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München
Rechtsanwalt Niklas Gellert – Fachanwalt für Arbeitsrecht

Niklas Gellert

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Abfindung beim Aufhebungsvertrag in München

Wenn das Angebot auf dem Tisch liegt und die Folgen sofort mitentschieden werden.

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Abfindung beim Aufhebungsvertrag: worauf es in München ankommt

Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann sinnvoll sein. Er kann aber auch wirtschaftlich schwach oder wegen Sperrzeit und Formulierungen riskant sein.

Entscheidend ist nicht nur, ob eine Abfindung angeboten wird. Genauso wichtig sind die Höhe, die Fälligkeit, die Kündigungsfrist, die Freistellung, das Zeugnis und die Frage, ob der Vertrag gegenüber einer möglichen Kündigung wirklich die bessere Lösung ist.

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Diese Punkte sollten vor der Unterschrift geklärt sein

1

Ist die angebotene Abfindung realistisch?

Die reine Summe sagt wenig aus, wenn die Kündigungsposition des Arbeitgebers schwach ist oder noch weiterer Spielraum besteht.

2

Droht eine Sperrzeit?

Das Risiko beim Arbeitslosengeld muss früh mitgedacht werden. Schon einzelne Formulierungen können später problematisch sein.

3

Gibt es eine bessere Alternative?

Wenn eine Kündigung angreifbar wäre, kann die Verhandlung über eine Klage- oder Kündigungsstrategie wirtschaftlich sinnvoller sein als eine sofortige Unterschrift.

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Wann Nachverhandlungen oft noch möglich sind

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ein vorgelegter Aufhebungsvertrag endgültig ist. Das stimmt häufig nicht. Gerade wenn der Arbeitgeber schnell Klarheit will, lassen sich Höhe, Auszahlungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis und Schlussformel oft noch spürbar verbessern.

Wichtig ist, vor der Unterschrift nicht nur auf Zeitdruck zu reagieren, sondern die Verhandlungslage sauber einzuordnen.

Das sagen unsere Mandanten:

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MS

"Herr Gellert hat mir bei meiner Kündigung sofort geholfen. Sehr kompetent und freundlich!"

M. Schmidt

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TW

"Schnelle und professionelle Beratung. Meine Abfindung wurde deutlich erhöht!"

T. Weber

★★★★★
AK

"Kann ich nur empfehlen! Hat sich wirklich Zeit genommen und alles verständlich erklärt."

A. Klein

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JB

"Dank GPS Rechtsanwälte wurde meine ungerechtfertigte Abmahnung zurückgenommen."

J. Bauer

Häufige Fragen

Nein. Die Abfindung kann zu niedrig sein oder durch Sperrzeit, Fristverkürzung und schwache Nebenregelungen wirtschaftlich entwertet werden.

Oft ja. Gerade wenn der Arbeitgeber Klarheit will oder eine angreifbare Kündigung im Raum steht, besteht häufig Nachverhandlungsspielraum.

Das hängt vom Fall ab. Wenn die Kündigungslage für den Arbeitgeber riskant ist, kann die Klageoption der stärkere Hebel sein.

Unbedingt. Das Risiko einer Sperrzeit gehört zu den wichtigsten Prüfungsfragen vor jeder Unterschrift.

Die wichtigsten Anschlussseiten zum Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Diese Zielseite bündelt die wirtschaftliche Suchintention rund um Angebot, Risiko und Verhandlung. Die wichtigsten Anschlussfragen führen von hier sauber weiter.

Wichtig: Wer nur auf die angebotene Zahl schaut, übersieht oft die entscheidenden Nebenwirkungen des Vertrags.

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