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München

Aufhebungsvertrag: Ausgleichsklausel

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Erste Einordnung zum Arbeitsrecht
Das Wichtigste in Kürze
  • Ausgleichsklauseln können weitere Ansprüche erfassen als die Abfindung.
  • Entscheidend sind Wortlaut, Zeitpunkt und die im Vertrag genannten Ausnahmen.
  • Vor einer Unterschrift sollten offene Vergütung, Urlaub und Zeugnis geklärt sein.
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Eine Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag soll häufig regeln, dass mit der Vereinbarung weitere Ansprüche erledigt sind. Wie weit eine solche Regelung reicht, ergibt sich aus ihrem Wortlaut, dem Vertragszusammenhang und der jeweiligen Situation. Gerade bei einer schnellen Trennung lohnt sich eine sorgfältige Prüfung vor der Unterschrift.

Was kann eine Ausgleichsklausel betreffen?

Je nach Formulierung kann sie Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung einbeziehen. In Betracht kommen etwa offene Vergütung, Boni, Urlaub, Überstunden, Aufwendungsersatz oder eine Zeugnisregelung. Ob einzelne Ansprüche tatsächlich erfasst sind, lässt sich nicht allgemein beantworten.

Vor der Unterschrift eine Liste offener Punkte erstellen

  • Festgehalt, Bonus, Provision und Auslagen,
  • Resturlaub und Freistellung,
  • Arbeitszeugnis und Rückgabe von Arbeitsmitteln,
  • Wettbewerbsverbot oder nachvertragliche Pflichten,
  • Abfindung, Fälligkeit und steuerliche Einordnung.

Warum der Zeitpunkt zählt

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Das kann auch Folgen für Leistungen der Arbeitsförderung haben. Für einen ersten Überblick verweisen wir auf den Ratgeber zur Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag. Die Bewertung hängt immer von den individuellen Umständen und dem gesamten Vertragsinhalt ab.

Nächster sinnvoller Schritt

Markieren Sie unklare Passagen und vergleichen Sie sie mit Ihren offenen Ansprüchen. Eine anwaltliche Prüfung eines Aufhebungsvertrags in München kann den Text und die Verhandlungsposition einordnen. Informationen zur möglichen Einigung finden Sie auch bei Abfindung in München.

Häufige Fragen

Nein. Ihre Reichweite hängt vom konkreten Wortlaut und dem Vertrag ab.

Vertragstexte können vor der Unterschrift besprochen und geändert werden. Welche Änderung sinnvoll ist, hängt von den offenen Positionen ab.

Arbeitsvertrag, Angebot, letzte Abrechnungen, Bonusunterlagen und Angaben zu Urlaub oder Freistellung sind meist hilfreich.

Rechtsanwalt Niklas Gellert

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