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München

Aufhebungsvertrag Turboklausel Muenchen

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Die Turboklausel ermoeglicht es dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhaeltnis vor dem vereinbarten Endtermin zu beenden
  • Im Gegenzug erhaelt der Arbeitnehmer eine hoehere Abfindung – typischerweise das eingesparte Gehalt oder einen Anteil davon
  • Vorsicht: Ein frueheres Ausscheiden kann Sperrzeit und Ruhezeit beim Arbeitslosengeld ausloesen
  • Turboklausel pruefen lassen bei Fachanwalt Gellert: 089 - 201 741 44

Die Turboklausel – auch Sprinterklausel oder Beschleunigungsklausel genannt – ist eine besondere Vereinbarung im Aufhebungsvertrag, die Ihnen als Arbeitnehmer zusaetzliche Flexibilitaet bietet. Sie ermoeglicht es Ihnen, das Arbeitsverhaeltnis frueher als vereinbart zu beenden und dafuer eine hoehere Abfindung zu erhalten.

Als Fachanwalt fuer Arbeitsrecht in Muenchen empfehle ich die Turboklausel in vielen Aufhebungsvertraegen. Sie kann ein echtes Win-Win sein – wenn sie richtig gestaltet ist.

So funktioniert die Turboklausel

Die Turboklausel ist im Kern einfach: Der Aufhebungsvertrag sieht ein bestimmtes Beendigungsdatum vor, oft mehrere Monate in der Zukunft. Die Turboklausel gibt dem Arbeitnehmer das Recht, das Arbeitsverhaeltnis durch einseitige Erklaerung vor diesem Datum zu beenden.

Im Gegenzug erhaelt der Arbeitnehmer einen Zuschlag zur Abfindung, der sich typischerweise an den eingesparten Gehaltskosten orientiert. Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls: Er spart Gehalt, Sozialversicherungsbeitraege und Personalkosten.

Beispiel: Ihr Aufhebungsvertrag sieht eine Beendigung zum 30. September vor. Die Turboklausel ermoeglicht es Ihnen, bereits zum 30. Juni auszuscheiden. Fuer die drei eingesparten Monate (bei 6.000 Euro brutto pro Monat = 18.000 Euro) erhalten Sie 50 Prozent als Abfindungszuschlag, also 9.000 Euro zusaetzlich zur regulaeren Abfindung.

Vorteile der Turboklausel fuer Arbeitnehmer

Die Turboklausel bietet mehrere Vorteile:

  • Flexibilitaet: Sie entscheiden selbst, wann Sie ausscheiden. Finden Sie frueher einen neuen Job, koennen Sie sofort wechseln und die Zusatzabfindung mitnehmen.
  • Hoehere Gesamtabfindung: Der Zuschlag erhoegt Ihre Gesamtabfindung, wenn Sie die Klausel nutzen.
  • Kein Zwang: Sie muessen die Klausel nicht nutzen. Wenn Sie keinen neuen Job finden, bleiben Sie einfach bis zum regulaeren Endtermin beschaeftigt.
  • Verhandlungsposition: Die Turboklausel zeigt dem Arbeitgeber, dass Sie kooperationsbereit sind, was die Gesamtverhandlung erleichtern kann.

Risiken und Fallstricke

So attraktiv die Turboklausel klingt, sie birgt auch Risiken, die Sie kennen muessen:

Sperrzeit-Risiko: Wenn Sie das Arbeitsverhaeltnis durch die Turboklausel vorzeitig beenden, kann die Agentur fuer Arbeit dies als freiwillige Aufgabe der Beschaeftigung werten. Die Folge waere eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.

Ruhezeit: Wird die ordentliche Kuendigungsfrist durch das vorzeitige Ausscheiden nicht eingehalten, kann die Agentur fuer Arbeit eine Ruhezeit beim Arbeitslosengeld anordnen. In dieser Zeit besteht zwar dem Grunde nach Anspruch, aber der Beginn der Zahlung wird verschoben.

Sozialversicherungsschutz: Mit dem frueheren Ende des Arbeitsverhaeltnisses endet auch der Sozialversicherungsschutz. Sie muessen sich selbst um Krankenversicherung kuemmern.

Steuern: Der Abfindungszuschlag erhoegt die Gesamtabfindung. Pruefen Sie die steuerlichen Auswirkungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Fuenftelregelung.

Turboklausel im Aufhebungsvertrag?

Rechtsanwalt Gellert prueft die Klausel und berechnet, ob sich die Nutzung lohnt.

📞 Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44

Optimale Gestaltung der Turboklausel

Damit die Turboklausel fuer Sie optimal funktioniert, sollten folgende Punkte geregelt sein:

  1. Ankuendigungsfrist: In welcher Frist muessen Sie die vorzeitige Beendigung ankuendigen? Ueblich sind zwei bis vier Wochen.
  2. Berechnungsformel: Wie genau wird der Zuschlag berechnet? Prozentsatz des eingesparten Bruttogehalts, inklusive oder exklusive Sonderzahlungen?
  3. Mindestrestlaufzeit: Ab wann koennen Sie die Klausel fruehestens nutzen? Manche Arbeitgeber setzen ein Mindestdatum.
  4. Zeugnis und Freistellung: Wie wirkt sich die vorzeitige Beendigung auf Zeugnis und Freistellung aus?

Die Turboklausel ist ein wertvolles Instrument, wenn sie richtig eingesetzt wird. Sie sollten die Klausel aber nur nutzen, wenn Sie die finanziellen Auswirkungen vollstaendig ueberblicken. In unserer Kanzlei in Muenchen berechnen wir fuer Sie, ob und wann die Nutzung der Turboklausel sinnvoll ist. Die Erstberatung ist kostenlos.

Häufige Fragen: Aufhebungsvertrag

Die Turboklausel (auch Sprinterklausel genannt) gibt dem Arbeitnehmer das Recht, das Arbeitsverhaeltnis vor dem im Aufhebungsvertrag vereinbarten Endtermin zu beenden. Als Ausgleich erhaelt er einen Zuschlag zur Abfindung, der sich am eingesparten Gehalt orientiert.

Ueblich sind zwischen 25 und 75 Prozent des eingesparten Bruttogehalts. Wenn Sie beispielsweise drei Monate frueher ausscheiden und 6.000 Euro brutto verdienen, koennte der Zuschlag zwischen 4.500 und 13.500 Euro liegen. Die genaue Hoehe ist Verhandlungssache.

Das fruehzeitige Ausscheiden kann eine Sperrzeit und eine Ruhezeit beim Arbeitslosengeld ausloesen, wenn die ordentliche Kuendigungsfrist nicht eingehalten wird. Zudem verlieren Sie den Sozialversicherungsschutz frueher. Ein Fachanwalt kann die Risiken fuer Ihren konkreten Fall berechnen.

Nein, die Turboklausel ist ein Recht, keine Pflicht. Sie koennen selbst entscheiden, ob und wann Sie davon Gebrauch machen. Oft lohnt es sich, die Klausel nur zu nutzen, wenn Sie bereits einen neuen Job gefunden haben.

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