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München

Gebot fairen Verhandelns Muenchen

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Das BAG hat das Gebot des fairen Verhandelns als eigenstaendigen Unwirksamkeitsgrund fuer Aufhebungsvertraege anerkannt (BAG 7.2.2019 – 6 AZR 75/18)
  • Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber eine psychische Drucksituation ausnutzt oder schafft
  • Wurde Ihnen keine Bedenkzeit eingeraeumt und wurden Sie unter Druck gesetzt, kann der Vertrag anfechtbar sein
  • Beratung zum Gebot fairen Verhandelns: 089 - 201 741 44

Das Gebot des fairen Verhandelns ist eine der wichtigsten Entwicklungen im Arbeitsrecht der letzten Jahre. Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 7. Februar 2019 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass ein Aufhebungsvertrag unwirksam sein kann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter unzulaessigen Druck setzt.

Fuer Arbeitnehmer in Muenchen bedeutet das: Wer einen Aufhebungsvertrag unter Druck unterschrieben hat, hat moeglicherweise die Chance, den Vertrag rueckgaengig zu machen.

Die Grundsatzentscheidung des BAG

In der Entscheidung vom 7. Februar 2019 (Aktenzeichen 6 AZR 75/18) hat das Bundesarbeitsgericht erstmals das Gebot des fairen Verhandelns als eigenstaendigen Unwirksamkeitsgrund fuer Aufhebungsvertraege anerkannt. Zuvor war es fuer Arbeitnehmer aeusserst schwierig, sich von einem einmal unterschriebenen Aufhebungsvertrag zu loesen.

Das BAG fuehrte aus: Der Arbeitgeber darf beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags keine Situation schaffen, die den Arbeitnehmer in seiner Entscheidungsfreiheit erheblich beeintraechtigt. Der Vertrag muss Ausdruck einer freien und ueberlegten Entscheidung beider Seiten sein.

Der konkrete Fall: Eine Arbeitnehmerin wurde in einem Personalgespraech unerwartet mit einem Aufhebungsvertrag konfrontiert. Obwohl sie sich unwohl fuehlte und weinte, wurde das Gespraech fortgesetzt und sie unterschrieb. Das BAG verwies die Sache zur weiteren Aufklaerung zurueck.

Wann liegt ein Verstoss vor?

Das BAG hat keine abschliessende Liste von Verstoessen definiert, aber anhand der Rechtsprechung lassen sich typische Fallgruppen identifizieren:

Ueberrumpelung: Der Arbeitnehmer wird ohne Vorwarnung mit einem Aufhebungsvertrag konfrontiert und zur sofortigen Unterschrift gedraengt. Es wird keine Moeglichkeit eingeraeumt, den Vertrag in Ruhe zu lesen oder einen Anwalt zu konsultieren.

Psychischer Druck: Das Gespraech findet in einer emotional belastenden Situation statt. Der Arbeitnehmer ist krank, veraegstiget oder emotional aufgeloest, und der Arbeitgeber nutzt diesen Zustand aus.

Drohungen: Der Arbeitgeber droht mit einer fristlosen Kuendigung, Strafanzeige oder oeffentlicher Blosstellung, um die Unterschrift zu erzwingen. Besonders problematisch ist es, wenn die Drohung sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Zeitdruck: Dem Arbeitnehmer wird ein aeusserst kurzes Zeitfenster fuer die Entscheidung gegeben, das eine ueberlegte Pruefung nicht zulaesst.

Isolation: Der Arbeitnehmer wird in ein Buero gebeten und darf es nicht verlassen, bis er unterschrieben hat. Oder das Gespraech findet bewusst an einem Ort statt, an dem der Arbeitnehmer sich nicht frei fuehlt.

Rechtsfolgen eines Verstosses

Liegt ein Verstoss gegen das Gebot des fairen Verhandelns vor, ist der Aufhebungsvertrag von Anfang an unwirksam. Das bedeutet:

  • Das Arbeitsverhaeltnis besteht ununterbrochen fort
  • Sie haben Anspruch auf Nachzahlung des Gehalts fuer die gesamte Zeit
  • Der Arbeitgeber muss Sie weiterbeschaeftigen
  • Eine eventuelle Abfindung muss zurueckgezahlt werden

In der Praxis fuehrt die Feststellung der Unwirksamkeit haeufig zu einer Neuverhandlung des Aufhebungsvertrags, diesmal unter fairen Bedingungen und mit deutlich besseren Konditionen fuer den Arbeitnehmer.

Unter Druck unterschrieben?

Rechtsanwalt Gellert prueft, ob Ihr Aufhebungsvertrag wegen Verstosses gegen das Gebot fairen Verhandelns unwirksam ist.

📞 Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44

Beweise sichern: Was Sie tun sollten

Wenn Sie glauben, dass Ihr Aufhebungsvertrag unter Verstoss gegen das Gebot des fairen Verhandelns zustande gekommen ist, sollten Sie sofort handeln:

  1. Gedaechtnisprotokoll erstellen: Schreiben Sie so detailliert wie moeglich auf, was bei dem Gespraech passiert ist. Wer war anwesend? Was wurde gesagt? Wie lange dauerte das Gespraech? Hatten Sie die Moeglichkeit, den Raum zu verlassen?
  2. Zeugen benennen: Waren Kollegen oder andere Personen anwesend? Haben andere Mitarbeiter aehnliche Erfahrungen gemacht?
  3. Kommunikation sichern: Speichern Sie E-Mails, Chatnachrichten oder andere Kommunikation, die den Ablauf dokumentiert.
  4. Arztbesuch: Wenn Sie unter der Situation gesundheitlich gelitten haben, lassen Sie dies aerztlich dokumentieren.
  5. Fachanwalt kontaktieren: Je frueher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser sind Ihre Chancen. Die Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung muss innerhalb eines Jahres erfolgen.

Das Gebot des fairen Verhandelns hat die Rechte der Arbeitnehmer deutlich gestaerkt. Wenn Sie das Gefuehl haben, dass Ihr Aufhebungsvertrag nicht unter fairen Bedingungen zustande gekommen ist, zoegren Sie nicht, sich beraten zu lassen. In unserer Kanzlei in Muenchen bieten wir eine kostenlose Erstberatung an.

Häufige Fragen: Aufhebungsvertrag

Das Gebot des fairen Verhandelns ist ein vom Bundesarbeitsgericht entwickelter Grundsatz. Er verlangt, dass beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags keine Seite die andere in eine Situation bringt, in der eine freie und ueberlegte Entscheidung nicht mehr moeglich ist.

Ein Verstoss liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine psychische Drucksituation schafft oder ausnutzt, die eine freie Entscheidung des Arbeitnehmers erheblich erschwert. Beispiele: Keine Bedenkzeit, Ueberrumpelung, Drohungen, Verhandlung in einer emotional belastenden Situation. Ein Fachanwalt kann die Erfolgsaussichten einschaetzen.

Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt fuer Arbeitsrecht. Je nach den Umstaenden kann der Aufhebungsvertrag wegen Verstosses gegen das Gebot des fairen Verhandelns unwirksam sein oder wegen widerrechtlicher Drohung angefochten werden. Handeln Sie schnell, da fuer die Anfechtung Fristen gelten.

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Bedenkzeit vor. Das BAG hat aber klargestellt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht in eine Situation bringen darf, in der er sich nicht frei entscheiden kann. In der Praxis sollte eine angemessene Bedenkzeit von mindestens einigen Tagen gewaehrt werden.

Sie muessen nachweisen, dass der Arbeitgeber eine unfaire Verhandlungssituation geschaffen hat. Hilfreich sind: Zeugenaussagen von Kollegen, E-Mails oder Nachrichten, die den Druck dokumentieren, ein Protokoll der Gespraeche und die Umstaende der Unterzeichnung (Ort, Zeit, Dauer).

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