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München

Gütetermin Kündigungsschutzklage München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Der Gütetermin findet 2-4 Wochen nach Klageerhebung am Arbeitsgericht München statt
  • Über 50 % aller Kündigungsschutzklagen werden bereits im Gütetermin durch Vergleich beendet
  • Im Gütetermin verhandelt nur der Vorsitzende Richter allein – ohne ehrenamtliche Richter
  • Die richtige Verhandlungsstrategie entscheidet über die Höhe der Abfindung

Der Gütetermin ist der wichtigste Termin in einer Kündigungsschutzklage. Er findet wenige Wochen nach Klageerhebung statt und bietet die beste Gelegenheit, Ihr Verfahren schnell und zu guten Konditionen zu beenden. Über die Hälfte aller Kündigungsschutzklagen am Arbeitsgericht München werden bereits in diesem Termin durch einen Vergleich erledigt.

Ablauf des Gütetermins

Der Gütetermin unterscheidet sich grundlegend von einer normalen Gerichtsverhandlung. Er ist informell, nicht öffentlich und auf Einigung ausgerichtet:

  1. Eröffnung: Der Vorsitzende Richter eröffnet den Termin und stellt den Sachverhalt kurz dar. Im Gütetermin verhandelt nur der Vorsitzende allein – die ehrenamtlichen Richter sind nicht anwesend.
  2. Erörterung der Sach- und Rechtslage: Der Richter erläutert seine vorläufige Einschätzung der Rechtslage. Diese Einschätzung ist ein wichtiger Indikator für die Erfolgschancen der Klage.
  3. Vergleichsvorschlag: Auf Basis seiner Einschätzung schlägt der Richter oft einen Vergleich vor – typischerweise die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.
  4. Verhandlung: Beide Seiten können den Vorschlag annehmen, ablehnen oder nachverhandeln. Hier entscheidet die Verhandlungsstrategie über die Abfindungshöhe.
  5. Ergebnis: Entweder wird ein Vergleich protokolliert – oder der Gütetermin scheitert und das Verfahren geht in die streitige Phase.

Optimale Vorbereitung auf den Gütetermin

Die Vorbereitung auf den Gütetermin entscheidet maßgeblich über das Ergebnis. Als Ihr Fachanwalt bereiten wir Folgendes vor:

Rechtliche Analyse

Wir prüfen vor dem Gütetermin systematisch alle Angriffspunkte der Kündigung: Wurde die Betriebsratsanhörung ordnungsgemäß durchgeführt? Stimmt die Sozialauswahl? Gibt es Formfehler? Je mehr Fehler wir finden, desto stärker ist unsere Verhandlungsposition.

Verhandlungsstrategie

Vor dem Termin besprechen wir mit Ihnen die Strategie:

  • Was ist Ihr Verhandlungsziel? (Abfindung, Weiterbeschäftigung, gutes Zeugnis?)
  • Was ist die Schmerzgrenze? (Mindestabfindung, unter der Sie nicht vergleichen)
  • Wie ist die Ausgangslage? (Stärken und Schwächen beider Seiten)
  • Was ist eine realistische Abfindungshöhe?

Bestens vorbereitet in den Gütetermin

Rechtsanwalt Gellert begleitet Sie persönlich zum Gütetermin und verhandelt für Sie die bestmögliche Abfindung.

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Verhandlungstipps für den Gütetermin

Aus unserer langjährigen Erfahrung am Arbeitsgericht München geben wir Ihnen folgende Tipps:

  • Bleiben Sie ruhig und sachlich: Der Gütetermin ist keine emotionale Auseinandersetzung. Professionelles Auftreten beeindruckt den Richter und stärkt Ihre Position.
  • Lassen Sie Ihren Anwalt verhandeln: Ihr Anwalt kennt die Verhandlungstaktiken und weiß, wann man hart bleiben und wann man nachgeben sollte. Äußern Sie sich nur, wenn Ihr Anwalt Sie dazu auffordert.
  • Nehmen Sie den ersten Vorschlag nicht sofort an: Der erste Vergleichsvorschlag des Richters ist oft ein Ausgangspunkt, keine endgültige Zahl. Es gibt fast immer Verhandlungsspielraum.
  • Zeitdruck nutzen: Für den Arbeitgeber tickt die Uhr: Je länger das Verfahren dauert, desto mehr Annahmeverzugslohn muss er zahlen. Diesen Hebel nutzen wir in der Verhandlung.
  • Gesamtpaket verhandeln: Eine Abfindung ist nicht alles. Auch die Freistellung, ein gutes Arbeitszeugnis und der Beendigungszeitpunkt sind wichtige Verhandlungspunkte.

Wenn der Gütetermin scheitert

Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, ist das kein Grund zur Panik. Das Verfahren geht dann in die streitige Phase:

  • Das Gericht setzt Schriftsatzfristen, in denen beide Seiten ihre Argumente detailliert darlegen
  • Ein Kammertermin wird angesetzt (typischerweise 2-4 Monate später)
  • Gegebenenfalls findet eine Beweisaufnahme statt (Zeugenbefragung, Urkundenvorlage)
  • Auch in der Kammerverhandlung sind Vergleiche noch möglich – und häufig

Oft führt das Scheitern des Gütetermins sogar zu einem besseren Ergebnis: Wenn der Arbeitgeber merkt, dass Sie es ernst meinen und bereit sind, das Verfahren durchzuziehen, steigt häufig die Bereitschaft zu einer höheren Abfindung im weiteren Verlauf.

Unsere Aufgabe als Ihre Fachanwälte ist es, für jeden Ausgang des Gütetermins vorbereitet zu sein – und das Beste für Sie herauszuholen, egal ob durch schnellen Vergleich oder durch konsequentes Durchfechten des Verfahrens.

Häufige Fragen: Kündigungsschutzklage

Beim Gütetermin versucht der Vorsitzende Richter, eine gütliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber herbeizuführen. Es gibt keine Beweisaufnahme und keine förmliche Verhandlung. Der Richter erörtert die Sach- und Rechtslage und schlägt oft einen Vergleich vor.

Ja, grundsätzlich müssen Sie persönlich erscheinen, auch wenn Sie anwaltlich vertreten sind. Das Gericht kann Ihr persönliches Erscheinen anordnen. Bei unentschuldigtem Fehlen kann die Klage durch Versäumnisurteil abgewiesen werden.

Ein Gütetermin dauert in der Regel 15-30 Minuten. Bei komplexeren Fällen oder intensiven Vergleichsverhandlungen kann er auch länger dauern. Am Arbeitsgericht München sind die Termine effizient getaktet.

Scheitert der Gütetermin, setzt das Gericht das streitige Verfahren fort. Es werden Schriftsatzfristen gesetzt und ein Kammertermin bestimmt. Die Gesamtdauer des Verfahrens verlängert sich dann um mehrere Monate.

Eine Verlegung ist nur aus wichtigem Grund möglich (z.B. Krankheit mit ärztlichem Attest, bereits gebuchter Urlaub). Einfache Terminüberschneidungen reichen in der Regel nicht. Der Antrag muss frühzeitig und schriftlich gestellt werden.

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