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München

Aufhebungsvertrag Kleinbetrieb Muenchen

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Im Kleinbetrieb (bis 10 Mitarbeiter) gilt das Kuendigungsschutzgesetz nicht – Arbeitgeber koennen leichter kuendigen
  • Trotzdem haben Sie Rechte: Sittenwidrigkeit, Treuepflicht und AGG schuetzen auch im Kleinbetrieb
  • Aufhebungsvertraege im Kleinbetrieb enthalten oft zu niedrige oder gar keine Abfindungen
  • Fachanwalt Gellert beratet Sie auch im Kleinbetrieb: 089 - 201 741 44

Im Kleinbetrieb gelten besondere Regeln. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschaeftigt, greift das Kuendigungsschutzgesetz nicht. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann grundsaetzlich leichter kuendigen. Viele Arbeitnehmer in Muenchner Kleinbetrieben glauben daher, sie haetten bei einem Aufhebungsvertrag keine Verhandlungsposition.

Das stimmt so nicht. Auch im Kleinbetrieb haben Sie Rechte und Schutzmechanismen, die eine anwaltliche Beratung lohnenswert machen.

Kuendigungsschutz im Kleinbetrieb

Das Kuendigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nur in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern. In einem Kleinbetrieb mit weniger Beschaeftigten benoetigt der Arbeitgeber keinen Kuendigungsgrund im Sinne des KSchG. Das heisst jedoch nicht, dass er voellig frei kuendigen kann.

Auch im Kleinbetrieb sind Kuendigungen unwirksam, wenn sie:

  • Sittenwidrig sind (etwa aus Rachsucht oder zur Bestrafung)
  • Treuwidrig sind (Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben)
  • Gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstossen (Diskriminierung)
  • Den Sonderkuendigungsschutz verletzen (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Elternzeit)
  • Das Massregelungsverbot verletzen (Kuendigung wegen zulaessiger Rechtsausuebung)

Diese Schutzmechanismen koennen Ihre Verhandlungsposition bei einem Aufhebungsvertrag erheblich staerken.

Warum bietet der Kleinbetrieb einen Aufhebungsvertrag an?

Wenn der Arbeitgeber im Kleinbetrieb relativ einfach kuendigen kann, warum bietet er dann einen Aufhebungsvertrag an? Die Gruende sind vielfaeltig:

Unsicherheit des Arbeitgebers: Viele Kleinunternehmer in Muenchen sind sich nicht sicher, ob ihre Kuendigung rechtlich einwandfrei waere. Ein Aufhebungsvertrag gibt ihnen Rechtssicherheit.

Vermeidung von Konflikten: Eine Kuendigung fuehrt haeufig zu einer schlechten Stimmung im kleinen Team. Ein Aufhebungsvertrag wirkt einvernehmlicher.

Sonderkuendigungsschutz: Wenn Sie schwanger sind, eine Schwerbehinderung haben oder andere Sonderkuendigungsschutzrechte geniessen, kann der Arbeitgeber nicht einfach kuendigen.

Kuendigungsfristen umgehen: Mit einem Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhaeltnis sofort beendet werden, waehrend bei einer Kuendigung die gesetzlichen oder vertraglichen Fristen eingehalten werden muessen.

Verhandlungstipps fuer den Kleinbetrieb

Auch wenn Ihre Position im Kleinbetrieb auf den ersten Blick schwaecher erscheint, gibt es Verhandlungsstrategien, die zu besseren Ergebnissen fuehren:

  1. Schutzrechte pruefen: Besteht ein Sonderkuendigungsschutz? Gibt es Anhaltspunkte fuer Diskriminierung oder Sittenwidrigkeit? Falls ja, ist Ihre Position staerker als gedacht.
  2. Betriebsgroesse hinterfragen: Werden alle Mitarbeiter korrekt gezaehlt? Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter und verbundene Unternehmen koennen die Schwelle von 10 Mitarbeitern ueberschreiten.
  3. Kuendigungsfristen einfordern: Das Beendigungsdatum im Aufhebungsvertrag sollte mindestens den gesetzlichen Kuendigungsfristen entsprechen, um eine Ruhezeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
  4. Zeugnis sichern: Im Kleinbetrieb wird das Arbeitszeugnis oft vernachlaessigt. Vereinbaren Sie eine konkrete Note im Aufhebungsvertrag.

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Fazit: Auch im Kleinbetrieb lohnt sich anwaltliche Beratung

Die fehlende Anwendbarkeit des Kuendigungsschutzgesetzes bedeutet nicht, dass Sie schutzlos sind. Gerade im Kleinbetrieb machen Arbeitgeber haeufig Fehler bei Kuendigungen, die Ihre Verhandlungsposition staerken. Zudem ist die persoenliche Beziehung im Kleinbetrieb oft ein Faktor, der zu einvernehmlichen und fairen Loesungen fuehrt.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie den Aufhebungsvertrag von einem Fachanwalt pruefen, bevor Sie unterschreiben. In der kostenlosen Erstberatung koennen wir schnell einschaetzen, ob und wie sich der Vertrag verbessern laesst.

Häufige Fragen: Aufhebungsvertrag

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht im Kleinbetrieb nicht. Da der Arbeitgeber aber auch im Kleinbetrieb nicht willkuerlich kuendigen darf, besteht haeufig Verhandlungsspielraum. Ein Fachanwalt kann einschaetzen, wie stark Ihre Position tatsaechlich ist.

Ein Kleinbetrieb im Sinne des Kuendigungsschutzgesetzes beschaeftigt in der Regel nicht mehr als 10 Arbeitnehmer. Teilzeitkraefte werden anteilig gezaehlt: bis 20 Stunden pro Woche mit 0,5 und bis 30 Stunden mit 0,75.

Auch ohne Kuendigungsschutzgesetz gelten der Schutz vor sittenwidrigen und treuwidrigen Kuendigungen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, der Sonderkuendigungsschutz fuer Schwangere und Schwerbehinderte sowie die Einhaltung von Kuendigungsfristen.

Das haengt vom Einzelfall ab. Wenn der Arbeitgeber problemlos kuendigen koennte, ist ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung moeglicherweise die bessere Option. Wenn aber Sonderkuendigungsschutz besteht oder die Kuendigung angreifbar waere, sollten Sie den Vertrag nicht vorschnell annehmen.

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