Viele Arbeitnehmer suchen nicht nach dem juristischen Begriff Kündigungsschutzklage, sondern nach der konkreten Frage: Kann ich gegen meine Kündigung klagen? Genau darum geht es hier.
Eine Klage gegen Kündigung in München richtet sich in der Praxis fast immer auf die Feststellung, dass die Kündigung unwirksam ist. Zuständig ist regelmäßig das Arbeitsgericht München. Entscheidend ist, dass Sie die Frist einhalten und die Kündigung nicht vorschnell als endgültig hinnehmen.