Sie erwägen eine Kündigungsschutzklage in München und möchten wissen, wie das Verfahren abläuft? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht begleiten wir unsere Mandanten täglich durch diesen Prozess. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen den gesamten Ablauf – vom Einreichen der Klage bis zum Vergleich oder Urteil.
Die gute Nachricht vorab: Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht München ist transparent und klar strukturiert. In den meisten Fällen lässt sich innerhalb weniger Wochen eine Lösung finden – oft mit einer attraktiven Abfindung.
Schritt 1: Klageerhebung beim Arbeitsgericht München
Alles beginnt mit der fristgerechten Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht München (Winzererstraße 106, 80797 München). Die Klage muss innerhalb der 3-Wochen-Frist nach Zugang der Kündigung eingehen.
Die Klageschrift enthält:
- Ihre persönlichen Daten und die des Arbeitgebers
- Angaben zum Arbeitsverhältnis (Beginn, Position, Gehalt)
- Den Antrag festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde
- Die Kündigung im Original oder als Kopie
In der Praxis reichen wir die Klage elektronisch oder per Fax beim Arbeitsgericht München ein. Nach Eingang der Klage wird ein Aktenzeichen vergeben und der Arbeitgeber über die Klage informiert.
Schritt 2: Der Gütetermin
Innerhalb von 2-6 Wochen nach Klageerhebung findet der Gütetermin statt. Dies ist der wichtigste Termin im gesamten Verfahren – denn hier wird in den meisten Fällen bereits eine Lösung gefunden.
Was passiert im Gütetermin?
Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht München läuft typischerweise so ab:
- Sachverhaltsdarstellung: Der Richter fasst den Fall zusammen und stellt Fragen
- Stellungnahmen: Beide Seiten können ihre Position mündlich darlegen
- Rechtliche Einschätzung: Der Richter gibt oft eine vorläufige Einschätzung der Erfolgsaussichten
- Vergleichsvorschlag: Der Richter schlägt einen Vergleich vor – meist eine Abfindungszahlung
- Verhandlung: Über die Höhe der Abfindung und weitere Details wird verhandelt
Wichtig: Im Gütetermin werden keine Zeugen gehört und keine Beweise erhoben. Es geht ausschließlich um eine gütliche Einigung. Die Atmosphäre ist deutlich informeller als man es von Gerichten kennt.
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Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Schritt 3: Der Kammertermin
Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, wird ein Kammertermin angesetzt. Dieser findet in der Regel 2-4 Monate nach dem Gütetermin statt. Zuvor tauschen beide Seiten schriftlich Argumente aus (Schriftsatzfristen).
Im Kammertermin verhandelt die vollbesetzte Kammer – bestehend aus:
- Einem Berufsrichter als Vorsitzendem
- Einem ehrenamtlichen Richter aus dem Arbeitgeberlager
- Einem ehrenamtlichen Richter aus dem Arbeitnehmerlager
Im Kammertermin werden Zeugen gehört, Beweise gewürdigt und der Sachverhalt ausführlich erörtert. Am Ende steht entweder ein Urteil oder – was häufiger vorkommt – ein erneuter Vergleichsvorschlag.
Schritt 4: Vergleich oder Urteil
Die meisten Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht München enden mit einem Vergleich. In der Regel umfasst ein Vergleich:
- Abfindungszahlung: Typischerweise 0,5 bis 1,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
- Beendigungsdatum: Oft das Ende der regulären Kündigungsfrist
- Arbeitszeugnis: Vereinbarung über Note und Inhalt
- Freistellung: Unwiderrufliche Freistellung bis zum Beendigungsdatum
- Weitere Punkte: Resturlaub, Firmenwagen, Wettbewerbsverbot etc.
Kommt kein Vergleich zustande, ergeht ein Urteil. Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung unwirksam war, besteht Ihr Arbeitsverhältnis fort. In der Praxis kommt es dann häufig dennoch zu einer Einigung, da eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oft für beide Seiten schwierig ist.
Typische Verfahrensdauer in München
Die Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht München hängt vom Einzelfall ab:
- Vergleich im Gütetermin: Ca. 4-6 Wochen nach Klageerhebung
- Vergleich im Kammertermin: Ca. 3-6 Monate
- Urteil in erster Instanz: Ca. 4-8 Monate
- Berufung (LAG München): Zusätzlich 6-12 Monate
Unsere Erfahrung zeigt: Die Mehrheit der Fälle wird bereits im Gütetermin oder spätestens im Kammertermin durch einen Vergleich beendet. Lange Verfahren über mehrere Instanzen sind die Ausnahme.
Tipps für Ihren Kündigungsschutzprozess
Aus unserer langjährigen Erfahrung vor dem Arbeitsgericht München geben wir unseren Mandanten folgende Tipps:
- Frühzeitig handeln: Je schneller die Klage eingereicht wird, desto schneller bekommen Sie einen Termin
- Unterlagen vollständig sammeln: Arbeitsvertrag, Kündigung, Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen, Betriebsratsunterlagen
- Realistische Erwartungen: Wir beraten Sie ehrlich über Ihre Erfolgschancen und die realistische Abfindungshöhe
- Verhandlungsbereit sein: Ein guter Vergleich ist oft besser als ein unsicherer Prozess
- Parallel Arbeitsagentur informieren: Melden Sie sich arbeitssuchend und sichern Sie Ihr Arbeitslosengeld
Bei GPS Rechtsanwälte begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Von der kostenlosen Erstberatung über die Klageerhebung bis zum Vergleich oder Urteil – wir sind an Ihrer Seite.