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München
Rechtsanwalt Niklas Gellert – Fachanwalt für Arbeitsrecht

Niklas Gellert

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Klage gegen Kündigung München

Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, zählt jetzt vor allem die Frist.

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Klage gegen Kündigung in München: worum es praktisch geht

Viele Arbeitnehmer suchen nicht nach dem juristischen Begriff Kündigungsschutzklage, sondern nach der konkreten Frage: Kann ich gegen meine Kündigung klagen? Genau darum geht es hier.

Eine Klage gegen Kündigung in München richtet sich in der Praxis fast immer auf die Feststellung, dass die Kündigung unwirksam ist. Zuständig ist regelmäßig das Arbeitsgericht München. Entscheidend ist, dass Sie die Frist einhalten und die Kündigung nicht vorschnell als endgültig hinnehmen.

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Wann eine Klage gegen Kündigung sinnvoll ist

1

Bei unklaren oder fehlerhaften Kündigungsgründen

Wenn der Arbeitgeber die Kündigung schwach begründet oder typische Fehler macht, verbessert das Ihre Position deutlich.

2

Wenn Sie eine Abfindung verhandeln wollen

Oft entsteht Verhandlungsdruck erst dadurch, dass Sie ernsthaft gegen die Kündigung vorgehen.

3

Wenn Sie den Arbeitsplatz behalten möchten

Nicht jede Klage zielt auf Trennung. In manchen Fällen ist die Weiterbeschäftigung das richtige Ziel.

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Die ersten drei Schritte nach Zugang der Kündigung

A

Zugangsdatum sichern

Ab diesem Tag läuft die 3-Wochen-Frist. Ohne sicheres Datum wird die Fristfrage schnell zum Problem.

B

Unterlagen sammeln

Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnungen und Schriftverkehr gehören sofort in die Prüfung.

C

Strategie entscheiden

Soll die Kündigung angegriffen, eine Abfindung verhandelt oder beides parallel verfolgt werden? Das sollte früh geklärt werden.

Das sagen unsere Mandanten:

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MS

"Herr Gellert hat mir bei meiner Kündigung sofort geholfen. Sehr kompetent und freundlich!"

M. Schmidt

★★★★★
TW

"Schnelle und professionelle Beratung. Meine Abfindung wurde deutlich erhöht!"

T. Weber

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AK

"Kann ich nur empfehlen! Hat sich wirklich Zeit genommen und alles verständlich erklärt."

A. Klein

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JB

"Dank GPS Rechtsanwälte wurde meine ungerechtfertigte Abmahnung zurückgenommen."

J. Bauer

Häufige Fragen

Sie haben grundsätzlich nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit.

Praktisch ja. Der alltagssprachliche Begriff „Klage gegen Kündigung“ meint regelmäßig die Kündigungsschutzklage.

Ja, aber das Risiko von Fehlern ist hoch. Gerade bei Frist, Antragstellung und Vergleichsverhandlungen ist anwaltliche Unterstützung meist sinnvoll.

Vor allem dann, wenn der Arbeitgeber Prozessrisiken sieht oder eine schnelle Einigung möchte.

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