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München

Aufhebungsvertrag Frist Muenchen

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Es gibt keine gesetzliche Frist zur Annahme eines Aufhebungsvertrags – lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
  • Die ordentliche Kuendigungsfrist sollte beim Beendigungszeitpunkt beruecksichtigt werden, um eine Sperrzeit zu vermeiden
  • Ein Aufhebungsvertrag kann unter Umstaenden innerhalb von einem Jahr angefochten werden
  • Fachanwalt Gellert beratet Sie zu allen Fristen: 089 - 201 741 44

Eine der haeufigsten Fragen, die uns Mandanten in unserer Muenchner Kanzlei stellen: Welche Fristen muss ich beim Aufhebungsvertrag beachten? Die Antwort ist vielschichtig, denn beim Aufhebungsvertrag spielen verschiedene Fristen eine Rolle – von der Bedenkzeit ueber den Beendigungszeitpunkt bis zur Meldepflicht beim Arbeitsamt.

Bedenkzeit: Keine gesetzliche Frist

Das Wichtigste vorweg: Es gibt keine gesetzliche Frist, innerhalb derer Sie einen Aufhebungsvertrag annehmen oder ablehnen muessen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Frist setzt – etwa 24 Stunden oder bis Freitag – ist diese in den meisten Faellen nicht bindend.

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Rechtsprechung zum Gebot fairen Verhandelns klargestellt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ausreichend Zeit geben muessen, den Aufhebungsvertrag zu pruefen. Ein Vertrag, der unter unzulaessigem Zeitdruck zustande kommt, kann unwirksam sein.

Unsere Empfehlung: Bitten Sie um mindestens drei bis fuenf Werktage Bedenkzeit. Nutzen Sie diese Zeit, um den Vertrag anwaltlich pruefen zu lassen. Ein serioeser Arbeitgeber wird dies akzeptieren.

Die Kuendigungsfrist als Orientierung

Obwohl ein Aufhebungsvertrag nicht an Kuendigungsfristen gebunden ist, spielt die ordentliche Kuendigungsfrist eine wichtige Rolle. Der Beendigungszeitpunkt im Aufhebungsvertrag sollte nicht vor dem Datum liegen, zu dem eine regulaere Kuendigung wirksam wuerde.

Warum das wichtig ist:

  • Sperrzeit: Die Agentur fuer Arbeit prueft, ob die Kuendigungsfrist eingehalten wurde. Endet das Arbeitsverhaeltnis frueher, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Ruhen des Arbeitslosengelds: Bei einer Abfindung kann das Arbeitslosengeld ruhen, wenn das Arbeitsverhaeltnis vor Ablauf der ordentlichen Kuendigungsfrist endet.
  • Finanzielle Einbussen: Je kuerzer die verbleibende Laufzeit, desto weniger Gehalt erhalten Sie – und desto laenger muessen Sie von der Abfindung leben.

Die ordentliche Kuendigungsfrist haengt von der Betriebszugehoerigkeit ab und kann zwischen vier Wochen und sieben Monaten betragen. Pruefen Sie auch Ihren Arbeitsvertrag und anwendbare Tarifvertraege auf laengere Fristen.

Anfechtungsfrist nach Unterschrift

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben und bereuen Ihre Entscheidung? Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es beim Aufhebungsvertrag grundsaetzlich nicht. Allerdings kann der Vertrag in bestimmten Faellen angefochten werden:

Anfechtung wegen Drohung (Paragraf 123 BGB): Wenn der Arbeitgeber Sie mit einer Kuendigung oder anderen Nachteilen bedroht hat, koennen Sie den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten. Voraussetzung: Die Drohung muss widerrechtlich gewesen sein.

Anfechtung wegen Taeuschung (Paragraf 123 BGB): Hat der Arbeitgeber Sie ueber wesentliche Umstaende getaeuscht – etwa ueber die wirtschaftliche Lage des Unternehmens – koennen Sie ebenfalls innerhalb eines Jahres anfechten.

Gebot fairen Verhandelns: Wurde das Gebot fairen Verhandelns verletzt, ist der Vertrag von Anfang an unwirksam. Eine Anfechtung ist hier nicht noetig, aber Sie sollten die Unwirksamkeit zeitnah geltend machen.

Frist verpasst oder unter Druck gesetzt?

Rechtsanwalt Gellert prueft, ob Ihr Aufhebungsvertrag anfechtbar ist und welche Fristen noch laufen.

📞 Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44

Meldepflicht beim Arbeitsamt

Eine Frist, die viele Arbeitnehmer uebersehen: die Meldepflicht bei der Agentur fuer Arbeit. Sie sind verpflichtet, sich arbeitssuchend zu melden, sobald Sie vom Ende Ihres Arbeitsverhaeltnisses erfahren.

Die konkreten Fristen:

  • Mehr als drei Monate vor Beendigung: Meldung spaetestens drei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt
  • Weniger als drei Monate vor Beendigung: Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts

In der Praxis bedeutet das: Sobald Sie den Aufhebungsvertrag erhalten, sollten Sie sich umgehend arbeitssuchend melden – auch wenn Sie den Vertrag noch nicht unterschrieben haben. Die Meldung ist unabhaengig davon, ob Sie den Vertrag annehmen oder nicht.

Versaeumen Sie diese Frist, droht eine Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld. Diese ist unabhaengig von der moeglicherweise verhaengten Sperrzeit wegen der Aufhebung des Arbeitsverhaeltnisses.

Alle Fristen auf einen Blick

Die wichtigsten Fristen beim Aufhebungsvertrag zusammengefasst:

  • Annahmefrist: Keine gesetzliche Frist – fordern Sie mindestens 3 bis 5 Werktage Bedenkzeit
  • Kuendigungsfrist: Der Beendigungszeitpunkt sollte die ordentliche Kuendigungsfrist wahren
  • Meldepflicht: Arbeitssuchendmeldung 3 Monate vor Ende oder innerhalb von 3 Tagen
  • Anfechtung: Innerhalb eines Jahres bei Drohung oder Taeuschung
  • Arbeitslosenantrag: Persoenlich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur fuer Arbeit

Häufige Fragen: Aufhebungsvertrag

Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Aufhebungsvertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu unterschreiben. Kuenstliche Fristen des Arbeitgebers sind in der Regel nicht bindend. Bestehen Sie auf ausreichend Bedenkzeit und lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt pruefen.

Der Beendigungszeitpunkt sollte nicht vor dem Datum liegen, zu dem eine ordentliche Kuendigung moeglich waere. Sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und moeglicherweise ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs wegen der Abfindung.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es beim Aufhebungsvertrag grundsaetzlich nicht. In Ausnahmefaellen ist eine Anfechtung moeglich – etwa bei widerrechtlicher Drohung, arglistiger Taeuschung oder Verletzung des Gebots fairen Verhandelns. Die Anfechtungsfrist betraegt ein Jahr.

Wenn der Arbeitgeber eine Frist zur Annahme gesetzt hat und diese ablaeuft, verfaellt in der Regel nur das konkrete Angebot. Der Arbeitgeber kann ein neues Angebot unterbreiten oder den Weg ueber eine Kuendigung gehen. Lassen Sie sich nicht von kuenstlichen Fristen unter Druck setzen.

Sie muessen sich spaetestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhaeltnisses arbeitssuchend melden. Erfahren Sie erst spaeter vom Beendigungszeitpunkt, muessen Sie sich innerhalb von drei Tagen melden. Versaeumen Sie diese Frist, droht eine Sperrung des Arbeitslosengelds.

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