Sie waren im Urlaub und finden nach Ihrer Rückkehr eine Kündigung im Briefkasten? In München wie überall in Deutschland gilt: Der Arbeitgeber darf auch während des Urlaubs kündigen. Die Kündigung geht auch zu, wenn Sie nicht zu Hause sind. Doch es gibt wichtige Besonderheiten bei den Fristen.
GPS Rechtsanwälte in München beraten Sie, wenn Sie eine Kündigung während Ihres Urlaubs erhalten haben.
Im Urlaub gekündigt?
Handeln Sie schnell – auch verspätete Klagen können noch zugelassen werden.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Zugang während des Urlaubs
Die Kündigung geht zu, sobald sie in Ihren Machtbereich gelangt – also in Ihren Briefkasten eingeworfen wird. Entscheidend ist nicht, wann Sie die Kündigung lesen, sondern wann sie zugeht. Das gilt auch, wenn Sie:
- Im Urlaub sind (auch Ausland)
- Krank im Krankenhaus liegen
- Auf Geschäftsreise sind
- Vorübergehend bei Freunden oder Familie wohnen
Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage beginnt also mit dem Zugang im Briefkasten – nicht erst bei Ihrer Rückkehr.
Nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG
Haben Sie die 3-Wochen-Frist versäumt, weil Sie im Urlaub waren? Dann können Sie beim Arbeitsgericht München einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage stellen (§ 5 KSchG).
Voraussetzungen:
- Sie haben die Frist trotz aller zumutbaren Sorgfalt nicht einhalten können
- Der Antrag wird innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt (also nach Rückkehr und Kenntnisnahme der Kündigung)
- Die Klage wird gleichzeitig mit dem Antrag eingereicht
Wichtig: Die nachträgliche Zulassung wird nicht automatisch gewährt. Die Gerichte prüfen streng, ob die Versäumung tatsächlich unverschuldet war. Wer nur ein Wochenende verreist war, wird sich schwer tun – bei einem dreiwöchigen Auslandsurlaub sind die Chancen besser.
Müssen Sie im Urlaub Ihren Briefkasten prüfen?
Die Rechtsprechung ist hier differenziert:
- Kurzer Urlaub (bis 1 Woche): Grundsätzlich zumutbar, den Briefkasten prüfen zu lassen
- Längerer Urlaub (2-3 Wochen): Keine generelle Pflicht, aber die Gerichte erwarten gewisse Vorkehrungen
- Auslandsurlaub: Hier ist die nachträgliche Zulassung eher möglich
Resturlaub nach Kündigung
Wenn Sie während des Urlaubs gekündigt werden, haben Sie Anspruch darauf, den restlichen Urlaub zu nehmen oder ihn ausgezahlt zu bekommen. Die Kündigung beendet nicht automatisch Ihren laufenden Urlaub – Sie können Ihren Urlaub wie geplant beenden.
Was tun bei Kündigung im Urlaub?
- Sofort nach Rückkehr handeln: Die 2-Wochen-Frist für den Antrag auf nachträgliche Zulassung läuft ab Kenntnisnahme
- Datum dokumentieren: Wann sind Sie zurückgekehrt? Wann haben Sie die Kündigung gelesen?
- Arbeitsagentur informieren: Innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnisnahme
- Anwalt kontaktieren: Fachanwalt für Arbeitsrecht in München – jeder Tag zählt!