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München

Aufhebungsvertrag in Elternzeit Muenchen

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Waehrend der Elternzeit geniessen Sie besonderen Kuendigungsschutz – ein Aufhebungsvertrag umgeht diesen Schutz
  • Ihre Verhandlungsposition ist besonders stark, weil der Arbeitgeber Sie kaum kuendigen kann
  • Ein voreiliger Aufhebungsvertrag kann den Anspruch auf Elterngeld und Krankenversicherung gefaehrden
  • Kostenlose Erstberatung bei Rechtsanwalt Gellert: 089 - 201 741 44

Sie befinden sich in Elternzeit und Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an? Diese Situation ist delikat – denn waehrend der Elternzeit geniessen Sie einen der staerksten Kuendigungsschutze im deutschen Arbeitsrecht. Ein Aufhebungsvertrag kann diesen Schutz mit einem Federstrich beseitigen.

Als Fachanwalt fuer Arbeitsrecht in Muenchen beraten wir regelmaessig Eltern in genau dieser Lage. Dieser Ratgeber erklaert, worauf Sie achten muessen und wie Sie Ihre starke Verhandlungsposition optimal nutzen.

Der besondere Kuendigungsschutz in der Elternzeit

Nach Paragraf 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhaeltnis waehrend der Elternzeit nicht kuendigen. Dieser Schutz beginnt ab Anmeldung der Elternzeit (fruehestens 8 Wochen vor Beginn) und endet mit Ablauf der Elternzeit.

Eine Kuendigung ist nur in absoluten Ausnahmefaellen moeglich – etwa bei Betriebsstilllegung – und bedarf der Zustimmung der zustaendigen Behoerde. In der Praxis werden solche Antraege selten genehmigt.

Genau deshalb greifen Arbeitgeber zum Aufhebungsvertrag: Er umgeht den Kuendigungsschutz, weil er auf beiderseitigem Einverstaendnis basiert. Fuer Sie bedeutet das: Sie sitzen am laengeren Hebel, denn der Arbeitgeber braucht Ihre Zustimmung.

Risiken eines Aufhebungsvertrags in der Elternzeit

Trotz der starken Verhandlungsposition gibt es erhebliche Risiken, die Sie kennen sollten:

Verlust des Kuendigungsschutzes: Mit der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag geben Sie den besonderen Kuendigungsschutz der Elternzeit endgueltig auf. Dieser Schritt ist nicht rueckgaengig zu machen.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wenn Sie nach der Elternzeit Arbeitslosengeld beantragen, kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen drohen. Die richtige Formulierung im Vertrag ist entscheidend.

Krankenversicherung: Waehrend der Elternzeit sind Sie ueber den Arbeitgeber oder die Familienversicherung krankenversichert. Nach Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses muessen Sie sich selbst versichern – was zu erheblichen Mehrkosten fuehren kann.

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus: Die Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses kann Auswirkungen auf den Partnerschaftsbonus und Elterngeld Plus haben, da diese Leistungen an eine Teilzeittaetigkeit gekoppelt sein koennen.

Rueckkehrrecht: Mit einem Aufhebungsvertrag verlieren Sie Ihr Recht, nach der Elternzeit an Ihren Arbeitsplatz zurueckzukehren. Ueberlegen Sie genau, ob Sie diese Option aufgeben moechten.

Verhandlungsstrategie in der Elternzeit

Ihre Ausgangslage fuer Verhandlungen ist in der Elternzeit ausgezeichnet. Der Arbeitgeber kann Sie nicht kuendigen und ist auf Ihre Zustimmung angewiesen. Nutzen Sie diese Position:

  • Abfindung: Fordern Sie eine deutlich ueberdurchschnittliche Abfindung. Ein Faktor von 1,0 bis 1,5 Bruttomonatsgehaeltern pro Beschaeftigungsjahr ist in der Elternzeit oft realistisch.
  • Beendigungszeitpunkt: Das Arbeitsverhaeltnis sollte fruehestens zum Ende der Elternzeit enden. So bleiben Krankenversicherungsschutz und weitere Ansprueche bestehen.
  • Zeugnis: Vereinbaren Sie eine konkrete Zeugnisnote (mindestens Note 2) und lassen Sie sich den Entwurf vorab zusenden.
  • Freistellung und Resturlaub: Klaeren Sie, wie mit angespartem Urlaub und einer eventuellen Freistellung nach der Elternzeit umgegangen wird.
  • Sperrzeit-Klausel: Bestehen Sie auf eine Formulierung, die eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeidet.

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Wann ein Aufhebungsvertrag in der Elternzeit sinnvoll sein kann

Trotz aller Vorsicht gibt es Situationen, in denen ein Aufhebungsvertrag waehrend der Elternzeit durchaus sinnvoll sein kann:

  • Sie haben bereits einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht und moechten flexibel wechseln
  • Die Beziehung zum Arbeitgeber ist nachhaltig zerstoert und eine Rueckkehr erscheint unrealistisch
  • Der Arbeitgeber bietet eine sehr grosszuegige Abfindung an, die Ihre finanzielle Situation deutlich verbessert
  • Eine Betriebsstilllegung oder groessere Umstrukturierung macht Ihren Arbeitsplatz langfristig unsicher

Auch in diesen Faellen gilt: Lassen Sie den Aufhebungsvertrag immer von einem Fachanwalt pruefen, bevor Sie unterschreiben. Die Risiken sind zu gross, um sie ohne professionelle Beratung einzugehen.

Abgrenzung zum Mutterschutz

Neben der Elternzeit gibt es den Mutterschutz, der ebenfalls einen besonderen Kuendigungsschutz bietet. Waehrend des Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) ist eine Kuendigung grundsaetzlich unzulaessig. Auch hier kann ein Aufhebungsvertrag diesen Schutz aushebeln.

Wenn Sie sich im Mutterschutz befinden und einen Aufhebungsvertrag erhalten, gelten aehnliche Grundsaetze wie in der Elternzeit. Ihre Verhandlungsposition ist ebenfalls stark, und Sie sollten keinesfalls vorschnell unterschreiben. Kontaktieren Sie uns fuer eine kostenlose Erstberatung – wir klaeren Ihre individuelle Situation.

Häufige Fragen: Aufhebungsvertrag

Nein. Waehrend der Elternzeit besteht ein besonderer Kuendigungsschutz nach Paragraf 18 BEEG. Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht kuendigen und daher auch nicht wirksam unter Druck setzen. Einen Aufhebungsvertrag muessen Sie freiwillig unterschreiben.

Das Elterngeld selbst bleibt in der Regel bestehen, da es nicht an das Arbeitsverhaeltnis gekoppelt ist. Allerdings kann die Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses Auswirkungen auf das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus haben. Eine anwaltliche Pruefung ist daher empfehlenswert.

Das Risiko besteht. Die Agentur fuer Arbeit kann eine Sperrzeit verhaengen, wenn Sie Ihr Arbeitsverhaeltnis freiwillig beenden. Durch die richtige Vertragsgestaltung – etwa den Verweis auf eine drohende betriebsbedingte Kuendigung – laesst sich die Sperrzeit in vielen Faellen vermeiden.

Aufgrund des starken Kuendigungsschutzes in der Elternzeit sind oft ueberdurchschnittlich hohe Abfindungen verhandelbar. Die genaue Hoehe haengt von Ihrer Betriebszugehoerigkeit, dem Gehalt und den Umstaenden ab.

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