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München
Rechtsanwalt Niklas Gellert – Fachanwalt für Arbeitsrecht

Niklas Gellert

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Kündigungsschutzklage in München richtig einreichen

Bei Frist, Gericht und Unterlagen darf nichts schiefgehen.

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Wo die Kündigungsschutzklage in München eingereicht wird

Die Kündigungsschutzklage wird regelmäßig beim Arbeitsgericht München eingereicht. Entscheidend ist nicht nur, dass Sie handeln, sondern dass die Klage innerhalb der Frist tatsächlich beim zuständigen Gericht eingeht.

Wer erst kurz vor Fristablauf Unterlagen zusammensucht, riskiert unnötige Probleme. Deshalb sollte die Einreichung von Anfang an sauber vorbereitet werden.

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Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

1

Kündigungsschreiben

Ohne das konkrete Kündigungsschreiben lässt sich die Frist- und Formfrage nicht sauber prüfen.

2

Arbeitsvertrag und Nachträge

Sie zeigen Kündigungsfristen, Sonderregeln und die Ausgangsposition des Arbeitsverhältnisses.

3

Abmahnungen und Schriftverkehr

Vor allem bei verhaltensbedingten Kündigungen sind Vorwürfe, Fristen und Vorgeschichte oft entscheidend.

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Welche Fehler bei der Einreichung teuer werden können

Die häufigsten Fehler sind Fristversäumnisse, unvollständige Unterlagen und die Annahme, man könne die Klage erst später konkretisieren.

Auch wer ohne Anwalt einreicht, sollte die Sache nicht unterschätzen. Formulierungsfehler, ein falsch gewählter Antrag oder eine unklare Zielrichtung können später unnötig Druck aus der Sache nehmen.

Das sagen unsere Mandanten:

★★★★★
MS

"Herr Gellert hat mir bei meiner Kündigung sofort geholfen. Sehr kompetent und freundlich!"

M. Schmidt

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TW

"Schnelle und professionelle Beratung. Meine Abfindung wurde deutlich erhöht!"

T. Weber

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AK

"Kann ich nur empfehlen! Hat sich wirklich Zeit genommen und alles verständlich erklärt."

A. Klein

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JB

"Dank GPS Rechtsanwälte wurde meine ungerechtfertigte Abmahnung zurückgenommen."

J. Bauer

Häufige Fragen

Regelmäßig beim Arbeitsgericht München. Wichtig ist, dass die Klage dort fristgerecht eingeht.

Formal kann das möglich sein. Praktisch birgt es aber Risiken bei Antrag, Frist und Vergleichsstrategie.

Vor allem Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Nachträge, relevante Abmahnungen und wichtigen Schriftverkehr.

In der Regel folgt zunächst der Gütetermin. Dort wird oft schon über eine Einigung oder Abfindung gesprochen.

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