Der Zugang der Kündigung ist ein entscheidender Moment: Er bestimmt, wann die Kündigungsfrist beginnt und wann die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage zu laufen anfängt. In der Praxis kommt es in München häufig zu Streit darüber, wann – und ob – die Kündigung überhaupt zugegangen ist.
GPS Rechtsanwälte in München prüfen den Zugang Ihrer Kündigung und nutzen Zugangsprobleme strategisch zu Ihrem Vorteil.
Zugang der Kündigung unklar?
Wir prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam zugegangen ist. Kostenlose Erstberatung.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Wann gilt eine Kündigung als zugegangen?
Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Der Zugang richtet sich nach der Übermittlungsart:
Persönliche Übergabe
Zugang sofort bei Übergabe. Der sicherste Weg – vorausgesetzt, der Arbeitgeber kann die Übergabe beweisen (Zeugen, Empfangsbestätigung).
Einwurf in den Briefkasten
Zugang, wenn mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. In der Regel am selben Tag, wenn der Einwurf zu üblichen Zeiten (bis ca. 18 Uhr) erfolgt. Bei Einwurf am Abend oder am Wochenende: Zugang am nächsten Werktag.
Einwurfeinschreiben
Guter Zugangsnachweis: Die Post dokumentiert den Einwurf und das Datum. Der Auslieferungsbeleg der Post ist ein starkes Indiz.
Einschreiben mit Rückschein
Problematisch: Wenn der Empfänger das Einschreiben nicht abholt, gilt es nicht als zugegangen. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, zur Post zu gehen.
Beweislast beim Arbeitgeber
Der Arbeitgeber trägt die volle Beweislast für den Zugang der Kündigung. Er muss beweisen:
- Dass die Kündigung zugegangen ist
- Wann die Kündigung zugegangen ist
Kann der Arbeitgeber den Zugang nicht beweisen, gilt die Kündigung als nicht zugegangen – und damit als nicht existent. Das kann für den Arbeitnehmer ein wichtiger Vorteil sein.
Besondere Situationen
Urlaub oder Abwesenheit
Die Kündigung geht auch zu, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub oder krank ist. Entscheidend ist der Einwurf in den Briefkasten, nicht die tatsächliche Kenntnisnahme. Allerdings kann bei längerer Abwesenheit die 3-Wochen-Frist nachträglich zugelassen werden.
Verweigerung der Annahme
Wenn der Arbeitnehmer die Annahme der Kündigung verweigert, gilt sie trotzdem als zugegangen – der Arbeitgeber hat ja versucht, sie zu übergeben.
Zustellung am Arbeitsplatz
Die Übergabe der Kündigung am Arbeitsplatz ist der häufigste und einfachste Weg. Der Zugang erfolgt sofort.
Strategische Bedeutung des Zugangszeitpunkts
Der genaue Zugangszeitpunkt ist aus mehreren Gründen entscheidend:
- Kündigungsfrist: Beginnt mit dem Zugang – ein Tag kann über den Kündigungstermin entscheiden
- Klagefrist: Die 3-Wochen-Frist beginnt mit dem Zugang
- Probezeit: Die Kündigung muss innerhalb der Probezeit zugehen
Was tun bei Zugangsproblemen?
- Datum dokumentieren: Notieren Sie genau, wann Sie die Kündigung tatsächlich erhalten haben
- Beweise sichern: Briefumschlag mit Poststempel aufbewahren
- Anwalt kontaktieren: Fachanwalt für Arbeitsrecht in München