Sie sind krankgeschrieben und Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor? Diese Situation erleben wir in unserer Muenchner Kanzlei haeufig – und sie ist fuer Betroffene besonders belastend. Waehrend einer Erkrankung fehlt oft die Kraft, sich mit rechtlichen Fragen auseinanderzusetzen. Genau das nutzen manche Arbeitgeber aus.
In diesem Ratgeber erklaeren wir, welche Rechte Sie haben, welche Risiken bestehen und wie Sie sich optimal schuetzen koennen.
Ist ein Aufhebungsvertrag waehrend Krankheit zulaessig?
Grundsaetzlich ja. Der besondere Kuendigungsschutz, der waehrend einer Krankheit vor einer Kuendigung schuetzt, gilt nicht fuer Aufhebungsvertraege. Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung – er setzt Ihr Einverstaendnis voraus. Und genau hier liegt das Problem: Arbeitgeber wissen, dass kranke Arbeitnehmer oft muede, verunsichert und kompromissbereit sind.
Es gibt jedoch Grenzen. Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam oder anfechtbar sein, wenn:
- Der Arbeitgeber Sie am Krankenbett unter Druck gesetzt hat
- Sie aufgrund starker Medikamente oder Ihrer Erkrankung nicht geschaeftsfaehig waren
- Der Arbeitgeber mit einer fristlosen Kuendigung gedroht hat, obwohl kein Grund dafuer vorlag
- Das sogenannte Gebot fairen Verhandelns verletzt wurde (BAG-Rechtsprechung seit 2019)
Warum Arbeitgeber bei Krankheit auf Aufhebungsvertraege setzen
Eine krankheitsbedingte Kuendigung ist fuer Arbeitgeber mit hohen Huerden verbunden. Sie muessen unter anderem nachweisen, dass eine negative Gesundheitsprognose besteht, die betrieblichen Interessen erheblich beeintraechtigt werden und keine mildere Alternative existiert. Zudem besteht das Risiko, dass das Arbeitsgericht die Kuendigung fuer unwirksam erklaert.
Ein Aufhebungsvertrag ist fuer den Arbeitgeber daher der bequemere Weg. Er umgeht den Kuendigungsschutz vollstaendig und schafft Rechtssicherheit – auf Kosten des Arbeitnehmers. Genau deshalb sollten Sie wissen: Ihre Verhandlungsposition ist bei Krankheit oft besser, als Sie denken.
Besondere Risiken bei Krankheit
Wer waehrend einer Krankheit einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, muss neben den allgemeinen Risiken besondere Punkte beachten:
Entgeltfortzahlung: Bei einem zu fruehen Beendigungszeitpunkt verlieren Sie Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Diese betraegt bis zu sechs Wochen und sichert Ihr volles Gehalt. Endet das Arbeitsverhaeltnis vorher, entfaellt dieser Anspruch.
Krankengeld: Nach der Entgeltfortzahlung zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Dieser Anspruch kann nach Ende des Arbeitsverhaeltnisses unter bestimmten Voraussetzungen fortbestehen – aber nur, wenn die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Beendigung erfuellt sind. Eine falsche Vertragsgestaltung kann diesen Anspruch gefaehrden.
Sperrzeit: Wie bei jedem Aufhebungsvertrag droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen. Bei einer bestehenden Erkrankung ist die richtige Formulierung des Aufhebungsvertrags besonders wichtig, um die Sperrzeit zu vermeiden.
Wiedereingliederung: Wenn eine stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) geplant war, entfaellt diese bei Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses. Pruefen Sie, ob eine Rueckkehr in den Beruf realistisch ist, bevor Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Aufhebungsvertrag bei Krankheit erhalten?
Rechtsanwalt Gellert prueft Ihren Vertrag und schuetzt Ihre Ansprueche auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44So verhandeln Sie richtig
Wenn Sie langzeiterkrankt sind und einen Aufhebungsvertrag erhalten, befinden Sie sich oft in einer staerkeren Verhandlungsposition, als Ihnen bewusst ist. Der Arbeitgeber moechte das Arbeitsverhaeltnis beenden – und eine krankheitsbedingte Kuendigung ist fuer ihn riskant und langwierig.
Folgende Punkte sollten Sie bei der Verhandlung beruecksichtigen:
- Abfindungshoehe: Aufgrund der schwierigen Kuendigungslage fuer den Arbeitgeber sind oft hoehere Abfindungen durchsetzbar als ueblich
- Beendigungszeitpunkt: Achten Sie darauf, dass das Arbeitsverhaeltnis nicht vor Ablauf der Entgeltfortzahlung endet
- Sperrzeit-Klausel: Bestehen Sie auf eine Formulierung, die eine Sperrzeit vermeidet
- Zeugnis: Vereinbaren Sie eine konkrete Zeugnisnote und lassen Sie sich das Zeugnis als Entwurf vorlegen
- Rueckgabe und Freistellung: Klaeren Sie die praktischen Fragen bei Freistellung waehrend der Krankheit
Das Gebot fairen Verhandelns
Das Bundesarbeitsgericht hat 2019 eine wichtige Entscheidung zum Gebot fairen Verhandelns getroffen (BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18). Danach kann ein Aufhebungsvertrag unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber eine psychische Drucksituation schafft oder eine Ueberrumpelung vorliegt.
Bei kranken Arbeitnehmern ist diese Schwelle schneller erreicht. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie im Krankenhaus oder waehrend einer schweren Erkrankung aufsucht und zur Unterschrift draengt, kann dies einen Verstoss gegen das Gebot fairen Verhandelns darstellen. In diesem Fall waere der Aufhebungsvertrag von Anfang an unwirksam.
Dokumentieren Sie daher genau, unter welchen Umstaenden der Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde: Wann, wo, in welchem gesundheitlichen Zustand, mit welchen Aussagen des Arbeitgebers. Diese Informationen sind fuer eine spaetere rechtliche Pruefung entscheidend.