Ihr Arbeitgeber in München plant einen größeren Stellenabbau? Bei Massenentlassungen gelten besondere gesetzliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Fehler bei der Massenentlassungsanzeige machen alle Kündigungen unwirksam.
GPS Rechtsanwälte in München prüfen, ob die Vorschriften für betriebsbedingte Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen eingehalten wurden.
Von Massenentlassung betroffen?
Wir prüfen Ihre Kündigung auf formale Fehler und kämpfen für Ihre Abfindung.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Wann liegt eine Massenentlassung vor?
Eine Massenentlassung nach § 17 KSchG liegt vor, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern entlassen wird:
- 21-59 Beschäftigte: Mehr als 5 Entlassungen
- 60-499 Beschäftigte: 10% oder mehr als 25 Entlassungen
- 500+ Beschäftigte: Mindestens 30 Entlassungen
Zu den "Entlassungen" zählen nicht nur Kündigungen, sondern auch Aufhebungsverträge, die auf Initiative des Arbeitgebers geschlossen werden.
Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit
Der Arbeitgeber muss vor Ausspruch der Kündigungen eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit München erstatten (§ 17 Abs. 1 KSchG). Die Anzeige muss enthalten:
- Gründe für die Entlassungen
- Zahl und Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer
- Zahl und Berufsgruppen der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer
- Zeitraum der Entlassungen
- Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer
Wichtig: Die Kündigungen dürfen erst nach Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit ausgesprochen werden. In der Regel gilt eine Sperrfrist von einem Monat, in der keine Entlassungen wirksam werden.
Konsultation des Betriebsrats
Vor der Massenentlassungsanzeige muss der Arbeitgeber den Betriebsrat konsultieren (§ 17 Abs. 2 KSchG). Die Konsultation geht über die normale Betriebsratsanhörung hinaus:
- Möglichkeiten zur Vermeidung oder Einschränkung der Entlassungen beraten
- Folgen der Entlassungen für die betroffenen Arbeitnehmer mildern
- Sozialplan verhandeln
Sozialplan und Abfindung
Bei Massenentlassungen wird häufig ein Sozialplan zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart. Dieser regelt typischerweise:
- Abfindungen: Berechnung nach Formel (oft 0,5-1,0 Gehälter pro Jahr)
- Transfergesellschaft: Übergangsgesellschaft mit Qualifizierungsmaßnahmen
- Outplacement: Unterstützung bei der Jobsuche
- Härtefallregelungen: Zusätzliche Leistungen für besonders betroffene Arbeitnehmer
Praxis-Tipp: Ein Sozialplan schließt eine individuelle Kündigungsschutzklage nicht aus. Oft lassen sich durch eine Klage höhere Abfindungen erzielen als im Sozialplan vorgesehen.
Was tun bei Massenentlassung?
- Massenentlassungsanzeige prüfen: Wurde sie rechtzeitig und korrekt erstattet?
- Sozialauswahl prüfen: Wurde sie korrekt durchgeführt?
- Sozialplan prüfen: Sind die Konditionen angemessen?
- 3-Wochen-Frist beachten
- Fachanwalt für Arbeitsrecht in München einschalten