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München

Kündigungsschutzklage Ablauf München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Der Gütetermin findet ca. 2-6 Wochen nach Klageerhebung statt – hier wird oft schon ein Vergleich geschlossen
  • Ca. 80 % aller Verfahren am Arbeitsgericht München enden mit einem Vergleich (Abfindung)
  • Die gesamte Verfahrensdauer beträgt typischerweise 3-8 Monate
  • In erster Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang

Sie erwägen eine Kündigungsschutzklage in München und möchten wissen, wie das Verfahren abläuft? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht begleiten wir unsere Mandanten täglich durch diesen Prozess. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen den gesamten Ablauf – vom Einreichen der Klage bis zum Vergleich oder Urteil.

Die gute Nachricht vorab: Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht München ist transparent und klar strukturiert. In den meisten Fällen lässt sich innerhalb weniger Wochen eine Lösung finden – oft mit einer attraktiven Abfindung.

Schritt 1: Klageerhebung beim Arbeitsgericht München

Alles beginnt mit der fristgerechten Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht München (Winzererstraße 106, 80797 München). Die Klage muss innerhalb der 3-Wochen-Frist nach Zugang der Kündigung eingehen.

Die Klageschrift enthält:

  • Ihre persönlichen Daten und die des Arbeitgebers
  • Angaben zum Arbeitsverhältnis (Beginn, Position, Gehalt)
  • Den Antrag festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde
  • Die Kündigung im Original oder als Kopie

In der Praxis reichen wir die Klage elektronisch oder per Fax beim Arbeitsgericht München ein. Nach Eingang der Klage wird ein Aktenzeichen vergeben und der Arbeitgeber über die Klage informiert.

Schritt 2: Der Gütetermin

Innerhalb von 2-6 Wochen nach Klageerhebung findet der Gütetermin statt. Dies ist der wichtigste Termin im gesamten Verfahren – denn hier wird in den meisten Fällen bereits eine Lösung gefunden.

Was passiert im Gütetermin?

Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht München läuft typischerweise so ab:

  1. Sachverhaltsdarstellung: Der Richter fasst den Fall zusammen und stellt Fragen
  2. Stellungnahmen: Beide Seiten können ihre Position mündlich darlegen
  3. Rechtliche Einschätzung: Der Richter gibt oft eine vorläufige Einschätzung der Erfolgsaussichten
  4. Vergleichsvorschlag: Der Richter schlägt einen Vergleich vor – meist eine Abfindungszahlung
  5. Verhandlung: Über die Höhe der Abfindung und weitere Details wird verhandelt

Wichtig: Im Gütetermin werden keine Zeugen gehört und keine Beweise erhoben. Es geht ausschließlich um eine gütliche Einigung. Die Atmosphäre ist deutlich informeller als man es von Gerichten kennt.

Kündigungsschutzklage einreichen?

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Schritt 3: Der Kammertermin

Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, wird ein Kammertermin angesetzt. Dieser findet in der Regel 2-4 Monate nach dem Gütetermin statt. Zuvor tauschen beide Seiten schriftlich Argumente aus (Schriftsatzfristen).

Im Kammertermin verhandelt die vollbesetzte Kammer – bestehend aus:

  • Einem Berufsrichter als Vorsitzendem
  • Einem ehrenamtlichen Richter aus dem Arbeitgeberlager
  • Einem ehrenamtlichen Richter aus dem Arbeitnehmerlager

Im Kammertermin werden Zeugen gehört, Beweise gewürdigt und der Sachverhalt ausführlich erörtert. Am Ende steht entweder ein Urteil oder – was häufiger vorkommt – ein erneuter Vergleichsvorschlag.

Schritt 4: Vergleich oder Urteil

Die meisten Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht München enden mit einem Vergleich. In der Regel umfasst ein Vergleich:

  • Abfindungszahlung: Typischerweise 0,5 bis 1,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
  • Beendigungsdatum: Oft das Ende der regulären Kündigungsfrist
  • Arbeitszeugnis: Vereinbarung über Note und Inhalt
  • Freistellung: Unwiderrufliche Freistellung bis zum Beendigungsdatum
  • Weitere Punkte: Resturlaub, Firmenwagen, Wettbewerbsverbot etc.

Kommt kein Vergleich zustande, ergeht ein Urteil. Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung unwirksam war, besteht Ihr Arbeitsverhältnis fort. In der Praxis kommt es dann häufig dennoch zu einer Einigung, da eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oft für beide Seiten schwierig ist.

Typische Verfahrensdauer in München

Die Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht München hängt vom Einzelfall ab:

  • Vergleich im Gütetermin: Ca. 4-6 Wochen nach Klageerhebung
  • Vergleich im Kammertermin: Ca. 3-6 Monate
  • Urteil in erster Instanz: Ca. 4-8 Monate
  • Berufung (LAG München): Zusätzlich 6-12 Monate

Unsere Erfahrung zeigt: Die Mehrheit der Fälle wird bereits im Gütetermin oder spätestens im Kammertermin durch einen Vergleich beendet. Lange Verfahren über mehrere Instanzen sind die Ausnahme.

Tipps für Ihren Kündigungsschutzprozess

Aus unserer langjährigen Erfahrung vor dem Arbeitsgericht München geben wir unseren Mandanten folgende Tipps:

  1. Frühzeitig handeln: Je schneller die Klage eingereicht wird, desto schneller bekommen Sie einen Termin
  2. Unterlagen vollständig sammeln: Arbeitsvertrag, Kündigung, Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen, Betriebsratsunterlagen
  3. Realistische Erwartungen: Wir beraten Sie ehrlich über Ihre Erfolgschancen und die realistische Abfindungshöhe
  4. Verhandlungsbereit sein: Ein guter Vergleich ist oft besser als ein unsicherer Prozess
  5. Parallel Arbeitsagentur informieren: Melden Sie sich arbeitssuchend und sichern Sie Ihr Arbeitslosengeld

Bei GPS Rechtsanwälte begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Von der kostenlosen Erstberatung über die Klageerhebung bis zum Vergleich oder Urteil – wir sind an Ihrer Seite.

Häufige Fragen: Kündigungsschutzklage

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Bei einer Einigung im Gütetermin kann das Verfahren bereits nach 4-6 Wochen beendet sein. Geht das Verfahren in den Kammertermin, dauert es typischerweise 3-8 Monate. In Ausnahmefällen (Berufung) kann es über ein Jahr dauern.

Der Gütetermin ist der erste Gerichtstermin. Der Richter versucht, eine gütliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herbeizuführen – in der Regel einen Vergleich mit Abfindungszahlung. Beide Seiten können ihre Position darlegen, Zeugen werden noch nicht gehört.

Grundsätzlich ja – beide Parteien müssen persönlich erscheinen oder vertreten sein. Wenn Sie einen Anwalt beauftragt haben, kann dieser Sie im Gütetermin allein vertreten. In der Praxis empfehlen wir jedoch, persönlich anwesend zu sein.

Der Kammertermin findet statt, wenn im Gütetermin keine Einigung erzielt wurde. Hier verhandelt die vollbesetzte Kammer (ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter) ausführlich den Fall. Zeugen werden gehört und Beweise erhoben. Am Ende steht ein Urteil oder ein weiterer Vergleichsvorschlag.

Ja, grundsätzlich arbeiten Sie während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens weiter – es sei denn, Sie wurden freigestellt. Bei einem Widerspruch des Betriebsrats haben Sie einen besonderen Weiterbeschäftigungsanspruch.

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