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München

Aufhebungsvertrag verhandeln Muenchen

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Die Verhandlung beginnt mit der Analyse Ihrer Kuendigungsschutzposition – je staerker Ihr Schutz, desto besser Ihre Karten
  • Verhandeln Sie nicht nur die Abfindung, sondern das Gesamtpaket: Zeugnis, Freistellung, Resturlaub und Sperrzeit-Vermeidung
  • Das erste Angebot des Arbeitgebers ist fast nie das beste – Nachverhandlung ist der Normalfall
  • Mit anwaltlicher Vertretung erzielen Sie deutlich bessere Ergebnisse: 089 - 201 741 44

Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten und fragen sich, ob Sie die Konditionen verbessern koennen? Die Antwort ist fast immer: Ja. In unserer Erfahrung als Fachanwaelte fuer Arbeitsrecht in Muenchen gelingt es in der grossen Mehrheit der Faelle, die Bedingungen des ersten Entwurfs erheblich zu verbessern.

Die richtige Vorbereitung

Bevor Sie in die Verhandlung gehen, muessen Sie Ihre Verhandlungsposition kennen. Diese bestimmt sich vor allem danach, wie schwierig es fuer den Arbeitgeber waere, Sie per Kuendigung loszuwerden.

Staerken Sie Ihre Position, indem Sie folgende Fragen klaeren:

  • Kuendigungsschutz: Greift das Kuendigungsschutzgesetz? Haben Sie besonderen Kuendigungsschutz?
  • Kuendigungsgrund: Hat der Arbeitgeber ueberhaupt einen tragfaehigen Kuendigungsgrund?
  • Betriebszugehoerigkeit: Je laenger Sie im Unternehmen sind, desto besser Ihre Position
  • Alter und Arbeitsmarktchancen: Aeltere Arbeitnehmer erhalten tendenziell hoehere Abfindungen
  • Motivation des Arbeitgebers: Warum will er den Aufhebungsvertrag? Umstrukturierung? Personeller Konflikt?

Ein Fachanwalt kann Ihre Position objektiv einschaetzen und daraus eine realistische Verhandlungsstrategie entwickeln.

Was Sie verhandeln sollten

Viele Arbeitnehmer konzentrieren sich ausschliesslich auf die Abfindungshoehe. Das ist ein Fehler. Ein Aufhebungsvertrag ist ein Gesamtpaket, und jedes Element hat seinen Wert:

Abfindungshoehe

Die Abfindung ist natuerlich der zentrale Verhandlungspunkt. Die Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehaeltern pro Beschaeftigungsjahr ist nur der Startpunkt. Je nach Position sind 1,0 oder mehr Gehaelter pro Jahr realistisch.

Beendigungsdatum

Das richtige Beendigungsdatum kann mehrere tausend Euro wert sein. Es sollte fruehestens nach Ablauf der ordentlichen Kuendigungsfrist liegen – sonst droht ein Ruhen des Arbeitslosengeldes.

Arbeitszeugnis

Vereinbaren Sie eine konkrete Zeugnisnote und idealerweise ein Entwurfsrecht. Ein sehr gutes Zeugnis ist fuer Ihre weitere Karriere von unschaetzbarem Wert.

Freistellung

Eine unwiderrufliche bezahlte Freistellung gibt Ihnen Zeit fuer die Jobsuche bei vollem Gehalt. Achten Sie darauf, ob der Resturlaub auf die Freistellung angerechnet wird oder zusaetzlich abgegolten wird.

Sperrzeit-Formulierung

Die richtige Formulierung zur Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist essenziell. Hier kann ein einziger Satz mehrere tausend Euro Unterschied machen.

Aufhebungsvertrag verhandeln lassen

Rechtsanwalt Gellert uebernimmt die Verhandlung und erzielt das bestmoegliche Ergebnis.

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Bewaehrte Verhandlungsstrategien

Aus unserer taeglichen Praxis kennen wir die wirksamsten Strategien fuer die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags:

  1. Nicht sofort reagieren: Nehmen Sie den Entwurf entgegen und bitten Sie um Bedenkzeit. Eile ist der Feind guter Verhandlungsergebnisse.
  2. Alternative aufzeigen: Machen Sie dem Arbeitgeber klar, dass die Alternative zum Aufhebungsvertrag eine Kuendigung mit anschliessender Kuendigungsschutzklage waere – das ist fuer ihn teurer und langwieriger.
  3. Paket schnueren: Verhandeln Sie nicht nur ueber die Abfindung, sondern bieten Sie Zugestaendnisse bei einem Punkt gegen Verbesserungen bei einem anderen an.
  4. Marktkenntnis zeigen: Wer die ueblichen Abfindungshoehen und Vergleichsfaelle kennt, verhandelt ueberzeugender.
  5. Professionell bleiben: Emotionen sind verstaendlich, aber in Verhandlungen kontraproduktiv. Ein Anwalt sorgt fuer die noetige Distanz.

Typische Verhandlungsfehler

Vermeiden Sie diese haeufigen Fehler bei der Verhandlung:

  • Das erste Angebot akzeptieren: Arbeitgeber kalkulieren Verhandlungsspielraum ein. Das erste Angebot liegt fast immer unter dem, was erreichbar ist.
  • Sich unter Druck setzen lassen: Kuenstliche Fristen sind selten bindend. Lassen Sie sich nicht zu einer vorschnellen Entscheidung draengen.
  • Nur auf die Abfindung schauen: Zeugnis, Freistellung und Sperrzeit-Vermeidung koennen in Summe genauso viel wert sein wie eine hoehere Abfindung.
  • Ohne Anwalt verhandeln: Der Arbeitgeber hat professionelle Berater – Sie sollten auch welche haben.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine der wichtigsten Vereinbarungen in Ihrem Berufsleben. Die Investition in einen Fachanwalt zahlt sich in der Regel um ein Vielfaches aus.

Häufige Fragen: Aufhebungsvertrag

Ja, Aufhebungsvertraege sind grundsaetzlich verhandelbar. Der erste Entwurf des Arbeitgebers ist ein Angebot, keine endgueltige Vereinbarung. In den meisten Faellen laesst sich die Abfindung erhoehen und die Konditionen verbessern.

Praktisch alles: Die Hoehe der Abfindung, das Beendigungsdatum, die Freistellung, das Arbeitszeugnis, die Sperrzeit-Formulierung, Resturlaub, Bonuszahlungen, Outplacement-Beratung und die Rueckgabefristen fuer Firmeneigentum.

Das haengt von der Komplexitaet ab. Einfache Faelle koennen innerhalb einer Woche abgeschlossen sein. Bei hoeheren Abfindungen oder komplexen Konstellationen kann die Verhandlung zwei bis vier Wochen dauern.

Dringend empfohlen. Arbeitgeber lassen Aufhebungsvertraege von erfahrenen Juristen erstellen. Ohne anwaltliche Unterstuetzung verhandeln Sie auf ungleichem Niveau. Ein Fachanwalt kennt die ueblichen Konditionen und weiss, wo Spielraum besteht.

Ja, aber dann muss er den Kuendigungsschutz beachten. Das ist fuer den Arbeitgeber oft schwieriger und teurer als ein Aufhebungsvertrag. Genau dieses Wissen staerkt Ihre Verhandlungsposition.

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