Ein Aufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Loesung sein – aber nur wenn Sie die Nachteile kennen und diese durch geschickte Verhandlung minimieren. In unserer Praxis in Muenchen erleben wir leider regelmaessig, dass Arbeitnehmer Aufhebungsvertraege unterschreiben, ohne die Konsequenzen vollstaendig zu ueberblicken.
Nachteil 1: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Der gravierendste Nachteil eines Aufhebungsvertrags ist die drohende Sperrzeit. Die Agentur fuer Arbeit geht davon aus, dass Sie Ihr Arbeitsverhaeltnis freiwillig aufgegeben haben, und verhaengt eine 12-woechige Sperrzeit. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld.
Noch schlimmer: Die Gesamtanspruchsdauer wird um ein Viertel gekuerzt. Bei urspruenglich 12 Monaten Anspruch bleiben nach der Sperrzeit nur noch 9 Monate. Je nach Hoehe Ihres Arbeitslosengeldes kann das einen Verlust von 5.000 bis 10.000 Euro bedeuten.
Die gute Nachricht: Die Sperrzeit laesst sich mit der richtigen Formulierung im Aufhebungsvertrag vermeiden. Ein Fachanwalt kennt die Anforderungen der Bundesagentur fuer Arbeit und formuliert den Vertrag entsprechend.
Nachteil 2: Verzicht auf Kuendigungsschutz
Mit der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag verzichten Sie auf saemtliche Kuendigungsschutzrechte. Das bedeutet konkret:
- Keine Kuendigungsschutzklage mehr moeglich
- Kein Einspruch gegen die Beendigung
- Kein Recht auf Weiterbeschaeftigung
- Besonderer Kuendigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat) wird aufgegeben
Besonders bitter: Wenn Sie einen besonderen Kuendigungsschutz geniessen, waere eine Kuendigung fuer den Arbeitgeber extrem schwierig oder unmoeglich. Durch den Aufhebungsvertrag umgeht er diesen Schutz – und Sie verlieren eine starke Verhandlungsposition, die Sie eigentlich haetten nutzen koennen.
Nachteil 3: Zu niedrige Abfindung
Arbeitgeber bieten in Aufhebungsvertraegen haeufig Abfindungen unter dem Marktwert an. Das erste Angebot liegt oft bei 0,25 bis 0,5 Bruttomonatsgehaeltern pro Beschaeftigungsjahr – obwohl deutlich mehr drin waere.
Ohne Kenntnis der ueblichen Abfindungshoehen und ohne anwaltliche Vertretung akzeptieren viele Arbeitnehmer das erste Angebot. In unserer Erfahrung laesst sich die Abfindung durch professionelle Verhandlung in den meisten Faellen um 50 bis 100 Prozent steigern.
Nachteil 4: Kuenstlicher Zeitdruck
Viele Arbeitgeber setzen kuenstliche Fristen, um Arbeitnehmer unter Druck zu setzen. Saetze wie: Dieses Angebot gilt nur bis Freitag. Oder: Wenn Sie jetzt nicht unterschreiben, kuendigen wir. Diese Taktik zielt darauf ab, dass Sie ohne anwaltliche Beratung unterschreiben.
Wichtig zu wissen: Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur sofortigen Unterschrift. Bitten Sie um Bedenkzeit und nutzen Sie diese, um den Vertrag pruefen zu lassen. Ein serioeser Arbeitgeber wird Ihnen mindestens drei Werktage einraeumen.
Nachteile vermeiden
Rechtsanwalt Gellert analysiert Ihren Aufhebungsvertrag und minimiert die Risiken.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Weitere Nachteile im Ueberblick
Neben den Hauptnachteilen gibt es weitere Risiken, die haeufig uebersehen werden:
- Verzicht auf Ansprueche durch Abgeltungsklauseln: Viele Aufhebungsvertraege enthalten eine allgemeine Erledigungsklausel, mit der Sie auf alle Ansprueche verzichten – auch auf Ueberstundenvergaetung, Boni oder Urlaubsabgeltung.
- Kein Zurueck nach der Unterschrift: Anders als bei vielen anderen Vertraegen gibt es bei Aufhebungsvertraegen kein generelles Widerrufsrecht. Einmal unterschrieben, ist der Vertrag grundsaetzlich bindend.
- Probleme bei der Krankenversicherung: Waehrend der Sperrzeit muessen Sie sich selbst um Ihre Krankenversicherung kuemmern.
- Negative Signalwirkung: Manche neuen Arbeitgeber sehen einen Aufhebungsvertrag kritisch und vermuten, dass es Probleme im alten Arbeitsverhaeltnis gab.
Die Nachteile eines Aufhebungsvertrags sind erheblich – aber sie sind nicht unvermeidbar. Mit der richtigen anwaltlichen Beratung koennen Sie die Risiken minimieren und einen Vertrag aushandeln, der Ihre Interessen schuetzt. Entscheidend ist, dass Sie vor der Unterschrift handeln.