Eine der haeufigsten Fragen, die uns Mandanten in unserer Muenchner Kanzlei stellen: Welche Fristen muss ich beim Aufhebungsvertrag beachten? Die Antwort ist vielschichtig, denn beim Aufhebungsvertrag spielen verschiedene Fristen eine Rolle – von der Bedenkzeit ueber den Beendigungszeitpunkt bis zur Meldepflicht beim Arbeitsamt.
Bedenkzeit: Keine gesetzliche Frist
Das Wichtigste vorweg: Es gibt keine gesetzliche Frist, innerhalb derer Sie einen Aufhebungsvertrag annehmen oder ablehnen muessen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Frist setzt – etwa 24 Stunden oder bis Freitag – ist diese in den meisten Faellen nicht bindend.
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Rechtsprechung zum Gebot fairen Verhandelns klargestellt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ausreichend Zeit geben muessen, den Aufhebungsvertrag zu pruefen. Ein Vertrag, der unter unzulaessigem Zeitdruck zustande kommt, kann unwirksam sein.
Unsere Empfehlung: Bitten Sie um mindestens drei bis fuenf Werktage Bedenkzeit. Nutzen Sie diese Zeit, um den Vertrag anwaltlich pruefen zu lassen. Ein serioeser Arbeitgeber wird dies akzeptieren.
Die Kuendigungsfrist als Orientierung
Obwohl ein Aufhebungsvertrag nicht an Kuendigungsfristen gebunden ist, spielt die ordentliche Kuendigungsfrist eine wichtige Rolle. Der Beendigungszeitpunkt im Aufhebungsvertrag sollte nicht vor dem Datum liegen, zu dem eine regulaere Kuendigung wirksam wuerde.
Warum das wichtig ist:
- Sperrzeit: Die Agentur fuer Arbeit prueft, ob die Kuendigungsfrist eingehalten wurde. Endet das Arbeitsverhaeltnis frueher, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
- Ruhen des Arbeitslosengelds: Bei einer Abfindung kann das Arbeitslosengeld ruhen, wenn das Arbeitsverhaeltnis vor Ablauf der ordentlichen Kuendigungsfrist endet.
- Finanzielle Einbussen: Je kuerzer die verbleibende Laufzeit, desto weniger Gehalt erhalten Sie – und desto laenger muessen Sie von der Abfindung leben.
Die ordentliche Kuendigungsfrist haengt von der Betriebszugehoerigkeit ab und kann zwischen vier Wochen und sieben Monaten betragen. Pruefen Sie auch Ihren Arbeitsvertrag und anwendbare Tarifvertraege auf laengere Fristen.
Anfechtungsfrist nach Unterschrift
Haben Sie einen Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben und bereuen Ihre Entscheidung? Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es beim Aufhebungsvertrag grundsaetzlich nicht. Allerdings kann der Vertrag in bestimmten Faellen angefochten werden:
Anfechtung wegen Drohung (Paragraf 123 BGB): Wenn der Arbeitgeber Sie mit einer Kuendigung oder anderen Nachteilen bedroht hat, koennen Sie den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten. Voraussetzung: Die Drohung muss widerrechtlich gewesen sein.
Anfechtung wegen Taeuschung (Paragraf 123 BGB): Hat der Arbeitgeber Sie ueber wesentliche Umstaende getaeuscht – etwa ueber die wirtschaftliche Lage des Unternehmens – koennen Sie ebenfalls innerhalb eines Jahres anfechten.
Gebot fairen Verhandelns: Wurde das Gebot fairen Verhandelns verletzt, ist der Vertrag von Anfang an unwirksam. Eine Anfechtung ist hier nicht noetig, aber Sie sollten die Unwirksamkeit zeitnah geltend machen.
Frist verpasst oder unter Druck gesetzt?
Rechtsanwalt Gellert prueft, ob Ihr Aufhebungsvertrag anfechtbar ist und welche Fristen noch laufen.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Meldepflicht beim Arbeitsamt
Eine Frist, die viele Arbeitnehmer uebersehen: die Meldepflicht bei der Agentur fuer Arbeit. Sie sind verpflichtet, sich arbeitssuchend zu melden, sobald Sie vom Ende Ihres Arbeitsverhaeltnisses erfahren.
Die konkreten Fristen:
- Mehr als drei Monate vor Beendigung: Meldung spaetestens drei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt
- Weniger als drei Monate vor Beendigung: Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts
In der Praxis bedeutet das: Sobald Sie den Aufhebungsvertrag erhalten, sollten Sie sich umgehend arbeitssuchend melden – auch wenn Sie den Vertrag noch nicht unterschrieben haben. Die Meldung ist unabhaengig davon, ob Sie den Vertrag annehmen oder nicht.
Versaeumen Sie diese Frist, droht eine Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld. Diese ist unabhaengig von der moeglicherweise verhaengten Sperrzeit wegen der Aufhebung des Arbeitsverhaeltnisses.
Alle Fristen auf einen Blick
Die wichtigsten Fristen beim Aufhebungsvertrag zusammengefasst:
- Annahmefrist: Keine gesetzliche Frist – fordern Sie mindestens 3 bis 5 Werktage Bedenkzeit
- Kuendigungsfrist: Der Beendigungszeitpunkt sollte die ordentliche Kuendigungsfrist wahren
- Meldepflicht: Arbeitssuchendmeldung 3 Monate vor Ende oder innerhalb von 3 Tagen
- Anfechtung: Innerhalb eines Jahres bei Drohung oder Taeuschung
- Arbeitslosenantrag: Persoenlich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur fuer Arbeit