Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann Ihre berufliche Zukunft erheblich beeinträchtigen. Arbeitgeber lesen zwischen den Zeilen - und versteckte negative Formulierungen führen dazu, dass Ihre Bewerbung aussortiert wird. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in München helfen wir Ihnen, ein faires Zeugnis durchzusetzen.
So erkennen Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis
Die Zeugnissprache ist komplex und für Laien oft schwer zu durchschauen. Ein Zeugnis kann auf den ersten Blick positiv wirken und trotzdem versteckte Kritik enthalten. Folgende Warnsignale sollten Sie aufmerksam machen:
- Fehlende Superlative: "zu unserer Zufriedenheit" statt "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" ist eine deutliche Abwertung
- Einschränkende Wörter: "insgesamt", "im Großen und Ganzen", "im Wesentlichen" relativieren jede positive Aussage
- Passive Formulierungen: "Die ihm übertragenen Aufgaben wurden erledigt" statt aktiver Beschreibung deutet auf mangelnde Eigeninitiative hin
- Fehlende Standardbausteine: Wird die Verhaltensbeurteilung gegenüber Vorgesetzten ausgelassen, signalisiert das Konflikte
- Knappe oder fehlende Schlussformel: Fehlen Dank, Bedauern oder Zukunftswünsche, ist das ein klares negatives Signal
Beweislast bei schlechten Zeugnissen
Die Beweislastverteilung bei Zeugnisklagen ist für Arbeitnehmer günstig. Das Bundesarbeitsgericht hat klare Regeln aufgestellt:
- Note 3 als Ausgangspunkt: Eine befriedigende Leistung ("zu unserer vollen Zufriedenheit") gilt als Durchschnitt
- Arbeitgeber beweist nach unten: Will der Arbeitgeber eine schlechtere Note erteilen, muss er konkret darlegen und beweisen, warum die Leistung unterdurchschnittlich war
- Arbeitnehmer beweist nach oben: Verlangt der Arbeitnehmer eine bessere Note als 3, muss er nachweisen, dass seine Leistung überdurchschnittlich war
Das bedeutet: Haben Sie ein Zeugnis mit der Note 4 oder 5 erhalten, stehen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Berichtigung besonders gut. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass die schlechte Bewertung gerechtfertigt ist.
Schritt für Schritt zur Zeugnisberichtigung
Wenn Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten haben, sollten Sie systematisch vorgehen:
- Zeugnis analysieren: Lassen Sie das Zeugnis von einem Fachanwalt auf versteckte negative Formulierungen prüfen
- Berichtigungsverlangen: Fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich auf, das Zeugnis zu korrigieren. Benennen Sie konkret, welche Formulierungen geändert werden sollen
- Frist setzen: Geben Sie dem Arbeitgeber eine angemessene Frist von zwei Wochen
- Anwaltliches Schreiben: Reagiert der Arbeitgeber nicht oder verweigert die Berichtigung, erhöht ein anwaltliches Schreiben den Druck
- Klage beim Arbeitsgericht: Als letztes Mittel können Sie eine Zeugnisberichtigungsklage beim Arbeitsgericht München erheben
Schlechtes Zeugnis? Wir helfen.
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Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Schadensersatz bei schlechtem Zeugnis
Ein fehlerhaftes oder unberechtigterweise schlechtes Zeugnis kann Sie auch finanziell schädigen. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie aufgrund des schlechten Zeugnisses eine Stelle nicht erhalten haben, können Sie unter Umständen Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen.
In der Praxis ist der Nachweis allerdings schwierig. Umso wichtiger ist es, ein schlechtes Zeugnis frühzeitig korrigieren zu lassen, bevor es Ihre Bewerbungen beeinträchtigt.
Unser Rat: Nehmen Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis nicht hin. Die Erfahrung zeigt, dass viele Arbeitgeber nach einer anwaltlichen Aufforderung einlenken und das Zeugnis verbessern. Die Kosten einer anwaltlichen Prüfung sind gering im Vergleich zu den Nachteilen, die ein schlechtes Zeugnis für Ihre Karriere haben kann.