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München

Aufhebungsvertrag in der Probezeit Muenchen

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Auch in der Probezeit darf der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbieten – Vorsicht vor vorschneller Unterschrift
  • In der Probezeit besteht kein Kuendigungsschutz, was die Verhandlungsposition schwaecht – ein Anwalt kann dennoch bessere Konditionen erzielen
  • Ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ausloesen
  • Kostenlose Erstberatung bei Rechtsanwalt Gellert: 089 - 201 741 44

Sie sind noch in der Probezeit und Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor? Diese Situation ist haeufiger als viele denken. Gerade in den ersten sechs Monaten nutzen Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag, um das Arbeitsverhaeltnis geraeuschlos zu beenden – oft zu Lasten des Arbeitnehmers.

Als Fachanwalt fuer Arbeitsrecht in Muenchen berate ich regelmaessig Mandanten, die in der Probezeit einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Die wichtigste Botschaft: Auch in der Probezeit sollten Sie nicht vorschnell unterschreiben.

Besonderheiten des Aufhebungsvertrags in der Probezeit

Die Probezeit ist eine besondere Phase des Arbeitsverhaeltnisses. In den ersten sechs Monaten gilt der allgemeine Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz noch nicht. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhaeltnis mit einer Frist von nur zwei Wochen kuendigen, ohne einen Kuendigungsgrund nennen zu muessen.

Warum bieten Arbeitgeber dann ueberhaupt einen Aufhebungsvertrag an? Die Gruende sind vielfaeltig:

  • Sofortige Beendigung: Selbst die zweiwoechige Kuendigungsfrist moechte der Arbeitgeber manchmal umgehen
  • Rechtssicherheit: Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag ist schwerer angreifbar als eine Kuendigung
  • Sonderkuendigungsschutz: Bei schwangeren Arbeitnehmerinnen, Schwerbehinderten oder Betriebsratsmitgliedern gelten auch in der Probezeit besondere Schutzvorschriften
  • Dokumentation vermeiden: Der Arbeitgeber moechte keinen formalen Kuendigungsprozess durchlaufen

Ihre Verhandlungsposition in der Probezeit

Die Verhandlungsposition ist in der Probezeit grundsaetzlich schwaecher als nach Ablauf der sechs Monate. Da der Arbeitgeber ohne Weiteres kuendigen kann, haben Sie weniger Druckmittel. Dennoch gibt es Situationen, in denen Sie eine starke Position haben:

Sonderkuendigungsschutz: Wenn Sie schwanger sind, eine Schwerbehinderung haben oder dem Betriebsrat angehoeren, kann der Arbeitgeber nicht einfach kuendigen. In diesen Faellen haben Sie erheblichen Verhandlungsspielraum.

Fehlerhafte Probezeitvereinbarung: Nicht jede Probezeit ist wirksam vereinbart. Wenn die Probezeitklausel unwirksam ist, gelten die regulaeren Kuendigungsfristen und moeglicherweise der volle Kuendigungsschutz.

Diskriminierung: Wenn die Beendigung auf diskriminierenden Gruenden beruht (Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion), haben Sie Ansprueche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – auch in der Probezeit.

Sperrzeit-Risiko in der Probezeit

Auch in der Probezeit prueft die Agentur fuer Arbeit, ob Sie das Beschaeftigungsverhaeltnis ohne wichtigen Grund aufgeloest haben. Ein Aufhebungsvertrag gilt grundsaetzlich als freiwillige Aufgabe der Beschaeftigung. Die Folge: eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, in denen Sie kein Arbeitslosengeld erhalten.

Besonders bitter: In der Probezeit haben viele Arbeitnehmer noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da die Anwartschaftszeit von 12 Monaten nicht erfuellt ist. Pruefen Sie daher genau, ob Sie ueberhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

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Praktische Tipps fuer Arbeitnehmer in der Probezeit

Wenn Sie in der Probezeit einen Aufhebungsvertrag erhalten, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Nicht sofort unterschreiben: Bitten Sie um Bedenkzeit, auch wenn der Arbeitgeber Druck macht. Es gibt keine Pflicht zur sofortigen Unterschrift.
  2. Kuendigungsalternative pruefen: Ueberlegen Sie, ob eine Kuendigung durch den Arbeitgeber fuer Sie guenstiger waere – insbesondere wegen der Sperrzeit.
  3. Sonderkuendigungsschutz pruefen: Besteht ein besonderer Kuendigungsschutz, haben Sie eine deutlich bessere Verhandlungsposition.
  4. Anwalt einschalten: Ein Fachanwalt kann selbst in der Probezeit bessere Konditionen verhandeln, etwa ein qualifiziertes Zeugnis oder eine angemessene Freistellung.

In unserer Kanzlei in Muenchen beraten wir Sie ehrlich und direkt. Wenn der Aufhebungsvertrag in Ihrem Fall keinen Sinn macht, sagen wir Ihnen das. Die Erstberatung ist kostenlos – nutzen Sie diese Moeglichkeit, bevor Sie eine Entscheidung treffen, die sich nicht rueckgaengig machen laesst.

Häufige Fragen: Aufhebungsvertrag

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht. Da der Arbeitgeber in der Probezeit ohnehin mit einer Frist von zwei Wochen kuendigen kann, ist die Verhandlungsposition schwaecher. Dennoch gibt es Faelle, in denen eine Abfindung durchgesetzt werden kann, etwa bei Diskriminierung oder fehlerhafter Probezeitvereinbarung.

Ja, auch bei einem Aufhebungsvertrag in der Probezeit droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. Die Agentur fuer Arbeit prueft, ob Sie das Beschaeftigungsverhaeltnis ohne wichtigen Grund selbst aufgeloest haben. Ein Fachanwalt kann sperrzeitvermeidende Formulierungen in den Vertrag aufnehmen.

Ja, Sie koennen den Aufhebungsvertrag ablehnen. Der Arbeitgeber kann Sie dann allerdings in der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen kuendigen. Ein Anwalt kann einschaetzen, ob eine Ablehnung oder Annahme in Ihrem Fall sinnvoller ist.

Der allgemeine Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehoerigkeit. In der Probezeit koennen Sie sich aber auf Sonderkuendigungsschutz berufen, etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Betriebsratsmitgliedschaft.

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