Das Arbeitsgericht München ist die erste Anlaufstelle, wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen möchten. Als eines der größten Arbeitsgerichte Deutschlands verhandelt es jährlich tausende Kündigungsschutzverfahren. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über das Gericht, seine Zuständigkeit und den praktischen Ablauf einer Kündigungsschutzklage.
Zuständigkeit des Arbeitsgerichts München
Ob das Arbeitsgericht München für Ihre Klage zuständig ist, hängt von zwei Faktoren ab:
Örtliche Zuständigkeit
Sie können Ihre Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht München einreichen, wenn:
- Ihr Arbeitgeber seinen Sitz im Bezirk des Arbeitsgerichts München hat
- Ihr gewöhnlicher Arbeitsort im Bezirk München liegt (auch wenn der Arbeitgeber woanders sitzt)
- Die Niederlassung, bei der Sie beschäftigt waren, in München liegt
Der Bezirk des Arbeitsgerichts München umfasst die Landeshauptstadt München sowie den Landkreis München. Für den Rest Oberbayerns sind andere Arbeitsgerichte zuständig (z.B. Arbeitsgericht Rosenheim, Weilheim).
Sachliche Zuständigkeit
Das Arbeitsgericht ist für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig – also insbesondere für Kündigungsschutzklagen, Abfindungsklagen, Lohnklagen und Zeugnisstreitigkeiten. Es ist das Gericht erster Instanz im Arbeitsrecht.
Praktische Informationen zum Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht München befindet sich in der Winzererstraße 106, 80797 München. Hier die wichtigsten praktischen Informationen:
- Anfahrt ÖPNV: U-Bahn U2/U8 Josephsplatz oder U2 Hohenzollernplatz, jeweils ca. 10 Minuten Fußweg
- Parken: Begrenzte Parkmöglichkeiten in den umliegenden Straßen; Parkhaus in der Nähe empfehlenswert
- Rechtsantragsstelle: Im Erdgeschoss des Gerichts – hier können Sie Klagen ohne Anwalt aufnehmen lassen
- Öffnungszeiten Rechtsantragsstelle: Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr (Terminvereinbarung empfohlen)
Tipp: Direkt nebenan in der Winzererstraße 104 befindet sich das Landesarbeitsgericht (LAG) München – die Berufungsinstanz für Urteile des Arbeitsgerichts.
Wir übernehmen alles für Sie
Sie müssen sich um Zuständigkeit und Formalitäten nicht selbst kümmern. Rechtsanwalt Gellert reicht Ihre Klage fristgerecht ein.
Sofort-Beratung 089 - 201 741 44Ablauf eines Verfahrens am Arbeitsgericht München
Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht München folgt einem klar strukturierten Schema:
- Klageeinreichung: Ihr Anwalt reicht die Klageschrift beim Arbeitsgericht ein. Die Klage muss innerhalb der 3-Wochen-Frist eingehen.
- Zustellung an den Arbeitgeber: Das Gericht stellt dem Arbeitgeber die Klage zu und terminiert den Gütetermin.
- Gütetermin: Ca. 2-4 Wochen nach Klageerhebung. Der Vorsitzende Richter versucht eine gütliche Einigung (Vergleich mit Abfindung).
- Kammerverhandlung: Scheitert die Güteverhandlung, folgt das streitige Verfahren. Die Kammer aus drei Richtern verhandelt und entscheidet.
- Urteil oder Vergleich: Das Verfahren endet entweder durch Urteil oder – häufiger – durch einen Vergleich.
Besonderheit: Kein Anwaltszwang in erster Instanz
Am Arbeitsgericht München können Sie sich ohne Anwalt selbst vertreten. Allerdings raten wir dringend davon ab: Die Gegenseite wird fast immer anwaltlich vertreten sein, und ohne Anwalt verschenken Sie in der Regel Geld bei der Abfindungsverhandlung.
Besonderheiten des Arbeitsgerichts München
Das Arbeitsgericht München hat einige Besonderheiten, die Sie kennen sollten:
- Größe: Mit über 20.000 Verfahren pro Jahr ist es eines der größten Arbeitsgerichte Deutschlands. Die Richter sind entsprechend erfahren und effizient.
- Schnelle Terminierung: Trotz der hohen Fallzahl werden Gütetermine in der Regel innerhalb weniger Wochen angesetzt.
- Vergleichsorientierung: Die Richter am Arbeitsgericht München sind bekannt dafür, aktiv auf Vergleiche hinzuwirken – das kommt Arbeitnehmern zugute.
- Kostenbesonderheit: In erster Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – es gibt keine Kostenerstattung durch den Verlierer.
Als Kanzlei mit Sitz in München führen wir regelmäßig Verfahren am Arbeitsgericht und kennen die Gepflogenheiten, die Richter und die typischen Verfahrensabläufe. Dieses lokale Wissen nutzen wir gezielt für unsere Mandanten.