Als schwerbehinderter Arbeitnehmer geniessen Sie einen besonderen Kuendigungsschutz, der eine der staerksten Schutzpositionen im deutschen Arbeitsrecht darstellt. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen trotzdem einen Aufhebungsvertrag vorlegt, sollten Sie besonders vorsichtig sein – denn mit Ihrer Unterschrift geben Sie diesen wertvollen Schutz auf.
In unserer Kanzlei in Muenchen beraten wir regelmaessig schwerbehinderte Arbeitnehmer zu Aufhebungsvertraegen. Dieser Ratgeber erklaert Ihre Rechte und wie Sie Ihre Verhandlungsposition optimal nutzen.
Der Sonderkuendigungsschutz fuer Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 – oder Gleichgestellte mit einem GdB von 30 bis 50 – geniessen nach den Paragrafen 168 ff. SGB IX einen besonderen Kuendigungsschutz. Dieser sieht vor:
- Der Arbeitgeber muss vor jeder Kuendigung die Zustimmung des Integrationsamts einholen
- Das Integrationsamt prueft, ob die Kuendigung behinderungsbedingt ist und ob mildere Massnahmen moeglich sind
- Ohne Zustimmung des Integrationsamts ist die Kuendigung unwirksam
- Zusaetzlich muss die Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden
Dieses Verfahren ist fuer Arbeitgeber aufwaendig, langwierig und in vielen Faellen erfolglos. Genau deshalb setzen sie auf Aufhebungsvertraege – denn hier ist weder die Zustimmung des Integrationsamts noch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.
Besondere Risiken fuer Schwerbehinderte
Neben den allgemeinen Risiken eines Aufhebungsvertrags gibt es fuer schwerbehinderte Arbeitnehmer zusaetzliche Gefahren:
Verlust des Sonderkuendigungsschutzes: Mit der Unterschrift verzichten Sie auf den Schutz durch das Integrationsamt. Dieser Schritt ist endgueltig und nicht rueckgaengig zu machen.
Zusatzurlaub: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf fuenf zusaetzliche Urlaubstage pro Jahr. Stellen Sie sicher, dass nicht genommener Zusatzurlaub im Aufhebungsvertrag beruecksichtigt wird.
Arbeitsmarktchancen: Schwerbehinderte Menschen haben es auf dem Arbeitsmarkt oft schwerer. Bedenken Sie, wie lange die Jobsuche dauern koennte, und stellen Sie sicher, dass die Abfindung und der Beendigungszeitpunkt dies beruecksichtigen.
Sperrzeit und Arbeitslosengeld: Auch fuer schwerbehinderte Arbeitnehmer droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die korrekte Formulierung des Aufhebungsvertrags ist entscheidend.
Rentenansprueche: Je nach Beendigungszeitpunkt koennen sich Auswirkungen auf die Rentenansprueche ergeben, insbesondere auf die Altersrente fuer schwerbehinderte Menschen.
Verhandlungsstrategie nutzen
Ihre Verhandlungsposition als schwerbehinderter Arbeitnehmer ist aussergewoehnlich stark. Der Arbeitgeber weiss, dass eine Kuendigung ueber das Integrationsamt schwierig, langwierig und ungewiss ist. Nutzen Sie diese Position:
- Abfindung: Fordern Sie eine ueberdurchschnittliche Abfindung. Ein Faktor von 1,0 bis 2,0 Bruttomonatsgehaeltern pro Beschaeftigungsjahr ist bei schwerem Kuendigungsschutz realistisch.
- Freistellung: Verhandeln Sie eine bezahlte Freistellung bis zum Beendigungszeitpunkt, um in Ruhe einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.
- Outplacement: Einige Arbeitgeber finanzieren professionelle Bewerbungsberatung (Outplacement). Fragen Sie danach.
- Zeugnis: Vereinbaren Sie eine konkrete Zeugnisnote und einen Entwurf.
Aufhebungsvertrag als Schwerbehinderter?
Rechtsanwalt Gellert schuetzt Ihren Sonderkuendigungsschutz und verhandelt eine angemessene Abfindung.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Rolle des Integrationsamts
Obwohl das Integrationsamt bei Aufhebungsvertraegen formal nicht beteiligt werden muss, kann es dennoch eine wichtige Rolle spielen. Das Integrationsamt bietet Beratungsleistungen fuer schwerbehinderte Arbeitnehmer an und kann in manchen Faellen vermittelnd taetig werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Aufhebungsvertrag fuer Sie sinnvoll ist, koennen Sie sich neben der anwaltlichen Beratung auch an das Integrationsamt Muenchen wenden. Dieses kann Ihnen zusaetzliche Informationen zu Ihren Rechten und Unterstuetzungsmoeglichkeiten geben.
Beachten Sie: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet, nachdem ein Kuendigungsantrag beim Integrationsamt gescheitert ist, liegt moeglicherweise eine Drucksituation vor. In solchen Faellen kann der Aufhebungsvertrag unter Umstaenden anfechtbar sein. Lassen Sie dies unbedingt anwaltlich pruefen.
Besonderheiten fuer Gleichgestellte
Nicht nur schwerbehinderte Menschen mit einem GdB ab 50 geniessen Sonderkuendigungsschutz. Auch gleichgestellte Arbeitnehmer mit einem GdB von 30 bis 50 sind geschuetzt, wenn sie von der Agentur fuer Arbeit gleichgestellt wurden.
Fuer Gleichgestellte gelten bei Aufhebungsvertraegen im Wesentlichen dieselben Grundsaetze wie fuer Schwerbehinderte. Der einzige Unterschied: Gleichgestellte haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Alle anderen Schutzrechte – insbesondere der Sonderkuendigungsschutz durch das Integrationsamt – gelten gleichermassen.