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München

Aufhebungsvertrag pruefen lassen Muenchen

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag niemals ohne anwaltliche Pruefung – einmal unterschrieben, ist er kaum noch anfechtbar
  • Ein Fachanwalt erkennt versteckte Fallstricke wie Sperrzeit-Risiken, zu niedrige Abfindungen und nachteilige Klauseln
  • Die Pruefung dauert in der Regel 24 bis 48 Stunden – bitten Sie Ihren Arbeitgeber um Bedenkzeit
  • Rechtsanwalt Gellert prueft Ihren Aufhebungsvertrag und verhandelt bessere Konditionen: 089 - 201 741 44

Sie haben einen Aufhebungsvertrag von Ihrem Arbeitgeber erhalten und fragen sich, ob Sie unterschreiben sollen? Dann sind Sie nicht allein. In unserer Kanzlei in Muenchen erleben wir taeglich, dass Arbeitnehmer Aufhebungsvertraege vorgelegt bekommen, die auf den ersten Blick fair wirken – aber erhebliche Nachteile enthalten.

Die wichtigste Regel lautet: Unterschreiben Sie nichts, bevor ein Fachanwalt den Vertrag geprueft hat. Ein Aufhebungsvertrag laesst sich nach der Unterschrift kaum noch rueckgaengig machen – anders als bei einer Kuendigung gibt es keine Klagefrist, die Ihnen eine zweite Chance gibt.

Warum Sie einen Aufhebungsvertrag pruefen lassen sollten

Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhaeltnis einvernehmlich. Das klingt zunaechst positiv, birgt aber zahlreiche Risiken. Arbeitgeber lassen Aufhebungsvertraege von erfahrenen Juristen entwerfen – mit dem Ziel, die Interessen des Unternehmens zu schuetzen, nicht Ihre.

Typische Probleme, die wir bei der Pruefung aufdecken:

  • Zu niedrige Abfindung: Viele Arbeitgeber bieten deutlich weniger als das, was realistisch verhandelbar waere. Oft liegen die Angebote bei der Haelfte des marktgaengigen Wertes.
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Ohne die richtige Formulierung droht eine 12-woechige Sperrzeit bei der Agentur fuer Arbeit.
  • Nachteilige Freistellungsklauseln: Eine unwiderrufliche Freistellung kann Ihre Verhandlungsposition schwaechen.
  • Mangelhafte Zeugnisregelung: Ohne konkrete Vereinbarung riskieren Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis.
  • Verzicht auf wichtige Ansprueche: Allgemeine Abgeltungsklauseln koennen dazu fuehren, dass Sie auf Ueberstundenvergaetung, Boni oder Urlaubsabgeltung verzichten.

So laeuft die Pruefung ab

Bei GPS Rechtsanwaelte in Muenchen gestalten wir die Pruefung Ihres Aufhebungsvertrags effizient und unkompliziert:

  1. Kostenlose Erstberatung: Sie schildern uns Ihre Situation telefonisch oder persoenlich. Wir verschaffen uns einen ersten Ueberblick.
  2. Vertragspruefung: Wir analysieren jede Klausel Ihres Aufhebungsvertrags und identifizieren Risiken sowie Verbesserungspotenzial.
  3. Handlungsempfehlung: Sie erhalten eine klare Empfehlung – unterschreiben, nachverhandeln oder ablehnen.
  4. Verhandlung: Auf Wunsch uebernehmen wir die Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber und setzen bessere Konditionen durch.

Die Pruefung dauert in der Regel 24 bis 48 Stunden. In dringenden Faellen bieten wir auch eine Expresspruefung am selben Tag an.

Worauf ein Fachanwalt besonders achtet

Bei der Pruefung eines Aufhebungsvertrags konzentrieren wir uns auf folgende Kernpunkte:

Abfindungshoehe: Ist die angebotene Abfindung angemessen? Wir berechnen den realistischen Verhandlungsspielraum anhand Ihrer Betriebszugehoerigkeit, Ihres Alters, Gehalts und der Kuendigungsgruende.

Beendigungszeitpunkt: Stimmt das Beendigungsdatum mit den ordentlichen Kuendigungsfristen ueberein? Ein zu fruehes Ende kann erhebliche finanzielle Nachteile bedeuten.

Sperrzeit-Vermeidung: Enthaelt der Vertrag eine Formulierung, die eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeidet? Dies ist einer der wichtigsten Punkte, den viele Arbeitnehmer uebersehen.

Freistellung und Resturlaub: Wie wird die Freistellung geregelt? Wird der Resturlaub angerechnet oder zusaetzlich abgegolten?

Zeugnis: Ist eine konkrete Zeugnisnote vereinbart? Ohne Regelung droht ein unterdurchschnittliches Zeugnis.

Aufhebungsvertrag pruefen lassen

Rechtsanwalt Gellert prueft Ihren Aufhebungsvertrag und verhandelt bessere Konditionen.

📞 Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44

Haeufige Fehler bei Aufhebungsvertraegen

In unserer taeglichen Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler, die Arbeitnehmer bei Aufhebungsvertraegen machen:

  • Sofort unterschreiben: Unter Druck oder aus Angst unterschreiben viele Arbeitnehmer zu schnell. Es gibt kein Gesetz, das Sie zur sofortigen Unterschrift verpflichtet.
  • Abfindung als grosszuegig empfinden: Ohne Vergleichswerte wirken auch niedrige Abfindungen grosszuegig. Ein Fachanwalt kennt die marktgaengigen Werte.
  • Sperrzeit ignorieren: Wer die Sperrzeit-Problematik nicht kennt, verliert bis zu drei Monate Arbeitslosengeld.
  • Ohne Anwalt verhandeln: Arbeitgeber sind in der Regel besser vorbereitet. Ein Anwalt gleicht dieses Ungleichgewicht aus.

Ihr Recht auf Bedenkzeit

Viele Arbeitgeber draengen auf eine schnelle Unterschrift und setzen kuenstliche Fristen. Wichtig zu wissen: Sie haben grundsaetzlich das Recht auf Bedenkzeit. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass Aufhebungsvertraege, die unter unzulaessigem Druck zustande kommen, anfechtbar sein koennen.

Bitten Sie um mindestens drei Werktage Bedenkzeit. Ein serioeser Arbeitgeber wird dies akzeptieren. Nutzen Sie diese Zeit, um den Vertrag von einem Fachanwalt pruefen zu lassen. In den meisten Faellen reicht ein Anruf bei uns, um innerhalb von 24 Stunden eine fundierte Einschaetzung zu erhalten.

Wenn Ihr Arbeitgeber keine Bedenkzeit gewaehrt und auf sofortige Unterschrift besteht, ist das ein deutliches Warnsignal. Unterschreiben Sie in diesem Fall auf keinen Fall und kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt.

Häufige Fragen: Aufhebungsvertrag

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag sofort zu unterschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Bitten Sie um Bedenkzeit und nutzen Sie diese, um den Vertrag von einem Fachanwalt pruefen zu lassen.

Die Erstberatung bei GPS Rechtsanwaelte ist kostenlos. Dabei koennen wir bereits die wichtigsten Risiken identifizieren und Ihnen eine Einschaetzung geben, ob und wie sich der Vertrag verbessern laesst.

Ja, in den meisten Faellen ist eine Nachverhandlung moeglich. Ein Fachanwalt kann oft eine hoehere Abfindung, ein besseres Zeugnis oder die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erreichen.

Handeln Sie zuegig, aber lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Es gibt keine gesetzliche Frist zur Annahme. Arbeitgeber setzen manchmal kuenstliche Fristen – ein Anwalt kann einschaetzen, ob diese bindend sind.

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