Wenn Ihr Arbeitgeber in die Insolvenz geht oder diese droht, aendert sich die Ausgangslage fuer einen Aufhebungsvertrag grundlegend. Die ueblichen Verhandlungsstrategien greifen nur noch eingeschraenkt, und die Durchsetzbarkeit einer Abfindung steht auf wackligen Beinen.
Als Fachanwalt fuer Arbeitsrecht in Muenchen berate ich regelmaessig Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt. Die zentrale Frage lautet: Lohnt sich ein Aufhebungsvertrag, wenn der Arbeitgeber moeglicherweise zahlungsunfaehig ist?
Das Problem mit der Abfindung in der Insolvenz
Das groesste Risiko eines Aufhebungsvertrags bei drohender oder eingetretener Insolvenz betrifft die Abfindung. Waehrend eine Abfindung im normalen Aufhebungsvertrag eine sichere Zahlung ist, wird sie in der Insolvenz zum Risiko:
Vor Insolvenzeroeffnung: Wenn Sie den Aufhebungsvertrag vor der Insolvenzeroeffnung schliessen und die Abfindung noch nicht gezahlt wurde, wird Ihr Anspruch zur einfachen Insolvenzforderung. Sie erhalten dann nur die Insolvenzquote, die haeufig bei 5 bis 10 Prozent liegt.
Anfechtung durch den Insolvenzverwalter: Aufhebungsvertraege, die in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag geschlossen wurden, koennen vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Abfindung ueber das hinausgeht, was bei einer regulaeren Kuendigung zu zahlen waere.
Nach Insolvenzeroeffnung: Nach Eroeffnung des Insolvenzverfahrens uebernimmt der Insolvenzverwalter die Arbeitgeberfunktion. Er kann das Arbeitsverhaeltnis mit einer verkuerzten Kuendigungsfrist von maximal drei Monaten kuendigen, unabhaengig von laengeren vertraglichen Fristen.
Insolvenzgeld: Was steht Ihnen zu?
Das Insolvenzgeld ist eine wichtige Absicherung fuer Arbeitnehmer in der Insolvenz. Es wird von der Agentur fuer Arbeit gezahlt und sichert rueckstaendige Gehaelter der letzten drei Monate vor Eroeffnung des Insolvenzverfahrens.
Wichtig zu wissen:
- Insolvenzgeld umfasst das Bruttogehalt abzueglich Steuern und Sozialabgaben
- Abfindungen sind vom Insolvenzgeld nicht erfasst
- Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Insolvenzeroeffnung gestellt werden
- Auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld koennen anteilig erfasst sein
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung unterschreiben, verlieren Sie moeglicherweise Ihren Anspruch auf Insolvenzgeld. Denn das Insolvenzgeld setzt ein bestehendes Arbeitsverhaeltnis in den letzten drei Monaten vor Insolvenzeroeffnung voraus.
Strategien fuer Arbeitnehmer bei drohender Insolvenz
In der Insolvenz-Situation gibt es keine Standardloesung. Jeder Fall muss individuell bewertet werden. Grundsaetzlich empfehlen wir folgende Strategie:
- Aufhebungsvertrag kritisch pruefen: Ist die Abfindung realistisch durchsetzbar? Kann der Arbeitgeber sie ueberhaupt zahlen?
- Insolvenzgeld sichern: Pruefen Sie, ob ein Verbleib im Arbeitsverhaeltnis Ihren Anspruch auf Insolvenzgeld sichert.
- Kuendigung durch Insolvenzverwalter abwarten: Oft ist es guenstiger, die Kuendigung durch den Insolvenzverwalter abzuwarten und dann eine Kuendigungsschutzklage zu erheben.
- Sofortige Jobsuche starten: Unabhaengig von der rechtlichen Strategie sollten Sie sofort mit der Jobsuche beginnen.
Arbeitgeber in der Insolvenz?
Rechtsanwalt Gellert beratet Sie zu Ihren Optionen und schuetzt Ihre Ansprueche.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Aufhebungsvertrag in der Insolvenz: Meist keine gute Idee
In den meisten Faellen raten wir Arbeitnehmern in der Insolvenz von einem Aufhebungsvertrag ab. Die Gruende sind klar: Die Abfindung ist oft nicht durchsetzbar, das Insolvenzgeld kann verloren gehen, und die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht weiterhin.
Stattdessen empfehlen wir in der Regel, die Kuendigung durch den Insolvenzverwalter abzuwarten und dann die rechtlichen Moeglichkeiten zu pruefen. Das schliesst nicht aus, dass in Einzelfaellen ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein kann – etwa wenn die Abfindung sofort und vor Insolvenzeroeffnung gezahlt wird.
Die Beurteilung erfordert arbeitsrechtliche und insolvenzrechtliche Expertise. In unserer Kanzlei in Muenchen beraten wir Sie umfassend und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen. Die Erstberatung ist kostenlos.