Befristete Arbeitsverträge sind in München weit verbreitet - nicht nur bei Berufseinsteigern, sondern auch bei erfahrenen Fachkräften. Was viele nicht wissen: Arbeitgeber machen bei Befristungen häufig Fehler, die den Vertrag unwirksam machen. Die Folge: Aus dem befristeten wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Sachgrundlose Befristung: Die wichtigsten Regeln
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erlaubt eine Befristung ohne Sachgrund unter strengen Voraussetzungen:
- Maximale Dauer: 2 Jahre ab Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Verlängerungen: Innerhalb der 2 Jahre sind höchstens 3 Verlängerungen möglich
- Vorbeschäftigung: Eine sachgrundlose Befristung ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor beim selben Arbeitgeber beschäftigt war
- Schriftform: Die Befristungsabrede muss vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart werden
Ein Verstoß gegen auch nur eine dieser Voraussetzungen führt dazu, dass die Befristung unwirksam ist und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
Befristung mit Sachgrund: Wann ist sie zulässig?
Mit einem anerkannten Sachgrund kann auch über 2 Jahre hinaus befristet werden. Das Gesetz nennt in 14 Abs. 1 TzBfG unter anderem folgende Sachgründe:
- Vertretung: Der Arbeitnehmer vertritt einen vorübergehend abwesenden Kollegen (z.B. Elternzeit, Krankheit)
- Projektarbeit: Die Beschäftigung erfolgt für ein zeitlich begrenztes Projekt
- Erprobung: Die Befristung dient der Erprobung (geht aber meist über die Probezeit hinaus)
- Eigenart der Arbeitsleistung: Etwa bei künstlerischen Tätigkeiten
Die Arbeitsgerichte prüfen den Sachgrund sehr streng. Der Arbeitgeber muss konkret darlegen, warum ein Sachgrund vorlag. Allgemeine Floskeln wie "vorübergehender Bedarf" reichen nicht aus.
Häufige Fehler bei der Befristung
In unserer Praxis als Fachanwälte für Arbeitsrecht in München sehen wir regelmäßig folgende Fehler, die zur Unwirksamkeit der Befristung führen:
- Fehlende Schriftform: Die Befristung wurde nur mündlich vereinbart oder der Vertrag erst nach Arbeitsbeginn unterschrieben
- Änderung statt Verlängerung: Bei einer Verlängerung dürfen nur Laufzeit und eventuell Vergütung geändert werden - andere Änderungen machen die Verlängerung zum Neuabschluss
- Kettenbefristung: Wiederholte Befristungen über Jahre hinweg, bei denen der Sachgrund nur vorgeschoben ist
- Vorbeschäftigung übersehen: Auch ein früheres Praktikum oder eine Werkstudententätigkeit kann eine Vorbeschäftigung darstellen
Befristung prüfen lassen
Rechtsanwalt Gellert prüft kostenlos, ob Ihre Befristung wirksam ist.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Die Entfristungsklage: Ihr Weg zum unbefristeten Vertrag
Wenn Sie glauben, dass Ihre Befristung unwirksam ist, können Sie eine Entfristungsklage beim Arbeitsgericht München erheben. Wichtig dabei:
- 3-Wochen-Frist: Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende eingereicht werden
- Rechtsfolge: Bei Erfolg steht fest, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht
- Weiterbeschäftigung: Der Arbeitgeber muss Sie während des Verfahrens in der Regel weiterbeschäftigen
Die Erfolgsaussichten einer Entfristungsklage hängen stark vom Einzelfall ab. In vielen Fällen einigt man sich auf eine Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung.
Ihre Rechte als befristet Beschäftigter
Auch als befristet Beschäftigter haben Sie die gleichen Rechte wie unbefristet Beschäftigte. Das Gleichbehandlungsgebot verbietet eine Benachteiligung wegen der Befristung. Sie haben Anspruch auf:
- Gleiche Vergütung für gleiche Arbeit
- Teilnahme an Weiterbildungen
- Information über unbefristete Stellen im Unternehmen
- Kündigungsschutz während der Befristung (sofern eine Kündigungsklausel besteht)
Unser Rat: Lassen Sie jeden befristeten Arbeitsvertrag vor Unterschrift prüfen. Die anwaltliche Prüfung kostet wenig, kann aber einen unbefristeten Arbeitsplatz sichern. Wenn Ihr befristeter Vertrag bald ausläuft, handeln Sie rechtzeitig - die 3-Wochen-Frist ist kurz.