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München

Aufhebungsvertrag Formulierungen Muenchen

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Die richtige Formulierung im Aufhebungsvertrag entscheidet ueber Sperrzeit, Abfindungshoehe und Ihre Ansprueche
  • Eine sperrzeitvermeidende Klausel muss auf betriebsbedingte Gruende und drohende Kuendigung hinweisen
  • Allgemeine Abgeltungsklauseln koennen zum Verlust von Ueberstunden, Boni und Urlaubsanspruechen fuehren
  • Formulierungen anwaltlich pruefen lassen: 089 - 201 741 44

Ein Aufhebungsvertrag steht und faellt mit seinen Formulierungen. Scheinbar kleine Unterschiede im Wortlaut koennen ueber Tausende Euro entscheiden – bei der Sperrzeit, der Abfindung oder Ihren restlichen Anspruechen. Als Fachanwalt fuer Arbeitsrecht in Muenchen pruefe ich taeglich Aufhebungsvertraege und weiss, auf welche Formulierungen es ankommt.

In diesem Ratgeber zeige ich Ihnen die wichtigsten Klauseln und erklaere, worauf Sie achten muessen.

Die sperrzeitvermeidende Formulierung

Die wichtigste Formulierung im gesamten Aufhebungsvertrag betrifft die Vermeidung der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Ohne die richtige Klausel droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.

Die Agentur fuer Arbeit verlangt im Wesentlichen drei Elemente:

  1. Drohende Kuendigung: Aus der Formulierung muss hervorgehen, dass der Arbeitgeber andernfalls eine betriebsbedingte Kuendigung ausgesprochen haette
  2. Betriebsbedingte Gruende: Die Gruende muessen betrieblicher Natur sein (Umstrukturierung, Stellenabbau, wirtschaftliche Schwierigkeiten)
  3. Einhaltung der Kuendigungsfrist: Das Beendigungsdatum darf nicht vor dem Termin liegen, zu dem eine ordentliche Kuendigung wirksam geworden waere

Eine typische sperrzeitvermeidende Formulierung lautet sinngemaeß: Das Arbeitsverhaeltnis wird aus dringenden betrieblichen Gruenden im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Der Arbeitgeber haette andernfalls eine betriebsbedingte Kuendigung zum selben Termin ausgesprochen.

Wichtig: Die Formulierung allein garantiert nicht, dass die Agentur fuer Arbeit keine Sperrzeit verhaengt. Sie erhoegt aber die Chancen erheblich. Ein Fachanwalt kennt die aktuelle Verwaltungspraxis und kann die Formulierung optimal gestalten.

Die Abfindungsklausel richtig gestalten

Die Formulierung der Abfindungsklausel hat steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen. Wichtige Punkte:

Formulierung als Entschaedigung: Die Abfindung sollte ausdruecklich als Entschaedigung fuer den Verlust des Arbeitsplatzes bezeichnet werden. Nur dann ist sie sozialversicherungsfrei und die Fuenftelregelung anwendbar.

Faelligkeitszeitpunkt: Legen Sie genau fest, wann die Abfindung gezahlt wird. Der Auszahlungszeitpunkt beeinflusst die Steuerlast. Oft ist eine Auszahlung im Folgejahr steuerlich guenstiger.

Brutto oder Netto: Die Abfindung wird ueblicherweise als Bruttobetrag vereinbart. Eine Nettovereinbarung ist moeglich, birgt aber Risiken fuer beide Seiten, da die tatsaechliche Steuerlast schwer vorherzusagen ist.

Die Abgeltungsklausel: Vorsicht vor dem Kleingedruckten

Fast jeder Aufhebungsvertrag enthaelt eine Abgeltungsklausel (auch Erledigungsklausel oder Ausgleichsklausel genannt). Sie regelt, dass mit Erfuellung des Aufhebungsvertrags alle gegenseitigen Ansprueche erledigt sind.

Das Problem: Eine zu weit gefasste Abgeltungsklausel kann dazu fuehren, dass Sie auf wertvolle Ansprueche verzichten:

  • Ueberstundenvergaetung: Noch nicht bezahlte Ueberstunden verfallen
  • Boni und Provisionen: Ansprueche auf variable Verguetung gehen verloren
  • Urlaubsabgeltung: Nicht genommener Urlaub wird nicht ausgezahlt
  • Betriebliche Altersvorsorge: Unverfallbare Ansprueche koennen betroffen sein
  • Erfindungsverguetungen: Ansprueche aus dem Arbeitnehmererfindungsgesetz verfallen

Eine gute Abgeltungsklausel nimmt wichtige Ansprueche ausdruecklich aus: Die Parteien sind sich einig, dass mit Erfuellung dieses Vertrags alle gegenseitigen Ansprueche erledigt sind, mit Ausnahme der Ansprueche aus betrieblicher Altersvorsorge, des Zeugnisanspruchs und etwaiger Schadensersatzansprueche.

Formulierungen pruefen lassen

Rechtsanwalt Gellert prueft jede Klausel und sichert Ihre Ansprueche.

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Weitere wichtige Klauseln im Ueberblick

Freistellungsklausel: Unterscheiden Sie zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung. Bei unwiderruflicher Freistellung wird der Resturlaub angerechnet und Sie koennen sofort eine neue Stelle antreten. Bevorzugen Sie die unwiderrufliche Variante.

Zeugnisklausel: Vereinbaren Sie eine konkrete Zeugnisnote. Formulierungen wie ein wohlwollendes und qualifiziertes Zeugnis sind zu unbestimmt. Besser: ein Zeugnis mit der Gesamtbewertung gut, idealerweise mit einem konkreten Zeugnisentwurf als Anlage.

Wettbewerbsverbot: Pruefen Sie, ob ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot besteht. Falls ja, haben Sie Anspruch auf eine Karenzentschaedigung. Der Aufhebungsvertrag sollte klaeren, ob das Wettbewerbsverbot aufgehoben wird oder bestehen bleibt.

Rueckgabepflichten: Regeln Sie die Rueckgabe von Firmeneigentum (Laptop, Handy, Firmenwagen) und den Zeitpunkt. Behalten Sie das Diensthandy nicht laenger als vereinbart, um Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

Jede einzelne Formulierung kann weitreichende Konsequenzen haben. Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag daher immer von einem Fachanwalt pruefen, bevor Sie unterschreiben. In unserer Kanzlei in Muenchen bieten wir eine kostenlose Erstberatung an.

Häufige Fragen: Aufhebungsvertrag

Die Formulierung sollte auf eine drohende betriebsbedingte Kuendigung hinweisen und klarstellen, dass der Aufhebungsvertrag zur Vermeidung dieser Kuendigung geschlossen wird. Zudem sollte die Kuendigungsfrist eingehalten werden. Ein Fachanwalt kennt die aktuellen Anforderungen der Agentur fuer Arbeit.

Eine Abgeltungsklausel regelt, dass mit dem Aufhebungsvertrag alle gegenseitigen Ansprueche erledigt sind. Vorsicht: Zu weit gefasste Klauseln koennen bedeuten, dass Sie auf Ueberstundenvergaetung, Boni, Provisionen oder Urlaubsabgeltung verzichten.

Die Zeugnisklausel sollte eine konkrete Note enthalten, idealerweise gut oder sehr gut. Formulierungen wie ein wohlwollendes Zeugnis sind zu unbestimmt und fuehren haeufig zu Streit. Am besten wird ein konkreter Zeugnisentwurf als Anlage beigefuegt.

Bei widerruflicher Freistellung kann der Arbeitgeber Sie jederzeit zurueckrufen. Bei unwiderruflicher Freistellung ist das nicht moeglich und der Resturlaub wird in der Regel angerechnet. Die unwiderrufliche Freistellung ist fuer Arbeitnehmer meist guenstiger.

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