungen), verlängert sich das Verfahren um die Dauer der Beweisaufnahme
  • Gerichtsauslastung: Das Arbeitsgericht München ist eines der größten in Deutschland – Terminengpässe können vorkommen
  • Komplexe Rechtsfragen: Sonderkündigungsschutz, Massenentlassungen oder Betriebsübergänge erfordern oft mehr Verhandlungszeit

Tipps für ein zügiges Verfahren

Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht in München empfehlen wir Ihnen folgende Strategien für ein effizientes Verfahren:

  1. Frühzeitig Anwalt einschalten: Je schneller wir die Klage einreichen, desto früher wird der Gütetermin angesetzt. Die 3-Wochen-Frist sollten Sie ohnehin nicht ausreizen.
  2. Unterlagen vollständig vorlegen: Arbeitsvertrag, Kündigung, Gehaltsabrechnungen – alles, was wir zur Vorbereitung brauchen, beschleunigt den Prozess.
  3. Realistische Verhandlungsziele: Wer mit realistischen Vorstellungen zur Abfindungshöhe in den Gütetermin geht, erhöht die Chance auf eine schnelle Einigung.
  4. Erfahrenen Fachanwalt beauftragen: Ein Anwalt, der das Arbeitsgericht München kennt, kann Verfahrensabläufe besser einschätzen und steuern.

Bei GPS Rechtsanwälte streben wir grundsätzlich eine schnelle und für den Mandanten optimale Lösung an. In vielen Fällen erreichen wir bereits im Gütetermin ein Ergebnis, das unsere Mandanten zufriedenstellt. Wenn nötig, kämpfen wir aber auch geduldig durch alle Instanzen.

Häufige Fragen: Kündigungsschutzklage

Im Durchschnitt dauert eine Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht München 3-6 Monate. Viele Verfahren enden jedoch bereits nach 2-4 Wochen im Gütetermin durch einen Vergleich. Nur wenn keine Einigung erzielt wird, folgt die Kammerverhandlung.

Am Arbeitsgericht München wird der Gütetermin in der Regel 2-4 Wochen nach Eingang der Klage anberaumt. Das Gericht ist gesetzlich verpflichtet, den Gütetermin schnell anzusetzen (§ 61a ArbGG).

Ja, teilweise. Eine gute Vorbereitung durch Ihren Fachanwalt und Vergleichsbereitschaft können das Verfahren deutlich verkürzen. Umgekehrt können Verzögerungstaktiken des Arbeitgebers (z.B. Beweisanträge) das Verfahren verlängern.

Während des laufenden Verfahrens erhalten Sie in der Regel kein Gehalt, es sei denn, Sie wurden unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt. Wird die Kündigung später für unwirksam erklärt, hat der Arbeitgeber das Gehalt für die gesamte Zeit nachzuzahlen (Annahmeverzugslohn).

Geht eine Partei in Berufung zum Landesarbeitsgericht München, dauert das Berufungsverfahren weitere 6-12 Monate. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat nach Zustellung des Urteils.

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