Mobbing am Arbeitsplatz ist mehr als nur ein schlechtes Betriebsklima. Systematische Schikane, Ausgrenzung und Demütigung können schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in München helfen wir Betroffenen, sich wirksam zu wehren.
Was ist Mobbing im arbeitsrechtlichen Sinne?
Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz ist gleich Mobbing. Die Arbeitsgerichte definieren Mobbing als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren über einen längeren Zeitraum. Entscheidend ist das Gesamtbild:
- Systematik: Die Handlungen folgen einem Muster und richten sich gezielt gegen eine Person
- Dauer: Die Vorfälle erstrecken sich über mindestens mehrere Wochen
- Ziel: Die betroffene Person soll ausgegrenzt, gedemütigt oder zur Kündigung gedrängt werden
Typische Mobbing-Handlungen sind: ständige unsachliche Kritik, Zuweisung sinnloser Aufgaben, Vorenthalten von Informationen, Verbreitung von Gerüchten, soziale Isolation, Beleidigungen oder die systematische Überforderung bzw. Unterforderung.
Das Mobbing-Tagebuch: Ihr wichtigstes Beweismittel
Die größte Herausforderung bei Mobbing-Fällen ist die Beweisführung. Einzelne Vorfälle wirken oft harmlos - erst das Gesamtbild ergibt die systematische Schikane. Deshalb ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend:
- Datum und Uhrzeit jedes Vorfalls notieren
- Beteiligte Personen namentlich festhalten
- Genauen Hergang möglichst wörtlich dokumentieren
- Zeugen benennen, die den Vorfall beobachtet haben
- Auswirkungen auf Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit festhalten
- E-Mails und Nachrichten als Beweise sichern
Beginnen Sie mit der Dokumentation sofort, wenn Sie Mobbing bemerken. Je detaillierter und zeitnäher Ihre Aufzeichnungen sind, desto besser sind Ihre Chancen vor Gericht.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sie vor Mobbing zu schützen. Die Fürsorgepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB umfasst:
- Prävention: Der Arbeitgeber muss ein Arbeitsumfeld schaffen, das Mobbing vorbeugt
- Eingreifen: Bei Kenntnis von Mobbing muss er aktiv gegensteuern - Gespräche führen, abmahnen, versetzen
- Schutz des Opfers: Geeignete Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person ergreifen
- Im Extremfall: Dem Mobber kündigen, wenn andere Maßnahmen nicht greifen
Verletzt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht - etwa weil er trotz Kenntnis nichts unternimmt oder selbst am Mobbing beteiligt ist - haftet er auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Mobbing am Arbeitsplatz?
Rechtsanwalt Gellert berät Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten - vertraulich und kompetent.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Ihre rechtlichen Möglichkeiten gegen Mobbing
Als Mobbing-Opfer stehen Ihnen verschiedene rechtliche Wege offen:
- Beschwerde beim Arbeitgeber (§ 84 BetrVG): Sie haben ein gesetzliches Beschwerderecht. Der Arbeitgeber muss Ihre Beschwerde prüfen und Abhilfe schaffen
- Beschwerde beim Betriebsrat: Der Betriebsrat kann beim Arbeitgeber auf Maßnahmen gegen Mobbing dringen
- Unterlassungsklage: Sie können den Arbeitgeber oder den Mobber auf Unterlassung der Mobbing-Handlungen verklagen
- Schadensersatz und Schmerzensgeld: Bei nachgewiesenem Mobbing und Verletzung der Fürsorgepflicht
- Zurückbehaltungsrecht: In schweren Fällen können Sie die Arbeitsleistung verweigern, bis der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreift
Unser Rat: Kündigen Sie nicht vorschnell selbst. Lassen Sie sich zuerst beraten, welche Strategie in Ihrem Fall die beste ist. Oft lässt sich durch geschicktes Vorgehen eine Abfindung erzielen oder der Arbeitgeber zum Handeln zwingen.