Als älterer Arbeitnehmer in München fragen Sie sich möglicherweise, ob Sie einen besonderen Schutz vor Kündigung haben. Einen eigenständigen Sonderkündigungsschutz allein aufgrund des Alters gibt es zwar nicht – aber ältere Arbeitnehmer profitieren von mehreren Schutzmechanismen, die ihre Kündigung deutlich erschweren.
GPS Rechtsanwälte in München beraten Sie kompetent zu Ihren Rechten als älterer Arbeitnehmer und prüfen Ihre Kündigung auf alle Angriffspunkte.
Kündigung mit 50+?
Rechtsanwalt Niklas Gellert prüft Ihre Kündigung kostenlos und kennt die besonderen Schutzrechte älterer Arbeitnehmer.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Lebensalter in der Sozialauswahl
Der wichtigste Schutzmechanismus für ältere Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG. Das Lebensalter ist eines von vier Auswahlkriterien:
- Lebensalter – ältere Arbeitnehmer sind stärker schutzbedürftig
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung
Ältere Arbeitnehmer punkten bei der Sozialauswahl gleich doppelt: Sie haben ein höheres Lebensalter und in der Regel eine längere Betriebszugehörigkeit. Das macht sie bei betriebsbedingten Kündigungen deutlich schutzwürdiger als jüngere Kollegen.
Aber Achtung: Der Arbeitgeber darf sogenannte Altersgruppen bilden, um eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu erhalten. Innerhalb jeder Altersgruppe wird dann gesondert die Sozialauswahl durchgeführt. Dies kann den Vorteil älterer Arbeitnehmer teilweise aufheben.
Längere Kündigungsfristen
Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit steigen die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB erheblich:
- Nach 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende
- Nach 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende
- Nach 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende
- Nach 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende
Ältere Arbeitnehmer mit langer Betriebszugehörigkeit haben dadurch mehr Zeit, sich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten, und der Arbeitgeber muss die Kosten der Weiterbeschäftigung während der langen Kündigungsfrist tragen.
Schutz vor Altersdiskriminierung (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet die Benachteiligung wegen des Alters. Eine Kündigung, die allein oder überwiegend auf das Alter des Arbeitnehmers gestützt wird, ist unwirksam. Typische Fälle von Altersdiskriminierung bei Kündigungen:
- Formulierungen wie "Wir brauchen jüngere Mitarbeiter" oder "frischen Wind"
- Systematische Kündigung aller Arbeitnehmer über einem bestimmten Alter
- Verweigerung von Weiterbildungsmaßnahmen vor der Kündigung wegen "zu alt"
- Drängen auf Aufhebungsvertrag mit dem Hinweis auf die nahende Rente
Unkündbarkeitsklauseln in Tarifverträgen
Viele Tarifverträge in München und Bayern enthalten Unkündbarkeitsklauseln für ältere Arbeitnehmer. Typische Regelungen:
- TVöD/TV-L: Nach 15 Jahren Beschäftigung und ab dem 40. Lebensjahr sind Arbeitnehmer ordentlich unkündbar
- Metalltarifvertrag Bayern: Erhöhter Schutz für langjährig Beschäftigte
- Betriebsvereinbarungen: Individuelle Regelungen zum Schutz älterer Arbeitnehmer
Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag und Ihren Arbeitsvertrag auf solche Klauseln. Sie können einen deutlich stärkeren Schutz bieten als das Gesetz.
Was tun bei Kündigung als älterer Arbeitnehmer?
- Frist beachten: 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage
- Sozialauswahl prüfen: Wurden jüngere, weniger schutzbedürftige Kollegen verschont?
- Tarifvertrag prüfen: Gibt es Unkündbarkeitsklauseln?
- Diskriminierung dokumentieren: Äußerungen und Handlungen festhalten
- Anwalt einschalten: Fachanwalt für Arbeitsrecht in München kontaktieren