Wer eine Kündigung prüfen lassen möchte, erleichtert eine schnelle rechtliche Ersteinschätzung mit einer vollständigen Unterlagenmappe. Entscheidend ist vor allem der konkrete Wortlaut des Kündigungsschreibens und der Tag, an dem es zugegangen ist. Die folgenden Punkte helfen, den Sachverhalt strukturiert zu erfassen.
Diese Unterlagen gehören in die Prüfung
- Kündigungsschreiben und Briefumschlag: Sie dokumentieren Formulierung und Zugang.
- Arbeitsvertrag und Nachträge: Sie enthalten etwa Regelungen zu Tätigkeit, Fristen oder Vergütung.
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen: Sie geben den tatsächlichen Vergütungsstand wieder.
- Abmahnungen, Zielvereinbarungen und Schriftverkehr: Relevant sind nur Unterlagen, die den Kündigungsgrund oder die Vorgeschichte betreffen können.
- Informationen zu Betrieb und Beschäftigung: Dazu zählen Eintrittsdatum, Betriebsgröße und eine mögliche Schwerbehinderung oder Elternzeit.
Zugangstag und Fristen dokumentieren
Nach § 4 KSchG muss eine Klage gegen die Kündigung grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang erhoben werden. Ob die Frist im Einzelfall läuft und welches Vorgehen sinnvoll ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Notieren Sie deshalb Datum, Uhrzeit und Art des Zugangs. Eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform; § 623 BGB nennt hierfür die gesetzliche Grundlage.
Was Sie vor einer Prüfung nicht tun sollten
Unterschreiben Sie keine zusätzlichen Erklärungen unter Zeitdruck. Dazu können Empfangsbestätigungen, Aufhebungsangebote oder allgemeine Ausgleichsklauseln gehören. Eine Unterschrift kann je nach Text rechtliche Folgen haben. Bewahren Sie stattdessen die Unterlagen auf und klären Sie die Bedeutung des Dokuments vorab.
Praktischer Ablauf in München
Eine geordnete Chronologie hilft: Wann begann das Arbeitsverhältnis? Was ist vor der Kündigung passiert? Wann ging das Schreiben zu? Mit diesen Angaben kann ein Anwalt für Kündigung in München die nächsten Schritte gezielter einordnen. Für das gerichtliche Verfahren finden Sie außerdem den Überblick zur Kündigungsschutzklage in München.