Ihr Arbeitgeber plant einen Stellenabbau oder eine Umstrukturierung und bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an? Betriebsbedingte Aufhebungsvertraege gehoeren zu den haeufigsten Faellen in unserer Muenchner Kanzlei. Der Vorteil: Die Sperrzeitproblematik laesst sich hier oft vermeiden. Der Nachteil: Viele Arbeitnehmer akzeptieren zu schnell und lassen Geld liegen.
Wann liegt ein betriebsbedingter Grund vor?
Nicht jeder Aufhebungsvertrag, der als betriebsbedingt bezeichnet wird, ist es tatsaechlich. Echte betriebsbedingte Gruende liegen vor, wenn:
- Der Arbeitsplatz aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung dauerhaft wegfaellt
- Eine Betriebsstilllegung oder Teilstilllegung geplant ist
- Eine Verlagerung des Betriebs oder einer Abteilung stattfindet
- Ein Auftragsrueckgang den Wegfall von Arbeitsplaetzen erfordert
- Eine organisatorische Umstrukturierung Stellen ueberfluessig macht
Wichtig: Der Arbeitgeber muss diese Gruende darlegen koennen. Ein allgemeiner Verweis auf wirtschaftliche Schwierigkeiten reicht nicht aus. Lassen Sie pruefen, ob die genannten Gruende tatsaechlich vorliegen und ob Ihr Arbeitsplatz wirklich betroffen ist.
Sperrzeit bei betriebsbedingtem Aufhebungsvertrag
Bei einem betriebsbedingten Aufhebungsvertrag laesst sich die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld in vielen Faellen vermeiden. Die Agentur fuer Arbeit akzeptiert einen Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit, wenn folgende Voraussetzungen erfuellt sind:
- Der Arbeitgeber haette ohne den Aufhebungsvertrag betriebsbedingt gekuendigt
- Die ordentliche Kuendigungsfrist wird eingehalten oder der Beendigungszeitpunkt liegt nicht vor Ablauf der Kuendigungsfrist
- Die Abfindung betraegt nicht mehr als 0,5 Bruttomonatsgehaelter pro Beschaeftigungsjahr (bei hoeheren Abfindungen ist dennoch keine Sperrzeit zwingend, aber das Risiko steigt)
- Der Aufhebungsvertrag enthaelt eine entsprechende Formulierung, die auf die drohende betriebsbedingte Kuendigung Bezug nimmt
Die richtige Formulierung ist hierbei entscheidend. Ein einziger falsch formulierter Satz kann dazu fuehren, dass die Agentur fuer Arbeit eine 12-woechige Sperrzeit verhaengt. Lassen Sie den Vertrag daher unbedingt von einem Fachanwalt pruefen.
Abfindung richtig verhandeln
Die Abfindungshoehe ist bei betriebsbedingten Aufhebungsvertraegen verhandelbar. Orientierungswerte fuer Muenchen:
Standardformel: 0,5 Bruttomonatsgehaelter pro Beschaeftigungsjahr. Dies ist die gesetzliche Regelabfindung nach Paragraf 1a KSchG und dient als Ausgangspunkt.
Verhandlungsspielraum: Je nach Unternehmensgrösse, Branche und Verhandlungsgeschick sind in Muenchen oft 0,75 bis 1,5 Bruttomonatsgehaelter pro Jahr realistisch. Bei laengerer Betriebszugehoerigkeit und aelteren Arbeitnehmern steigt der Faktor.
Faktoren, die Ihre Verhandlungsposition staerken:
- Sozialauswahl: Waeren Sie bei einer Kuendigung aufgrund der Sozialauswahl gar nicht betroffen? Dann ist Ihre Position stark.
- Betriebszugehoerigkeit: Lange Zugehoerigkeit erhoet den Druck auf den Arbeitgeber.
- Alter: Aeltere Arbeitnehmer haben es auf dem Arbeitsmarkt schwerer – das rechtfertigt eine hoehere Abfindung.
- Kuendigungsschutz: Je schwieriger eine Kuendigung waere, desto mehr Spielraum haben Sie.
Betriebsbedingter Aufhebungsvertrag?
Rechtsanwalt Gellert prueft die betriebsbedingten Gruende und verhandelt die bestmoegliche Abfindung fuer Sie.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Aufhebungsvertrag und Sozialplan
Bei groesserem Stellenabbau in Unternehmen mit Betriebsrat wird haeufig ein Sozialplan verhandelt. Dieser regelt die Konditionen fuer alle betroffenen Arbeitnehmer einheitlich – insbesondere die Abfindungshoehe und weitere Leistungen wie Outplacement-Beratung oder Qualifizierungsmassnahmen.
Wenn ein Sozialplan besteht, sollten Sie pruefen, ob der Ihnen angebotene Aufhebungsvertrag die Sozialplanleistungen vollstaendig uebernimmt. In manchen Faellen versuchen Arbeitgeber, einzelne Mitarbeiter mit individuellen Aufhebungsvertraegen abzufinden, die schlechter sind als der Sozialplan.
Gleichzeitig kann es sich lohnen, ueber den Sozialplan hinaus zu verhandeln. Wenn Sie eine besonders starke Position haben – etwa durch langen Kuendigungsschutz oder Spezialkenntnisse – koennen individuelle Konditionen attraktiver sein als die Sozialplanleistungen.
Alternativen zum Aufhebungsvertrag
Bevor Sie einen betriebsbedingten Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie die Alternativen kennen:
- Betriebsbedingte Kuendigung abwarten: Sie koennen den Aufhebungsvertrag ablehnen und die Kuendigung abwarten. Dann koennen Sie Kuendigungsschutzklage erheben und vor dem Arbeitsgericht eine Abfindung aushandeln.
- Versetzung: Moeglicherweise gibt es eine andere Stelle im Unternehmen, auf die Sie versetzt werden koennen. Der Arbeitgeber muss freie Arbeitsplaetze anbieten.
- Transfergesellschaft: Bei groesserem Stellenabbau bieten manche Unternehmen den Wechsel in eine Transfergesellschaft an, die bei der Jobsuche unterstuetzt.
Welche Option fuer Sie die beste ist, haengt von Ihren individuellen Umstaenden ab. In einer kostenlosen Erstberatung koennen wir gemeinsam die optimale Strategie entwickeln.