Sie haben eine Änderungskündigung in München erhalten? Ihr Arbeitgeber will Ihre Arbeitsbedingungen verschlechtern – weniger Gehalt, anderer Arbeitsort, andere Tätigkeit? Bei einer Änderungskündigung haben Sie drei Reaktionsmöglichkeiten, und die richtige Wahl ist entscheidend. Handeln Sie nicht vorschnell.
GPS Rechtsanwälte beraten Sie kostenlos zu Ihrer Änderungskündigung und zeigen Ihnen den besten Weg auf – ob Annahme unter Vorbehalt, Ablehnung oder Verhandlung.
Änderungskündigung erhalten?
Rechtsanwalt Niklas Gellert erklärt Ihnen Ihre Optionen und empfiehlt die beste Strategie.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Was ist eine Änderungskündigung?
Eine Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen:
- Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses
- Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen
Beide Teile müssen in der Änderungskündigung enthalten sein. Fehlt das Änderungsangebot, handelt es sich um eine normale Beendigungskündigung. Fehlt die Kündigung, ist es nur ein unverbindliches Angebot.
Typische Änderungen, die Arbeitgeber in München per Änderungskündigung durchsetzen wollen:
- Gehaltsreduzierung: Weniger Grundgehalt oder Wegfall von Zulagen
- Versetzung: Anderer Arbeitsort oder andere Abteilung
- Änderung der Tätigkeit: Niedrigerwertige oder andere Aufgaben
- Arbeitszeitänderung: Reduzierung auf Teilzeit oder Änderung der Schichten
- Wegfall von Benefits: Dienstwagen, Homeoffice, Boni
Ihre drei Reaktionsmöglichkeiten
Option 1: Annahme des Änderungsangebots
Sie akzeptieren die neuen Bedingungen. Das Arbeitsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Diese Option ist nur sinnvoll, wenn die Änderungen für Sie akzeptabel sind oder Sie keine bessere Alternative sehen.
Option 2: Ablehnung des Änderungsangebots
Sie lehnen ab. Die Änderungskündigung wird dann zur normalen Beendigungskündigung. Ihr Arbeitsverhältnis endet zum Ablauf der Kündigungsfrist. Sie können dann innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Risiko: Verlieren Sie den Prozess, sind Sie arbeitslos.
Option 3: Annahme unter Vorbehalt (§ 2 KSchG) – die Königsdisziplin
Die sicherste Option: Sie nehmen das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt an, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist. Gleichzeitig erheben Sie innerhalb von 3 Wochen eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht München.
Vorteil: Sie behalten in jedem Fall Ihren Arbeitsplatz:
- Gewinnen Sie die Klage → es gelten die alten Bedingungen weiter
- Verlieren Sie die Klage → es gelten die neuen Bedingungen
Wichtige Fristen bei Annahme unter Vorbehalt:
- Vorbehalt erklären: Innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens 3 Wochen nach Zugang
- Änderungsschutzklage: Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Änderungskündigung
Wann ist eine Änderungskündigung wirksam?
Wie jede Kündigung muss auch die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt. Das Arbeitsgericht München prüft:
- Ist die Änderung durch betriebliche, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe gerechtfertigt? – Die häufigsten Fälle sind betriebsbedingte Änderungskündigungen (z.B. bei Umstrukturierung).
- Beschränkt sich die Änderung auf das Erforderliche? – Der Arbeitgeber darf nur so weit ändern, wie es zur Erreichung des Ziels notwendig ist. Eine Gehaltskürzung um 50% bei einem Auftragsrückgang von 10% wäre unverhältnismäßig.
- Sind die angebotenen Bedingungen zumutbar? – Die neuen Bedingungen müssen für den Arbeitnehmer insgesamt noch akzeptabel sein.
Häufige Fehler bei Änderungskündigungen
In unserer Praxis als Arbeitsrechtskanzlei in München stellen wir regelmäßig Fehler bei Änderungskündigungen fest:
- Unverhältnismäßige Änderung: Die Änderung geht über das Erforderliche hinaus
- Fehlende Sozialauswahl: Bei betriebsbedingter Änderungskündigung muss auch eine Sozialauswahl durchgeführt werden
- Unklares Änderungsangebot: Die neuen Bedingungen sind nicht präzise genug formuliert
- Betriebsrat nicht angehört: Auch bei Änderungskündigungen muss der Betriebsrat angehört werden
- Formfehler: Die Änderungskündigung muss schriftlich erfolgen
- Kein sachlicher Grund: Die Änderung dient nur der Kostensenkung ohne betriebliche Notwendigkeit
Die richtige Strategie bei Änderungskündigung
Welche Reaktion die beste ist, hängt vom Einzelfall ab. Unsere generelle Empfehlung:
- Sofort zum Anwalt: Lassen Sie die Änderungskündigung prüfen, bevor Sie reagieren
- Im Zweifel: Annahme unter Vorbehalt: Diese Option sichert Ihren Arbeitsplatz und hält alle Möglichkeiten offen
- Fristen beachten: Versäumen Sie nicht die 3-Wochen-Frist für den Vorbehalt und die Klage
- Verhandlungsspielraum nutzen: Oft lässt sich mit dem Arbeitgeber eine bessere Lösung aushandeln als die in der Änderungskündigung angebotene
Abfindung bei Änderungskündigung
Auch bei einer Änderungskündigung kann eine Abfindung erzielt werden. Typische Szenarien:
- Ablehnung + Kündigungsschutzklage: Im Rahmen der Klage kann eine Abfindung ausgehandelt werden
- Verhandlung: Statt Änderungskündigung einigt man sich auf einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung
- Annahme unter Vorbehalt + Vergleich: Im Änderungsschutzprozess kann ein Vergleich mit zusätzlicher Kompensation geschlossen werden
Sonderfälle der Änderungskündigung
Änderungskündigung in der Probezeit
In der Probezeit kann eine Änderungskündigung mit verkürzter Frist (2 Wochen) ausgesprochen werden. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach 6 Monaten.
Änderungskündigung bei Schwangeren
Für schwangere Arbeitnehmerinnen gilt der besondere Kündigungsschutz auch bei Änderungskündigungen. Eine Änderungskündigung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.
Änderungskündigung bei Schwerbehinderten
Auch bei schwerbehinderten Arbeitnehmern muss das Integrationsamt vor einer Änderungskündigung zustimmen.