Die Kündigungsschutzklage wird regelmäßig beim Arbeitsgericht München eingereicht. Entscheidend ist nicht nur, dass Sie handeln, sondern dass die Klage innerhalb der Frist tatsächlich beim zuständigen Gericht eingeht.
Wer erst kurz vor Fristablauf Unterlagen zusammensucht, riskiert unnötige Probleme. Deshalb sollte die Einreichung von Anfang an sauber vorbereitet werden.