Sie sind noch in der Probezeit und Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor? Diese Situation ist haeufiger als viele denken. Gerade in den ersten sechs Monaten nutzen Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag, um das Arbeitsverhaeltnis geraeuschlos zu beenden – oft zu Lasten des Arbeitnehmers.
Als Fachanwalt fuer Arbeitsrecht in Muenchen berate ich regelmaessig Mandanten, die in der Probezeit einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Die wichtigste Botschaft: Auch in der Probezeit sollten Sie nicht vorschnell unterschreiben.
Besonderheiten des Aufhebungsvertrags in der Probezeit
Die Probezeit ist eine besondere Phase des Arbeitsverhaeltnisses. In den ersten sechs Monaten gilt der allgemeine Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz noch nicht. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhaeltnis mit einer Frist von nur zwei Wochen kuendigen, ohne einen Kuendigungsgrund nennen zu muessen.
Warum bieten Arbeitgeber dann ueberhaupt einen Aufhebungsvertrag an? Die Gruende sind vielfaeltig:
- Sofortige Beendigung: Selbst die zweiwoechige Kuendigungsfrist moechte der Arbeitgeber manchmal umgehen
- Rechtssicherheit: Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag ist schwerer angreifbar als eine Kuendigung
- Sonderkuendigungsschutz: Bei schwangeren Arbeitnehmerinnen, Schwerbehinderten oder Betriebsratsmitgliedern gelten auch in der Probezeit besondere Schutzvorschriften
- Dokumentation vermeiden: Der Arbeitgeber moechte keinen formalen Kuendigungsprozess durchlaufen
Ihre Verhandlungsposition in der Probezeit
Die Verhandlungsposition ist in der Probezeit grundsaetzlich schwaecher als nach Ablauf der sechs Monate. Da der Arbeitgeber ohne Weiteres kuendigen kann, haben Sie weniger Druckmittel. Dennoch gibt es Situationen, in denen Sie eine starke Position haben:
Sonderkuendigungsschutz: Wenn Sie schwanger sind, eine Schwerbehinderung haben oder dem Betriebsrat angehoeren, kann der Arbeitgeber nicht einfach kuendigen. In diesen Faellen haben Sie erheblichen Verhandlungsspielraum.
Fehlerhafte Probezeitvereinbarung: Nicht jede Probezeit ist wirksam vereinbart. Wenn die Probezeitklausel unwirksam ist, gelten die regulaeren Kuendigungsfristen und moeglicherweise der volle Kuendigungsschutz.
Diskriminierung: Wenn die Beendigung auf diskriminierenden Gruenden beruht (Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion), haben Sie Ansprueche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – auch in der Probezeit.
Sperrzeit-Risiko in der Probezeit
Auch in der Probezeit prueft die Agentur fuer Arbeit, ob Sie das Beschaeftigungsverhaeltnis ohne wichtigen Grund aufgeloest haben. Ein Aufhebungsvertrag gilt grundsaetzlich als freiwillige Aufgabe der Beschaeftigung. Die Folge: eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, in denen Sie kein Arbeitslosengeld erhalten.
Besonders bitter: In der Probezeit haben viele Arbeitnehmer noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da die Anwartschaftszeit von 12 Monaten nicht erfuellt ist. Pruefen Sie daher genau, ob Sie ueberhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Aufhebungsvertrag in der Probezeit erhalten?
Rechtsanwalt Gellert prueft Ihren Vertrag und beratet Sie zu Ihren Optionen.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Praktische Tipps fuer Arbeitnehmer in der Probezeit
Wenn Sie in der Probezeit einen Aufhebungsvertrag erhalten, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Nicht sofort unterschreiben: Bitten Sie um Bedenkzeit, auch wenn der Arbeitgeber Druck macht. Es gibt keine Pflicht zur sofortigen Unterschrift.
- Kuendigungsalternative pruefen: Ueberlegen Sie, ob eine Kuendigung durch den Arbeitgeber fuer Sie guenstiger waere – insbesondere wegen der Sperrzeit.
- Sonderkuendigungsschutz pruefen: Besteht ein besonderer Kuendigungsschutz, haben Sie eine deutlich bessere Verhandlungsposition.
- Anwalt einschalten: Ein Fachanwalt kann selbst in der Probezeit bessere Konditionen verhandeln, etwa ein qualifiziertes Zeugnis oder eine angemessene Freistellung.
In unserer Kanzlei in Muenchen beraten wir Sie ehrlich und direkt. Wenn der Aufhebungsvertrag in Ihrem Fall keinen Sinn macht, sagen wir Ihnen das. Die Erstberatung ist kostenlos – nutzen Sie diese Moeglichkeit, bevor Sie eine Entscheidung treffen, die sich nicht rueckgaengig machen laesst.