Eine der häufigsten Fragen unserer Mandanten in München lautet: "Was kostet mich eine Kündigungsschutzklage?" Die Sorge vor hohen Kosten hält viele Arbeitnehmer davon ab, sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren. Die gute Nachricht: Das Kostenrisiko ist beim Arbeitsgericht München deutlich geringer als viele denken.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in München erklären wir Ihnen transparent, welche Kosten auf Sie zukommen – und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie sich die Kosten nicht leisten können.
Die Kostenstruktur im Überblick
Bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht München fallen zwei Arten von Kosten an:
1. Anwaltskosten
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert des Verfahrens. Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel 3 Bruttomonatsgehälter.
Beispielrechnung für verschiedene Gehaltsstufen:
- 3.000 € brutto (Streitwert 9.000 €): Anwaltskosten ca. 1.800-2.200 € zzgl. MwSt.
- 4.000 € brutto (Streitwert 12.000 €): Anwaltskosten ca. 2.200-2.800 € zzgl. MwSt.
- 5.000 € brutto (Streitwert 15.000 €): Anwaltskosten ca. 2.600-3.200 € zzgl. MwSt.
- 7.000 € brutto (Streitwert 21.000 €): Anwaltskosten ca. 3.200-4.000 € zzgl. MwSt.
Die genaue Höhe hängt davon ab, ob das Verfahren im Gütetermin oder erst im Kammertermin beendet wird. Bei einem Vergleich fällt eine zusätzliche Einigungsgebühr an.
2. Gerichtskosten
Die Gerichtskosten sind vergleichsweise gering. Ein wichtiger Vorteil des Arbeitsgerichtsverfahrens: Bei einem Vergleich fallen keine Gerichtskosten an (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Da ca. 80 % aller Verfahren mit einem Vergleich enden, zahlen die meisten Kläger keine Gerichtskosten.
Kosten-Check: Was kostet Ihre Klage?
Rechtsanwalt Niklas Gellert berechnet Ihre individuellen Kosten und prüft die Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung – kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Die Besonderheit: Keine Kostenerstattung in erster Instanz
Das Arbeitsgerichtsverfahren hat eine wichtige Besonderheit gegenüber allen anderen Gerichtsverfahren in Deutschland: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt oder verliert (§ 12a ArbGG).
Das bedeutet für Sie als Arbeitnehmer:
- Selbst wenn Sie die Klage verlieren, müssen Sie nicht die Anwaltskosten des Arbeitgebers bezahlen
- Umgekehrt bekommt der Arbeitgeber bei einem Sieg seine Kosten nicht von Ihnen erstattet
- Ihr Kostenrisiko ist daher auf Ihre eigenen Anwaltskosten und ggf. die Gerichtskosten begrenzt
Diese Regelung macht die Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer finanziell deutlich weniger riskant als andere Gerichtsverfahren.
Rechtsschutzversicherung: Kostenübernahme
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz? Dann übernimmt Ihre Versicherung in der Regel alle Kosten der Kündigungsschutzklage – Anwaltskosten und Gerichtskosten. Sie zahlen lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung (meist 150-300 €).
So gehen wir bei GPS Rechtsanwälte vor:
- Wir prüfen, ob Ihre Police Arbeitsrechtsschutz umfasst
- Wir holen die Deckungszusage direkt bei Ihrer Versicherung ein
- Wir rechnen unsere Kosten direkt mit der Versicherung ab
- Sie kümmern sich um nichts und zahlen nur die Selbstbeteiligung
Achtung bei Wartezeiten: Viele Rechtsschutzversicherungen haben eine Wartezeit von 3 Monaten für Arbeitsrechtsschutz. Die Wartezeit muss vor der Kündigung (dem "Versicherungsfall") abgelaufen sein. Eine Versicherung, die Sie erst nach der Kündigung abschließen, hilft nicht.
Prozesskostenhilfe (PKH)
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und sich die Anwaltskosten nicht leisten können, besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (§ 114 ZPO). Bei bewilligter PKH übernimmt der Staat Ihre Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise.
Voraussetzungen für PKH
- Bedürftigkeit: Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um die Kosten selbst zu tragen
- Erfolgsaussichten: Ihre Klage muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben
- Keine Mutwilligkeit: Die Klageerhebung darf nicht mutwillig sein
Der PKH-Antrag wird zusammen mit der Klage beim Arbeitsgericht München eingereicht. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und den erforderlichen Unterlagen (Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse).
Kosten vs. Abfindung: Lohnt sich die Klage?
Die entscheidende Frage ist: Stehen die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zur erzielbaren Abfindung? In den allermeisten Fällen lautet die Antwort: Ja, eindeutig.
Ein Rechenbeispiel:
- Gehalt: 4.500 € brutto
- Betriebszugehörigkeit: 8 Jahre
- Anwaltskosten: ca. 3.000 € (bei Vergleich im Gütetermin)
- Erzielbare Abfindung: 18.000-36.000 € (0,5-1,0 Gehälter pro Jahr)
- Nettogewinn: 15.000-33.000 €
Selbst bei konservativer Rechnung übersteigt die Abfindung die Kosten um ein Vielfaches. Ohne Klage erhalten Sie in den meisten Fällen gar keine Abfindung. Die Investition in eine Kündigungsschutzklage lohnt sich daher fast immer.
Wir besprechen mit Ihnen in der kostenlosen Erstberatung transparent alle Kosten und geben Ihnen eine realistische Einschätzung der erzielbaren Abfindung. So können Sie eine informierte Entscheidung treffen.