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München

Überstunden auszahlen München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Überstunden müssen grundsätzlich vergütet werden, wenn sie angeordnet oder geduldet wurden
  • Arbeitnehmer tragen die Beweislast für geleistete Überstunden - dokumentieren Sie jede Stunde
  • Ansprüche auf Überstundenbezahlung verjähren nach 3 Jahren, können aber durch Ausschlussfristen früher verfallen
  • Bei Streit hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht: Jetzt beraten lassen unter 089 - 201 741 44

Sie leisten regelmäßig Überstunden, aber Ihr Arbeitgeber weigert sich, diese zu bezahlen? Viele Arbeitnehmer in München kennen dieses Problem. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen haben Sie einen Anspruch auf Vergütung Ihrer Mehrarbeit. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und richtig durchsetzen.

Wann haben Sie Anspruch auf Überstundenbezahlung?

Grundsätzlich gilt im deutschen Arbeitsrecht: Wer arbeitet, muss dafür bezahlt werden. Das gilt auch für Überstunden. Ein Anspruch auf Vergütung besteht immer dann, wenn die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurden.

Der Arbeitgeber duldet Überstunden, wenn er weiß, dass der Arbeitnehmer regelmäßig länger arbeitet, und nichts dagegen unternimmt. In diesem Fall kann er sich später nicht darauf berufen, die Überstunden seien nicht angeordnet gewesen.

Eine Vergütungspflicht kann sich ergeben aus:

  • Arbeitsvertrag: Regelungen zur Überstundenvergütung und etwaige Zuschläge
  • Tarifvertrag: Viele Tarifverträge sehen Überstundenzuschläge von 25 % bis 50 % vor
  • Betriebsvereinbarung: Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Gesetzliche Regelung: Wenn keine vertragliche Regelung besteht, gilt nach 612 Abs. 1 BGB die übliche Vergütung

Sind Abgeltungsklauseln im Arbeitsvertrag wirksam?

Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln wie "Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten". Solche pauschalen Abgeltungsklauseln sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den meisten Fällen unwirksam.

Eine Abgeltungsklausel ist nur wirksam, wenn:

  • Sie eine konkrete Anzahl von Überstunden benennt (z.B. "10 Überstunden pro Monat")
  • Die Gesamtvergütung nicht unter den Mindestlohn fällt, wenn man die Überstunden einrechnet
  • Sie insgesamt transparent und angemessen ist

Ist die Klausel unwirksam, müssen alle geleisteten Überstunden nachvergütet werden. Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.

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Beweislast: So dokumentieren Sie Ihre Überstunden richtig

Der größte Stolperstein bei der Durchsetzung von Überstundenansprüchen ist die Beweislast. Als Arbeitnehmer müssen Sie nachweisen:

  1. Wann Sie gearbeitet haben (konkrete Tage und Uhrzeiten)
  2. Wie lange die Mehrarbeit über die reguläre Arbeitszeit hinausging
  3. Dass der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat

Führen Sie daher eigene Aufzeichnungen: Notieren Sie täglich Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen. E-Mails, die Sie spät abends verschicken, oder Login-Daten können als zusätzliche Beweise dienen.

Seit dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung (2019) und der Bestätigung durch das BAG (2022) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit systematisch zu erfassen. Tut Ihr Arbeitgeber das nicht, kann sich das zu Ihren Gunsten auswirken.

Verjährung und Ausschlussfristen beachten

Überstundenansprüche verjähren nach 3 Jahren zum Ende des Kalenderjahres. Aber Vorsicht: Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen von nur 3 bis 6 Monaten. Versäumen Sie diese Frist, ist Ihr Anspruch unwiederbringlich verloren.

Handeln Sie deshalb zeitnah: Machen Sie Ihre Überstundenansprüche schriftlich beim Arbeitgeber geltend. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, sollten Sie innerhalb der Ausschlussfrist Klage beim Arbeitsgericht München erheben.

So setzen Sie Ihren Anspruch durch

Wenn Ihr Arbeitgeber die Überstundenbezahlung verweigert, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Schriftliche Geltendmachung: Fordern Sie die Bezahlung schriftlich unter Fristsetzung
  • Klage beim Arbeitsgericht: Das Arbeitsgericht München entscheidet über Ihren Anspruch
  • Einstweilige Verfügung: In dringenden Fällen, etwa bei drohendem Fristablauf

Die Kosten einer Klage beim Arbeitsgericht sind überschaubar: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang. Bei einer Rechtsschutzversicherung werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen.

Unser Rat: Handeln Sie früh und dokumentieren Sie sorgfältig. Je besser Ihre Beweislage, desto größer Ihre Chancen auf vollständige Vergütung Ihrer Überstunden. Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Häufige Fragen: Arbeitsrecht

Ja, grundsätzlich müssen Überstunden vergütet werden, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Arbeitsvertrag eine wirksame Abgeltungsklausel enthält - allerdings sind pauschale Abgeltungsklauseln oft unwirksam.

Sie tragen die Beweislast und müssen darlegen, an welchen Tagen Sie wie lange über die reguläre Arbeitszeit hinaus gearbeitet haben. Führen Sie daher unbedingt ein Arbeitszeitkonto oder eigene Aufzeichnungen. Seit dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung sind Arbeitgeber zur systematischen Zeiterfassung verpflichtet.

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende. Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten jedoch kürzere Ausschlussfristen von 3 bis 6 Monaten. Prüfen Sie Ihren Vertrag sorgfältig oder lassen Sie ihn anwaltlich prüfen.

Ein Recht auf Freizeitausgleich statt Bezahlung besteht nur, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Umgekehrt kann der Arbeitgeber Sie nicht einseitig auf Freizeitausgleich verweisen, wenn der Vertrag Vergütung vorsieht.

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