Ihr Arbeitsvertrag in München kann eigene Kündigungsfristen enthalten, die von den gesetzlichen Fristen abweichen. Aber nicht alles, was im Vertrag steht, ist auch wirksam. Als Arbeitnehmer sollten Sie wissen, welche Klauseln Sie schützen und welche unwirksam sind.
GPS Rechtsanwälte in München prüfen Ihre vertraglichen Kündigungsfristen und beraten Sie zu Ihren Rechten.
Vertragliche Frist unklar?
Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag kostenlos und klären, welche Kündigungsfrist für Sie gilt.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Grundsatz: Vertragsfreiheit mit Grenzen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag frei vereinbaren – aber mit wichtigen Einschränkungen:
- Nicht kürzer als gesetzlich: Vertragliche Fristen dürfen die gesetzlichen Mindestfristen nach § 622 BGB nicht unterschreiten
- Gleichbehandlung: Die Frist für den Arbeitnehmer darf nicht länger sein als die für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB)
- AGB-Kontrolle: In vorformulierten Arbeitsverträgen (Formularverträgen) gelten zusätzlich die AGB-Regeln – überraschende oder unangemessen benachteiligende Klauseln sind unwirksam
Typische vertragliche Kündigungsfristen
Verlängerte Fristen
Viele Arbeitsverträge in München sehen längere Fristen vor als das Gesetz, z.B.:
- "3 Monate zum Quartalsende" – deutlich länger als die gesetzliche Grundfrist
- "6 Monate zum Monatsende" – häufig bei Führungskräften
- Gestaffelte Fristen, die sich mit der Betriebszugehörigkeit verlängern
Verlängerte Fristen schützen den Arbeitnehmer, können aber auch ein Nachteil sein, wenn Sie schnell den Job wechseln möchten.
Problematische Klauseln
Folgende Klauseln sind häufig unwirksam:
- Unterschiedliche Fristen: "Arbeitnehmer 6 Monate, Arbeitgeber 3 Monate" → unwirksam, beide Seiten: 6 Monate
- Zu kurze Fristen: "1 Woche zum Wochenende" → unwirksam, es gilt die gesetzliche Frist
- Überlange Fristen: Extrem lange Fristen (z.B. 2 Jahre) können nach AGB-Recht unwirksam sein, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen binden
Verhältnis zum Gesetz und Tarifvertrag
Es gilt die Hierarchie:
- Tarifvertrag: Hat Vorrang vor dem Arbeitsvertrag (kann auch kürzere Fristen vorsehen)
- Arbeitsvertrag: Gilt, wenn keine tarifliche Regelung einschlägig ist – aber nur, wenn günstiger als das Gesetz
- Gesetz: Die gesetzlichen Fristen sind der Mindeststandard
- Vertrag genau lesen: Prüfen Sie die Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag und vergleichen Sie mit der gesetzlichen Frist
- Betriebszugehörigkeit beachten: Die gesetzliche Frist steigt mit der Zugehörigkeit – Ihr Vertrag kann dahinter zurückfallen
- Nachträge prüfen: Gab es Vertragsänderungen oder Nachträge, die die Frist betreffen?
- Im Zweifel prüfen lassen: Anwalt für Arbeitsrecht in München kontaktieren
- Arbeitsvertrag heraussuchen und Kündigungsfrist prüfen
- Frist berechnen und mit dem Kündigungstermin vergleichen
- 3-Wochen-Frist einhalten für die Kündigungsschutzklage
- Anwalt kontaktieren: GPS Rechtsanwälte prüfen Ihren Fall kostenlos
Günstigkeitsprinzip: Für den Arbeitnehmer gilt immer die günstigere Regelung. Eine vertragliche Frist, die kürzer ist als die gesetzliche (nach Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit), ist unwirksam.