Sie haben eine Kündigung in München erhalten? Die ersten Tage nach einer Kündigung sind entscheidend. Ihre Reaktion jetzt bestimmt, ob Sie Ihre Rechte wahren, eine Abfindung erzielen oder sogar Ihren Arbeitsplatz behalten können. Hier erfahren Sie, was Sie sofort tun sollten – und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden müssen.
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Sofort kostenlos beraten lassen 089 - 201 741 44Schritt 1: Ruhe bewahren – nichts unterschreiben
Der wichtigste Rat: Unterschreiben Sie nichts sofort. Kein Aufhebungsvertrag, keine Abwicklungsvereinbarung, kein Aufklärungsprotokoll. Ihr Arbeitgeber setzt Sie möglicherweise unter Druck – lassen Sie sich nicht drängen.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber sagt "Unterschreiben Sie jetzt, dann bekommen Sie eine Abfindung" – ein guter Anwalt kann oft eine deutlich höhere Abfindung für Sie verhandeln. Lesen Sie dazu auch: Kündigung unterschreiben oder nicht?
Schritt 2: Zugangsdatum notieren
Notieren Sie sofort das genaue Datum, an dem Sie die Kündigung erhalten haben. Dieses Datum ist entscheidend für:
- Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage
- Die Berechnung der Kündigungsfrist
Bewahren Sie auch den Briefumschlag auf, wenn die Kündigung per Post kam – der Poststempel kann wichtig sein.
Schritt 3: Arbeitsagentur melden (3-Tage-Frist!)
Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Versäumen Sie diese Frist, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Die Meldung kann telefonisch, online oder persönlich erfolgen.
Schritt 4: Anwalt kontaktieren
Kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in München. Ein spezialisierter Anwalt:
- Prüft die Kündigung auf Formfehler
- Bewertet die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
- Schätzt die mögliche Abfindung ein
- Hält die 3-Wochen-Frist ein
Schritt 5: Unterlagen sammeln
Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen:
- Arbeitsvertrag (inkl. Nachträge und Änderungen)
- Kündigungsschreiben
- Letzte Gehaltsabrechnungen (3-6 Monate)
- Abmahnungen (falls vorhanden)
- Betriebsratsanhörung (falls bekannt)
- Tarifvertrag (falls anwendbar)
Diese Fehler unbedingt vermeiden
- Aufhebungsvertrag unterschreiben – ohne anwaltliche Prüfung nie!
- Frist verstreichen lassen – nach 3 Wochen sind Ihre Rechte weitgehend verloren
- Nicht zur Arbeit erscheinen – das gibt dem Arbeitgeber einen Grund für eine fristlose Kündigung
- Arbeitgeber beschimpfen – bleiben Sie professionell, auch wenn es schwerfällt
- Arbeitsagentur vergessen – die 3-Tage-Frist ist knapp