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München

Kündigung erhalten – Erste Schritte München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
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Sie haben eine Kündigung in München erhalten? Die ersten Tage nach einer Kündigung sind entscheidend. Ihre Reaktion jetzt bestimmt, ob Sie Ihre Rechte wahren, eine Abfindung erzielen oder sogar Ihren Arbeitsplatz behalten können. Hier erfahren Sie, was Sie sofort tun sollten – und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen.

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Schritt 1: Ruhe bewahren – nichts unterschreiben

Der wichtigste Rat: Unterschreiben Sie nichts sofort. Kein Aufhebungsvertrag, keine Abwicklungsvereinbarung, kein Aufklärungsprotokoll. Ihr Arbeitgeber setzt Sie möglicherweise unter Druck – lassen Sie sich nicht drängen.

Auch wenn Ihr Arbeitgeber sagt "Unterschreiben Sie jetzt, dann bekommen Sie eine Abfindung" – ein guter Anwalt kann oft eine deutlich höhere Abfindung für Sie verhandeln. Lesen Sie dazu auch: Kündigung unterschreiben oder nicht?

Schritt 2: Zugangsdatum notieren

Notieren Sie sofort das genaue Datum, an dem Sie die Kündigung erhalten haben. Dieses Datum ist entscheidend für:

Bewahren Sie auch den Briefumschlag auf, wenn die Kündigung per Post kam – der Poststempel kann wichtig sein.

Schritt 3: Arbeitsagentur melden (3-Tage-Frist!)

Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Versäumen Sie diese Frist, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Die Meldung kann telefonisch, online oder persönlich erfolgen.

Schritt 4: Anwalt kontaktieren

Kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Ein spezialisierter Anwalt:

Schritt 5: Unterlagen sammeln

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen:

  • Arbeitsvertrag (inkl. Nachträge und Änderungen)
  • Kündigungsschreiben
  • Letzte Gehaltsabrechnungen (3-6 Monate)
  • Abmahnungen (falls vorhanden)
  • Betriebsratsanhörung (falls bekannt)
  • Tarifvertrag (falls anwendbar)

Diese Fehler unbedingt vermeiden

  • Aufhebungsvertrag unterschreiben – ohne anwaltliche Prüfung nie!
  • Frist verstreichen lassen – nach 3 Wochen sind Ihre Rechte weitgehend verloren
  • Nicht zur Arbeit erscheinen – das gibt dem Arbeitgeber einen Grund für eine fristlose Kündigung
  • Arbeitgeber beschimpfen – bleiben Sie professionell, auch wenn es schwerfällt
  • Arbeitsagentur vergessen – die 3-Tage-Frist ist knapp

Häufige Fragen: Kündigung

Bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie nichts und notieren Sie das Datum des Zugangs. Kontaktieren Sie innerhalb weniger Tage einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.

Sie haben genau 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht München zu erheben. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung wirksam – auch wenn sie fehlerhaft war.

Ja, bis zum Ende der Kündigungsfrist sind Sie zur Arbeitsleistung verpflichtet – es sei denn, Sie werden freigestellt. Erscheinen Sie nicht zur Arbeit, riskieren Sie eine fristlose Kündigung und eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

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