Sie haben einen Aufhebungsvertrag von Ihrem Arbeitgeber erhalten und fragen sich, ob Sie unterschreiben sollen? Dann sind Sie nicht allein. In unserer Kanzlei in Muenchen erleben wir taeglich, dass Arbeitnehmer Aufhebungsvertraege vorgelegt bekommen, die auf den ersten Blick fair wirken – aber erhebliche Nachteile enthalten.
Die wichtigste Regel lautet: Unterschreiben Sie nichts, bevor ein Fachanwalt den Vertrag geprueft hat. Ein Aufhebungsvertrag laesst sich nach der Unterschrift kaum noch rueckgaengig machen – anders als bei einer Kuendigung gibt es keine Klagefrist, die Ihnen eine zweite Chance gibt.
Warum Sie einen Aufhebungsvertrag pruefen lassen sollten
Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhaeltnis einvernehmlich. Das klingt zunaechst positiv, birgt aber zahlreiche Risiken. Arbeitgeber lassen Aufhebungsvertraege von erfahrenen Juristen entwerfen – mit dem Ziel, die Interessen des Unternehmens zu schuetzen, nicht Ihre.
Typische Probleme, die wir bei der Pruefung aufdecken:
- Zu niedrige Abfindung: Viele Arbeitgeber bieten deutlich weniger als das, was realistisch verhandelbar waere. Oft liegen die Angebote bei der Haelfte des marktgaengigen Wertes.
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Ohne die richtige Formulierung droht eine 12-woechige Sperrzeit bei der Agentur fuer Arbeit.
- Nachteilige Freistellungsklauseln: Eine unwiderrufliche Freistellung kann Ihre Verhandlungsposition schwaechen.
- Mangelhafte Zeugnisregelung: Ohne konkrete Vereinbarung riskieren Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis.
- Verzicht auf wichtige Ansprueche: Allgemeine Abgeltungsklauseln koennen dazu fuehren, dass Sie auf Ueberstundenvergaetung, Boni oder Urlaubsabgeltung verzichten.
So laeuft die Pruefung ab
Bei GPS Rechtsanwaelte in Muenchen gestalten wir die Pruefung Ihres Aufhebungsvertrags effizient und unkompliziert:
- Kostenlose Erstberatung: Sie schildern uns Ihre Situation telefonisch oder persoenlich. Wir verschaffen uns einen ersten Ueberblick.
- Vertragspruefung: Wir analysieren jede Klausel Ihres Aufhebungsvertrags und identifizieren Risiken sowie Verbesserungspotenzial.
- Handlungsempfehlung: Sie erhalten eine klare Empfehlung – unterschreiben, nachverhandeln oder ablehnen.
- Verhandlung: Auf Wunsch uebernehmen wir die Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber und setzen bessere Konditionen durch.
Die Pruefung dauert in der Regel 24 bis 48 Stunden. In dringenden Faellen bieten wir auch eine Expresspruefung am selben Tag an.
Worauf ein Fachanwalt besonders achtet
Bei der Pruefung eines Aufhebungsvertrags konzentrieren wir uns auf folgende Kernpunkte:
Abfindungshoehe: Ist die angebotene Abfindung angemessen? Wir berechnen den realistischen Verhandlungsspielraum anhand Ihrer Betriebszugehoerigkeit, Ihres Alters, Gehalts und der Kuendigungsgruende.
Beendigungszeitpunkt: Stimmt das Beendigungsdatum mit den ordentlichen Kuendigungsfristen ueberein? Ein zu fruehes Ende kann erhebliche finanzielle Nachteile bedeuten.
Sperrzeit-Vermeidung: Enthaelt der Vertrag eine Formulierung, die eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeidet? Dies ist einer der wichtigsten Punkte, den viele Arbeitnehmer uebersehen.
Freistellung und Resturlaub: Wie wird die Freistellung geregelt? Wird der Resturlaub angerechnet oder zusaetzlich abgegolten?
Zeugnis: Ist eine konkrete Zeugnisnote vereinbart? Ohne Regelung droht ein unterdurchschnittliches Zeugnis.
Aufhebungsvertrag pruefen lassen
Rechtsanwalt Gellert prueft Ihren Aufhebungsvertrag und verhandelt bessere Konditionen.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Haeufige Fehler bei Aufhebungsvertraegen
In unserer taeglichen Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler, die Arbeitnehmer bei Aufhebungsvertraegen machen:
- Sofort unterschreiben: Unter Druck oder aus Angst unterschreiben viele Arbeitnehmer zu schnell. Es gibt kein Gesetz, das Sie zur sofortigen Unterschrift verpflichtet.
- Abfindung als grosszuegig empfinden: Ohne Vergleichswerte wirken auch niedrige Abfindungen grosszuegig. Ein Fachanwalt kennt die marktgaengigen Werte.
- Sperrzeit ignorieren: Wer die Sperrzeit-Problematik nicht kennt, verliert bis zu drei Monate Arbeitslosengeld.
- Ohne Anwalt verhandeln: Arbeitgeber sind in der Regel besser vorbereitet. Ein Anwalt gleicht dieses Ungleichgewicht aus.
Ihr Recht auf Bedenkzeit
Viele Arbeitgeber draengen auf eine schnelle Unterschrift und setzen kuenstliche Fristen. Wichtig zu wissen: Sie haben grundsaetzlich das Recht auf Bedenkzeit. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass Aufhebungsvertraege, die unter unzulaessigem Druck zustande kommen, anfechtbar sein koennen.
Bitten Sie um mindestens drei Werktage Bedenkzeit. Ein serioeser Arbeitgeber wird dies akzeptieren. Nutzen Sie diese Zeit, um den Vertrag von einem Fachanwalt pruefen zu lassen. In den meisten Faellen reicht ein Anruf bei uns, um innerhalb von 24 Stunden eine fundierte Einschaetzung zu erhalten.
Wenn Ihr Arbeitgeber keine Bedenkzeit gewaehrt und auf sofortige Unterschrift besteht, ist das ein deutliches Warnsignal. Unterschreiben Sie in diesem Fall auf keinen Fall und kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt.