Die Sprache in Arbeitszeugnissen ist eine Wissenschaft für sich. Hinter scheinbar freundlichen Formulierungen verbergen sich oft kritische Bewertungen, die für Laien kaum erkennbar sind. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in München entschlüsseln wir die Geheimcodes Ihres Zeugnisses und setzen eine faire Bewertung durch.
Das Notensystem im Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnisse verwenden ein etabliertes Notensystem, das sich an der Zufriedenheitsformel orientiert. Die Abstufungen sind fein, aber entscheidend:
- Note 1 (sehr gut): "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" - Superlativ plus "stets"
- Note 2 (gut): "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" oder "zu unserer vollsten Zufriedenheit" - eines der beiden Verstärkungswörter fehlt
- Note 3 (befriedigend): "zu unserer vollen Zufriedenheit" - kein "stets", kein Superlativ
- Note 4 (ausreichend): "zu unserer Zufriedenheit" - nur die Grundformel ohne Verstärkung
- Note 5 (mangelhaft): "insgesamt zu unserer Zufriedenheit" oder "war stets bemüht" - einschränkende Zusätze
Wichtig: Ein Zeugnis mit der Note 3 gilt als Durchschnitt. Möchte der Arbeitnehmer eine bessere Note, muss er beweisen, dass seine Leistung überdurchschnittlich war. Möchte der Arbeitgeber eine schlechtere Note erteilen, trägt er die Beweislast.
Versteckte Codes und ihre Bedeutung
Neben dem offensichtlichen Notensystem gibt es zahlreiche versteckte Formulierungen, die negative Botschaften transportieren. Die wichtigsten Geheimcodes:
- "Er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt" - bedeutet: Er hat nur das Nötigste getan, keine Eigeninitiative
- "Sie war stets pünktlich" - wenn Pünktlichkeit besonders hervorgehoben wird, deutet das darauf hin, dass es an anderen Qualitäten mangelt
- "Er war bei Kollegen beliebt" - ohne Erwähnung der Vorgesetzten bedeutet dies Probleme mit der Führungsebene
- "Sie hat zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen" - kann auf übermäßigen Alkoholkonsum oder störendes Verhalten hindeuten
- "Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben" - bedeutet: keine Eigeninitiative, nur auf Anweisung tätig
Die Schlussformel - oft unterschätzt
Die Schlussformel am Ende des Zeugnisses wird von vielen Arbeitnehmern überlesen, ist aber für Personaler ein wichtiges Signal. Eine vollständige positive Schlussformel enthält:
- Bedauern über das Ausscheiden: "Wir bedauern sein Ausscheiden sehr"
- Dank für die geleistete Arbeit: "Wir danken für die stets hervorragende Zusammenarbeit"
- Zukunftswünsche: "Für die berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir alles Gute und weiterhin viel Erfolg"
Fehlt die Schlussformel oder ist sie nur kurz gehalten, werten Personaler dies als negatives Signal. Auch die Reihenfolge der Wünsche ist wichtig: Werden nur "persönliche" Wünsche ausgesprochen, fehlen aber die "beruflichen", kann das versteckte Kritik sein.
Zeugnis entschlüsseln lassen
Rechtsanwalt Gellert prüft Ihr Arbeitszeugnis auf versteckte negative Formulierungen.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44So verbessern Sie Ihr Arbeitszeugnis
Wenn Ihr Arbeitszeugnis ungerechtfertigte negative Formulierungen enthält, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Gespräch mit dem Arbeitgeber: Oft lassen sich Formulierungen im direkten Gespräch verbessern, besonders wenn Sie konkret benennen können, was geändert werden soll
- Anwaltliches Schreiben: Ein Fachanwalt kennt die Zeugnissprache und kann dem Arbeitgeber präzise mitteilen, welche Formulierungen zu ändern sind
- Zeugnisberichtigungsklage: Als letztes Mittel können Sie beim Arbeitsgericht München auf Berichtigung klagen
Handeln Sie zeitnah: Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, eine Berichtigung durchzusetzen. Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann Ihre Karriere nachhaltig beeinträchtigen - lassen Sie es nicht darauf ankommen.