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München

Mobbing am Arbeitsplatz München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und muss Sie vor Mobbing schützen
  • Systematische Dokumentation ist der Schlüssel für erfolgreiche rechtliche Schritte
  • Mobbing-Opfer können Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen
  • Lassen Sie sich beraten, bevor Sie selbst kündigen: 089 - 201 741 44

Mobbing am Arbeitsplatz ist mehr als nur ein schlechtes Betriebsklima. Systematische Schikane, Ausgrenzung und Demütigung können schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in München helfen wir Betroffenen, sich wirksam zu wehren.

Was ist Mobbing im arbeitsrechtlichen Sinne?

Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz ist gleich Mobbing. Die Arbeitsgerichte definieren Mobbing als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren über einen längeren Zeitraum. Entscheidend ist das Gesamtbild:

  • Systematik: Die Handlungen folgen einem Muster und richten sich gezielt gegen eine Person
  • Dauer: Die Vorfälle erstrecken sich über mindestens mehrere Wochen
  • Ziel: Die betroffene Person soll ausgegrenzt, gedemütigt oder zur Kündigung gedrängt werden

Typische Mobbing-Handlungen sind: ständige unsachliche Kritik, Zuweisung sinnloser Aufgaben, Vorenthalten von Informationen, Verbreitung von Gerüchten, soziale Isolation, Beleidigungen oder die systematische Überforderung bzw. Unterforderung.

Das Mobbing-Tagebuch: Ihr wichtigstes Beweismittel

Die größte Herausforderung bei Mobbing-Fällen ist die Beweisführung. Einzelne Vorfälle wirken oft harmlos - erst das Gesamtbild ergibt die systematische Schikane. Deshalb ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend:

  1. Datum und Uhrzeit jedes Vorfalls notieren
  2. Beteiligte Personen namentlich festhalten
  3. Genauen Hergang möglichst wörtlich dokumentieren
  4. Zeugen benennen, die den Vorfall beobachtet haben
  5. Auswirkungen auf Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit festhalten
  6. E-Mails und Nachrichten als Beweise sichern

Beginnen Sie mit der Dokumentation sofort, wenn Sie Mobbing bemerken. Je detaillierter und zeitnäher Ihre Aufzeichnungen sind, desto besser sind Ihre Chancen vor Gericht.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sie vor Mobbing zu schützen. Die Fürsorgepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB umfasst:

  • Prävention: Der Arbeitgeber muss ein Arbeitsumfeld schaffen, das Mobbing vorbeugt
  • Eingreifen: Bei Kenntnis von Mobbing muss er aktiv gegensteuern - Gespräche führen, abmahnen, versetzen
  • Schutz des Opfers: Geeignete Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person ergreifen
  • Im Extremfall: Dem Mobber kündigen, wenn andere Maßnahmen nicht greifen

Verletzt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht - etwa weil er trotz Kenntnis nichts unternimmt oder selbst am Mobbing beteiligt ist - haftet er auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Mobbing am Arbeitsplatz?

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Ihre rechtlichen Möglichkeiten gegen Mobbing

Als Mobbing-Opfer stehen Ihnen verschiedene rechtliche Wege offen:

  • Beschwerde beim Arbeitgeber (§ 84 BetrVG): Sie haben ein gesetzliches Beschwerderecht. Der Arbeitgeber muss Ihre Beschwerde prüfen und Abhilfe schaffen
  • Beschwerde beim Betriebsrat: Der Betriebsrat kann beim Arbeitgeber auf Maßnahmen gegen Mobbing dringen
  • Unterlassungsklage: Sie können den Arbeitgeber oder den Mobber auf Unterlassung der Mobbing-Handlungen verklagen
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld: Bei nachgewiesenem Mobbing und Verletzung der Fürsorgepflicht
  • Zurückbehaltungsrecht: In schweren Fällen können Sie die Arbeitsleistung verweigern, bis der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreift

Unser Rat: Kündigen Sie nicht vorschnell selbst. Lassen Sie sich zuerst beraten, welche Strategie in Ihrem Fall die beste ist. Oft lässt sich durch geschicktes Vorgehen eine Abfindung erzielen oder der Arbeitgeber zum Handeln zwingen.

Häufige Fragen: Sonstiges

Rechtlich liegt Mobbing vor, wenn ein Arbeitnehmer systematisch und über einen längeren Zeitraum angefeindet, schikaniert oder diskriminiert wird. Einzelne Konflikte oder gelegentliche Meinungsverschiedenheiten sind kein Mobbing. Entscheidend ist das Gesamtbild über einen Zeitraum von mindestens mehreren Wochen.

Dokumentieren Sie die Vorfälle lückenlos in einem Mobbing-Tagebuch. Beschweren Sie sich beim Betriebsrat oder der nächsthöheren Führungsebene. Parallel sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten, der Ihre Rechte prüft und das weitere Vorgehen plant.

Ja, wenn Sie nachweisen können, dass der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt hat - etwa weil er trotz Kenntnis nichts gegen das Mobbing unternommen hat. Möglich sind Schadensersatz (z.B. Arztkosten, Verdienstausfall) und Schmerzensgeld.

Das ist in der Regel nicht empfehlenswert, da Sie Ihren Kündigungsschutz und mögliche Abfindungsansprüche verlieren. Lassen Sie sich vorher beraten - oft gibt es bessere Strategien wie eine Beschwerde beim Arbeitgeber, ein Mediationsverfahren oder eine Klage auf Unterlassung.

Ja. Der Arbeitgeber hat nach § 241 Abs. 2 BGB eine Fürsorgepflicht. Er muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um Mobbing zu unterbinden - zum Beispiel Gespräche führen, abmahnen, versetzen oder im Extremfall dem Mobber kündigen.

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