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München

Aufhebungsvertrag befristeter Vertrag Muenchen

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur mit Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet werden, wenn keine ordentliche Kuendigungsmoeglichkeit vereinbart ist
  • Ihre Verhandlungsposition ist bei Befristung oft staerker als gedacht, weil der Arbeitgeber bis zum Fristende an Sie gebunden ist
  • Pruefen Sie die Wirksamkeit der Befristung – unwirksame Befristungen fuehren zu einem unbefristeten Arbeitsverhaeltnis
  • Fachanwalt Gellert beratet Sie zum Aufhebungsvertrag: 089 - 201 741 44

Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag und Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an? Oder Sie moechten selbst vorzeitig aus dem Vertrag? Bei befristeten Arbeitsverhaeltnissen gelten besondere Regeln, die sowohl Chancen als auch Risiken bergen.

In unserer Kanzlei in Muenchen beraten wir haeufig Arbeitnehmer mit befristeten Vertraegen. Die ueberraschende Erkenntnis: Ihre Verhandlungsposition kann bei einer Befristung staerker sein als bei einem unbefristeten Vertrag.

Besonderheiten bei befristeten Arbeitsvertraegen

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gibt es eine zentrale Besonderheit: Ohne ausdrueckliche Kuendigungsklausel ist eine ordentliche Kuendigung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer den Vertrag vor Ablauf der Befristung kuendigen koennen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund fuer eine ausserordentliche Kuendigung vor.

Diese Besonderheit hat erhebliche Auswirkungen auf die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags:

  • Der Arbeitgeber ist bis zum Fristende an Sie gebunden und muss Ihr Gehalt weiterzahlen
  • Moechte der Arbeitgeber Sie frueher loswerden, ist der Aufhebungsvertrag oft der einzige Weg
  • Ihre Verhandlungsposition ist entsprechend stark, insbesondere wenn noch viele Monate Restlaufzeit bestehen

Ihre starke Verhandlungsposition nutzen

Wenn der Arbeitgeber den befristeten Vertrag vorzeitig beenden moechte und keine Kuendigungsklausel existiert, befinden Sie sich in einer komfortablen Situation. Der Arbeitgeber muss Sie ueberzeugen, dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen.

Die Abfindungshoehe orientiert sich in diesen Faellen haeufig am Restgehalt bis zum Ende der Befristung. Hat Ihr Vertrag noch eine Restlaufzeit von 12 Monaten bei einem Bruttogehalt von 5.000 Euro, koennte das Restgehalt von 60.000 Euro als Verhandlungsbasis dienen.

Natuerlich wird die tatsaechliche Abfindung selten dem vollen Restgehalt entsprechen. Aber ein erheblicher Anteil ist realistisch. Faktoren, die die Hoehe beeinflussen:

  • Restlaufzeit: Je laenger die verbleibende Vertragsdauer, desto hoeher die Abfindung
  • Kuendigungsklausel: Existiert doch eine Kuendigungsmoeglichkeit, sinkt Ihre Position
  • Arbeitsmarktlage: Finden Sie schnell einen neuen Job, verringert das Ihren Schaden
  • Arbeitgeberinteresse: Wie dringend moechte der Arbeitgeber die Trennung?

Wirksamkeit der Befristung pruefen

Bevor Sie ueber einen Aufhebungsvertrag verhandeln, sollten Sie die Wirksamkeit der Befristung pruefen lassen. Unwirksame Befristungen kommen haeufiger vor als viele denken. Die wichtigsten Gruende fuer eine unwirksame Befristung:

Fehlende Schriftform: Eine Befristung muss schriftlich vereinbart werden, bevor das Arbeitsverhaeltnis beginnt. Wurde der Vertrag erst nach dem ersten Arbeitstag unterschrieben, ist die Befristung unwirksam.

Mehr als drei sachgrundlose Befristungen: Ohne sachlichen Grund darf ein Arbeitsvertrag hoechstens dreimal verlaengert werden und insgesamt maximal zwei Jahre dauern.

Vorherige Beschaeftigung: Eine sachgrundlose Befristung ist unzulaessig, wenn bereits frueher ein Arbeitsverhaeltnis mit demselben Arbeitgeber bestand.

Ist die Befristung unwirksam, besteht ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis. Das veraendert die Verhandlungsposition dramatisch zu Ihren Gunsten.

Befristeter Vertrag und Aufhebungsvertrag?

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Sperrzeit bei befristetem Vertrag vermeiden

Auch bei befristeten Arbeitsvertraegen prueft die Agentur fuer Arbeit, ob eine Sperrzeit verhaengt wird. Allerdings gibt es bei Befristungen eine Besonderheit: Wenn der Aufhebungsvertrag das Ende des Arbeitsverhaeltnisses nur geringfuegig vorverlegt und das Verhaeltnis ohnehin bald geendet haette, faellt die Sperrzeit-Bewertung milder aus.

Als Faustregel gilt: Wenn der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhaeltnis nicht mehr als sechs Wochen vor dem regulaeren Befristungsende beendet, ist das Sperrzeit-Risiko deutlich geringer. Dennoch sollte der Vertrag sperrzeitvermeidende Formulierungen enthalten.

Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag bei einem befristeten Arbeitsverhaeltnis unterschreiben. Die Erstberatung ist kostenlos – rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Muenchen.

Häufige Fragen: Aufhebungsvertrag

Ja, ein befristeter Arbeitsvertrag kann jederzeit durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Da bei Befristung ohne Kuendigungsklausel keine ordentliche Kuendigung moeglich ist, ist der Aufhebungsvertrag oft der einzige Weg zur vorzeitigen Beendigung.

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Aber wenn der Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung will und nicht kuendigen kann, haben Sie eine starke Verhandlungsposition. Die Abfindung kann sich am Restgehalt bis zum regulaeren Ende der Befristung orientieren.

Ist die Befristung unwirksam, besteht ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis mit vollem Kuendigungsschutz. Das verbessert Ihre Verhandlungsposition bei einem Aufhebungsvertrag erheblich. Die Unwirksamkeit muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende gerichtlich geltend gemacht werden.

Ja, auch bei befristeten Vertraegen droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Allerdings kann die Sperrzeit vermieden werden, wenn das Verhaeltnis ohnehin bald geendet haette und der Aufhebungsvertrag das Ende nur geringfuegig vorverlegt.

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