Sie leisten regelmäßig Überstunden, aber Ihr Arbeitgeber weigert sich, diese zu bezahlen? Viele Arbeitnehmer in München kennen dieses Problem. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen haben Sie einen Anspruch auf Vergütung Ihrer Mehrarbeit. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und richtig durchsetzen.
Wann haben Sie Anspruch auf Überstundenbezahlung?
Grundsätzlich gilt im deutschen Arbeitsrecht: Wer arbeitet, muss dafür bezahlt werden. Das gilt auch für Überstunden. Ein Anspruch auf Vergütung besteht immer dann, wenn die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurden.
Der Arbeitgeber duldet Überstunden, wenn er weiß, dass der Arbeitnehmer regelmäßig länger arbeitet, und nichts dagegen unternimmt. In diesem Fall kann er sich später nicht darauf berufen, die Überstunden seien nicht angeordnet gewesen.
Eine Vergütungspflicht kann sich ergeben aus:
- Arbeitsvertrag: Regelungen zur Überstundenvergütung und etwaige Zuschläge
- Tarifvertrag: Viele Tarifverträge sehen Überstundenzuschläge von 25 % bis 50 % vor
- Betriebsvereinbarung: Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Gesetzliche Regelung: Wenn keine vertragliche Regelung besteht, gilt nach 612 Abs. 1 BGB die übliche Vergütung
Sind Abgeltungsklauseln im Arbeitsvertrag wirksam?
Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln wie "Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten". Solche pauschalen Abgeltungsklauseln sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den meisten Fällen unwirksam.
Eine Abgeltungsklausel ist nur wirksam, wenn:
- Sie eine konkrete Anzahl von Überstunden benennt (z.B. "10 Überstunden pro Monat")
- Die Gesamtvergütung nicht unter den Mindestlohn fällt, wenn man die Überstunden einrechnet
- Sie insgesamt transparent und angemessen ist
Ist die Klausel unwirksam, müssen alle geleisteten Überstunden nachvergütet werden. Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Überstunden nicht bezahlt?
Rechtsanwalt Gellert prüft Ihre Ansprüche und setzt Ihre Überstundenvergütung durch.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Beweislast: So dokumentieren Sie Ihre Überstunden richtig
Der größte Stolperstein bei der Durchsetzung von Überstundenansprüchen ist die Beweislast. Als Arbeitnehmer müssen Sie nachweisen:
- Wann Sie gearbeitet haben (konkrete Tage und Uhrzeiten)
- Wie lange die Mehrarbeit über die reguläre Arbeitszeit hinausging
- Dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat
Führen Sie daher eigene Aufzeichnungen: Notieren Sie täglich Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen. E-Mails, die Sie spät abends verschicken, oder Login-Daten können als zusätzliche Beweise dienen.
Seit dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung (2019) und der Bestätigung durch das BAG (2022) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit systematisch zu erfassen. Tut Ihr Arbeitgeber das nicht, kann sich das zu Ihren Gunsten auswirken.
Verjährung und Ausschlussfristen beachten
Überstundenansprüche verjähren nach 3 Jahren zum Ende des Kalenderjahres. Aber Vorsicht: Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen von nur 3 bis 6 Monaten. Versäumen Sie diese Frist, ist Ihr Anspruch unwiederbringlich verloren.
Handeln Sie deshalb zeitnah: Machen Sie Ihre Überstundenansprüche schriftlich beim Arbeitgeber geltend. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, sollten Sie innerhalb der Ausschlussfrist Klage beim Arbeitsgericht München erheben.
So setzen Sie Ihren Anspruch durch
Wenn Ihr Arbeitgeber die Überstundenbezahlung verweigert, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Schriftliche Geltendmachung: Fordern Sie die Bezahlung schriftlich unter Fristsetzung
- Klage beim Arbeitsgericht: Das Arbeitsgericht München entscheidet über Ihren Anspruch
- Einstweilige Verfügung: In dringenden Fällen, etwa bei drohendem Fristablauf
Die Kosten einer Klage beim Arbeitsgericht sind überschaubar: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Bei einer Rechtsschutzversicherung werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen.
Unser Rat: Handeln Sie früh und dokumentieren Sie sorgfältig. Je besser Ihre Beweislage, desto größer Ihre Chancen auf vollständige Vergütung Ihrer Überstunden. Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung.