★★★★★ 5/5 Google
München

Kündigungsschutzklage Arbeitsgericht München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Das Arbeitsgericht München in der Winzererstraße 106 ist zuständig für Klagen im Bezirk München
  • Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Arbeitgebers oder dem gewöhnlichen Arbeitsort
  • Am Arbeitsgericht München werden jährlich über 20.000 Verfahren verhandelt – es ist eines der größten in Deutschland
  • Berufungsinstanz ist das Landesarbeitsgericht München in der Winzererstraße 104

Das Arbeitsgericht München ist die erste Anlaufstelle, wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen möchten. Als eines der größten Arbeitsgerichte Deutschlands verhandelt es jährlich tausende Kündigungsschutzverfahren. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über das Gericht, seine Zuständigkeit und den praktischen Ablauf einer Kündigungsschutzklage.

Zuständigkeit des Arbeitsgerichts München

Ob das Arbeitsgericht München für Ihre Klage zuständig ist, hängt von zwei Faktoren ab:

Örtliche Zuständigkeit

Sie können Ihre Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht München einreichen, wenn:

  • Ihr Arbeitgeber seinen Sitz im Bezirk des Arbeitsgerichts München hat
  • Ihr gewöhnlicher Arbeitsort im Bezirk München liegt (auch wenn der Arbeitgeber woanders sitzt)
  • Die Niederlassung, bei der Sie beschäftigt waren, in München liegt

Der Bezirk des Arbeitsgerichts München umfasst die Landeshauptstadt München sowie den Landkreis München. Für den Rest Oberbayerns sind andere Arbeitsgerichte zuständig (z.B. Arbeitsgericht Rosenheim, Weilheim).

Sachliche Zuständigkeit

Das Arbeitsgericht ist für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig – also insbesondere für Kündigungsschutzklagen, Abfindungsklagen, Lohnklagen und Zeugnisstreitigkeiten. Es ist das Gericht erster Instanz im Arbeitsrecht.

Praktische Informationen zum Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht München befindet sich in der Winzererstraße 106, 80797 München. Hier die wichtigsten praktischen Informationen:

  • Anfahrt ÖPNV: U-Bahn U2/U8 Josephsplatz oder U2 Hohenzollernplatz, jeweils ca. 10 Minuten Fußweg
  • Parken: Begrenzte Parkmöglichkeiten in den umliegenden Straßen; Parkhaus in der Nähe empfehlenswert
  • Rechtsantragsstelle: Im Erdgeschoss des Gerichts – hier können Sie Klagen ohne Anwalt aufnehmen lassen
  • Öffnungszeiten Rechtsantragsstelle: Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr (Terminvereinbarung empfohlen)

Tipp: Direkt nebenan in der Winzererstraße 104 befindet sich das Landesarbeitsgericht (LAG) München – die Berufungsinstanz für Urteile des Arbeitsgerichts.

Wir übernehmen alles für Sie

Sie müssen sich um Zuständigkeit und Formalitäten nicht selbst kümmern. Rechtsanwalt Gellert reicht Ihre Klage fristgerecht ein.

📞 Sofort-Beratung 089 - 201 741 44

Ablauf eines Verfahrens am Arbeitsgericht München

Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht München folgt einem klar strukturierten Schema:

  1. Klageeinreichung: Ihr Anwalt reicht die Klageschrift beim Arbeitsgericht ein. Die Klage muss innerhalb der 3-Wochen-Frist eingehen.
  2. Zustellung an den Arbeitgeber: Das Gericht stellt dem Arbeitgeber die Klage zu und terminiert den Gütetermin.
  3. Gütetermin: Ca. 2-4 Wochen nach Klageerhebung. Der Vorsitzende Richter versucht eine gütliche Einigung (Vergleich mit Abfindung).
  4. Kammerverhandlung: Scheitert die Güteverhandlung, folgt das streitige Verfahren. Die Kammer aus drei Richtern verhandelt und entscheidet.
  5. Urteil oder Vergleich: Das Verfahren endet entweder durch Urteil oder – häufiger – durch einen Vergleich.

Besonderheit: Kein Anwaltszwang in erster Instanz

Am Arbeitsgericht München können Sie sich ohne Anwalt selbst vertreten. Allerdings raten wir dringend davon ab: Die Gegenseite wird fast immer anwaltlich vertreten sein, und ohne Anwalt verschenken Sie in der Regel Geld bei der Abfindungsverhandlung.

Besonderheiten des Arbeitsgerichts München

Das Arbeitsgericht München hat einige Besonderheiten, die Sie kennen sollten:

  • Größe: Mit über 20.000 Verfahren pro Jahr ist es eines der größten Arbeitsgerichte Deutschlands. Die Richter sind entsprechend erfahren und effizient.
  • Schnelle Terminierung: Trotz der hohen Fallzahl werden Gütetermine in der Regel innerhalb weniger Wochen angesetzt.
  • Vergleichsorientierung: Die Richter am Arbeitsgericht München sind bekannt dafür, aktiv auf Vergleiche hinzuwirken – das kommt Arbeitnehmern zugute.
  • Kostenbesonderheit: In erster Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – es gibt keine Kostenerstattung durch den Verlierer.

Als Kanzlei mit Sitz in München führen wir regelmäßig Verfahren am Arbeitsgericht und kennen die Gepflogenheiten, die Richter und die typischen Verfahrensabläufe. Dieses lokale Wissen nutzen wir gezielt für unsere Mandanten.

Häufige Fragen: Kündigungsschutzklage

Das Arbeitsgericht München befindet sich in der Winzererstraße 106, 80797 München. Es ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar (U-Bahn Josephsplatz oder Hohenzollernplatz). In der Nähe gibt es auch Parkplätze.

Das Arbeitsgericht München ist zuständig, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in München hat oder wenn der gewöhnliche Arbeitsort in München liegt. Bei Zweifelsfällen (z.B. Homeoffice, Außendienst) berät Sie Ihr Fachanwalt.

Die Klage kann schriftlich durch Ihren Anwalt, per Fax oder persönlich bei der Rechtsantragsstelle eingereicht werden. Die Rechtsantragsstelle nimmt Klagen auch mündlich zu Protokoll. Die 3-Wochen-Frist muss eingehalten werden.

Ja, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts München steht Ihnen zur Verfügung. Dort können Sie ohne Anwalt eine Klage aufnehmen lassen. Beachten Sie aber, dass die Mitarbeiter keine Rechtsberatung leisten dürfen – sie helfen nur bei der Formulierung der Klage.

Das Arbeitsgericht München verfügt über zahlreiche Kammern. Welche Kammer Ihr Verfahren bearbeitet, wird nach dem Geschäftsverteilungsplan bestimmt – meist nach dem Anfangsbuchstaben des Arbeitgebernamens.

Rechtsanwalt Niklas Gellert

Kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Niklas Gellert berät Sie persönlich zu Ihrem Fall.
Unverbindlich. Vertraulich. Kostenlos.

📞 Jetzt anrufen: 089 - 201 741 44
GPS Rechtsanwälte · Friedenheimer Brücke 29 · 80639 München
089 - 201 741 44
oder Rückruf anfordern

Wir melden uns umgehend