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München
Rechtsanwalt Niklas Gellert – Fachanwalt für Arbeitsrecht

Niklas Gellert

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Abfindung nach Kündigungsschutzklage in München

Wenn es um die wirtschaftliche Lösung geht, zählt die richtige Verhandlungsposition.

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Wann eine Abfindung nach Kündigungsschutzklage realistisch ist

Eine Abfindung ist nicht automatisch geschuldet. In der Praxis ist sie aber oft das Ergebnis einer sauberen Klagestrategie und eines realistischen Vergleichs.

Gerade in München wird häufig im Gütetermin oder kurz davor verhandelt, wenn der Arbeitgeber Prozessrisiken vermeiden will. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob Sie klagen, sondern wie stark Ihre Position im Verfahren ist.

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Welche Faktoren die Abfindung beeinflussen

1

Schwächen der Kündigung

Je angreifbarer die Kündigung ist, desto höher ist oft der Vergleichsdruck auf Arbeitgeberseite.

2

Betriebszugehörigkeit und Position

Lange Beschäftigung, hohes Alter, Führungsfunktion oder Sonderkündigungsschutz können die Verhandlungslage verbessern.

3

Ziel des Arbeitnehmers

Wer konsequent zwischen Rückkehr in den Job und wirtschaftlicher Lösung unterscheiden kann, verhandelt klarer und oft besser.

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Vergleich, Aufhebungsvertrag oder Urteil?

Nicht in jedem Fall ist ein Urteil die beste Lösung. Häufig ist ein Vergleich wirtschaftlich sinnvoller. Trotzdem sollte ein Vergleich nie vorschnell akzeptiert werden.

Auch ein nachträglich angebotener Aufhebungsvertrag ist nur dann sinnvoll, wenn Abfindung, Zeugnis, Beendigungsdatum und Sperrzeit sauber geregelt sind.

Das sagen unsere Mandanten:

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MS

"Herr Gellert hat mir bei meiner Kündigung sofort geholfen. Sehr kompetent und freundlich!"

M. Schmidt

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TW

"Schnelle und professionelle Beratung. Meine Abfindung wurde deutlich erhöht!"

T. Weber

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AK

"Kann ich nur empfehlen! Hat sich wirklich Zeit genommen und alles verständlich erklärt."

A. Klein

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JB

"Dank GPS Rechtsanwälte wurde meine ungerechtfertigte Abmahnung zurückgenommen."

J. Bauer

Häufige Fragen

Nein. Eine Abfindung ist meist Verhandlungssache und Ergebnis eines Vergleichs.

Eine starre Höhe gibt es nicht. Häufig dient die Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr nur als Ausgangspunkt.

Ein Vergleich lohnt sich vor allem dann, wenn er das Prozessrisiko sinnvoll in ein wirtschaftlich gutes Ergebnis übersetzt.

Das hängt vom Fall ab. Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn er nicht unter Druck zustande kommt und die Konditionen sauber verhandelt wurden.

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