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München

Kündigungsfrist berechnen München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
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Die korrekte Berechnung der Kündigungsfrist ist in München und überall in Deutschland entscheidend – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Ein Fehler kann die gesamte Kündigung angreifbar machen. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Kündigungsfrist richtig berechnen.

GPS Rechtsanwälte in München prüfen Ihre Kündigungsfrist und decken Fehler auf, die Ihnen Vorteile bringen können.

Kündigungsfrist unklar?

Rechtsanwalt Niklas Gellert berechnet Ihre Kündigungsfrist und prüft, ob sie korrekt eingehalten wurde.

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Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Zugang der Kündigung feststellen

Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Der Zugang hängt von der Übermittlungsart ab:

  • Persönliche Übergabe: Sofort bei Übergabe
  • Briefkasten: Wenn mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist (in der Regel am selben Tag, wenn vor 18 Uhr eingeworfen)
  • Einschreiben/Rückschein: Erst bei tatsächlicher Abholung, nicht bei Benachrichtigung
  • Samstag: Zugang am Samstag ist wirksam
  • Sonntag/Feiertag: Zugang erst am nächsten Werktag

Schritt 2: Anwendbare Frist ermitteln

Prüfen Sie in dieser Reihenfolge:

  1. Tarifvertrag: Gilt ein Tarifvertrag? Dann gelten dessen Fristen (können kürzer oder länger als gesetzlich sein)
  2. Arbeitsvertrag: Sind dort längere Fristen vereinbart? Dann gelten diese
  3. Gesetzliche Fristen: Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten § 622 BGB

Schritt 3: Betriebszugehörigkeit berechnen

Für die verlängerten Arbeitgeberfristen zählt die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Dabei ist zu beachten:

  • Beginn: Erster Tag des Arbeitsverhältnisses (nicht Datum des Vertragsschlusses)
  • Zeiten vor dem 25. Lebensjahr werden mitgezählt (seit EuGH-Entscheidung 2010)
  • Elternzeit und Krankheit unterbrechen die Zugehörigkeit nicht
  • Bei Betriebsübergang: Vorherige Beschäftigungszeit wird angerechnet

Schritt 4: Endtermin berechnen

Vom Zugangstag die ermittelte Frist vorwärts zählen und den nächsten zulässigen Kündigungstermin bestimmen:

  • Grundfrist: Zum 15. oder zum Monatsende
  • Verlängerte Fristen: Nur zum Monatsende
  • Probezeit: Kein fester Endtermin – die Frist läuft einfach 2 Wochen ab Zugang

Berechnungsbeispiele

Beispiel 1: Grundkündigungsfrist

Kündigung geht am 3. März zu. Grundfrist: 4 Wochen = 28 Tage → 31. März. Nächster zulässiger Termin: 31. März (Monatsende). Das Arbeitsverhältnis endet am 31. März.

Beispiel 2: Verlängerte Frist

Arbeitnehmer ist seit 12 Jahren im Betrieb. Arbeitgeberfrist: 5 Monate zum Monatsende. Kündigung geht am 15. Januar zu → Frist läuft bis 15. Juni → nächster Monatsende: 30. Juni.

Beispiel 3: Probezeit

Kündigung in der Probezeit am 10. Februar. Frist: 2 Wochen → Arbeitsverhältnis endet am 24. Februar.

Häufige Fehler bei der Fristberechnung

  • Falscher Zugangstag: Das Datum auf dem Brief ist nicht der Zugangstag
  • Vier Wochen ≠ ein Monat: Die Grundfrist beträgt 28 Tage, nicht einen Monat
  • Probezeit überschritten: Gilt die Kündigung noch in der Probezeit oder schon danach?
  • Betriebszugehörigkeit falsch berechnet: Vordienstzeiten oder Betriebsübergang vergessen
  • Arbeitsvertrag übersehen: Dort können längere Fristen stehen

Frist falsch? So gehen Sie vor

  1. Kündigungsfrist genau nachrechnen anhand Ihrer Unterlagen
  2. 3-Wochen-Frist beachten: Auch bei falscher Frist müssen Sie rechtzeitig klagen
  3. Anwalt kontaktieren: Fachanwalt für Arbeitsrecht in München

Häufige Fragen: Kündigung

Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Empfänger – nicht mit dem Datum auf dem Kündigungsschreiben. Bei persönlicher Übergabe ist das der Moment der Übergabe, bei Postzustellung der Einwurf in den Briefkasten.

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist endet nur zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Geht die Kündigung z.B. am 5. Januar zu, endet das Arbeitsverhältnis frühestens am 15. Februar (4 Wochen = 28 Tage, nächster zulässiger Termin).

Vier Wochen = genau 28 Tage. Ein Monat = je nach Monat 28-31 Tage. Die Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen (28 Tage), die verlängerten Arbeitgeberfristen sind in Monaten angegeben.

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