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München

Änderungskündigung München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
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Sie haben eine Änderungskündigung in München erhalten? Ihr Arbeitgeber will Ihre Arbeitsbedingungen verschlechtern – weniger Gehalt, anderer Arbeitsort, andere Tätigkeit? Bei einer Änderungskündigung haben Sie drei Reaktionsmöglichkeiten, und die richtige Wahl ist entscheidend. Handeln Sie nicht vorschnell.

GPS Rechtsanwälte beraten Sie kostenlos zu Ihrer Änderungskündigung und zeigen Ihnen den besten Weg auf – ob Annahme unter Vorbehalt, Ablehnung oder Verhandlung.

Änderungskündigung erhalten?

Rechtsanwalt Niklas Gellert erklärt Ihnen Ihre Optionen und empfiehlt die beste Strategie.

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Was ist eine Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen:

  1. Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses
  2. Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen

Beide Teile müssen in der Änderungskündigung enthalten sein. Fehlt das Änderungsangebot, handelt es sich um eine normale Beendigungskündigung. Fehlt die Kündigung, ist es nur ein unverbindliches Angebot.

Typische Änderungen, die Arbeitgeber in München per Änderungskündigung durchsetzen wollen:

  • Gehaltsreduzierung: Weniger Grundgehalt oder Wegfall von Zulagen
  • Versetzung: Anderer Arbeitsort oder andere Abteilung
  • Änderung der Tätigkeit: Niedrigerwertige oder andere Aufgaben
  • Arbeitszeitänderung: Reduzierung auf Teilzeit oder Änderung der Schichten
  • Wegfall von Benefits: Dienstwagen, Homeoffice, Boni

Ihre drei Reaktionsmöglichkeiten

Option 1: Annahme des Änderungsangebots

Sie akzeptieren die neuen Bedingungen. Das Arbeitsverhältnis wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Diese Option ist nur sinnvoll, wenn die Änderungen für Sie akzeptabel sind oder Sie keine bessere Alternative sehen.

Option 2: Ablehnung des Änderungsangebots

Sie lehnen ab. Die Änderungskündigung wird dann zur normalen Beendigungskündigung. Ihr Arbeitsverhältnis endet zum Ablauf der Kündigungsfrist. Sie können dann innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Risiko: Verlieren Sie den Prozess, sind Sie arbeitslos.

Option 3: Annahme unter Vorbehalt (§ 2 KSchG) – die Königsdisziplin

Die sicherste Option: Sie nehmen das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt an, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist. Gleichzeitig erheben Sie innerhalb von 3 Wochen eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht München.

Vorteil: Sie behalten in jedem Fall Ihren Arbeitsplatz:

  • Gewinnen Sie die Klage → es gelten die alten Bedingungen weiter
  • Verlieren Sie die Klage → es gelten die neuen Bedingungen

Wichtige Fristen bei Annahme unter Vorbehalt:

  • Vorbehalt erklären: Innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens 3 Wochen nach Zugang
  • Änderungsschutzklage: Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Änderungskündigung

Wann ist eine Änderungskündigung wirksam?

Wie jede Kündigung muss auch die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt sein, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt. Das Arbeitsgericht München prüft:

  1. Ist die Änderung durch betriebliche, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe gerechtfertigt? – Die häufigsten Fälle sind betriebsbedingte Änderungskündigungen (z.B. bei Umstrukturierung).
  2. Beschränkt sich die Änderung auf das Erforderliche? – Der Arbeitgeber darf nur so weit ändern, wie es zur Erreichung des Ziels notwendig ist. Eine Gehaltskürzung um 50% bei einem Auftragsrückgang von 10% wäre unverhältnismäßig.
  3. Sind die angebotenen Bedingungen zumutbar? – Die neuen Bedingungen müssen für den Arbeitnehmer insgesamt noch akzeptabel sein.

Häufige Fehler bei Änderungskündigungen

In unserer Praxis als Arbeitsrechtskanzlei in München stellen wir regelmäßig Fehler bei Änderungskündigungen fest:

  • Unverhältnismäßige Änderung: Die Änderung geht über das Erforderliche hinaus
  • Fehlende Sozialauswahl: Bei betriebsbedingter Änderungskündigung muss auch eine Sozialauswahl durchgeführt werden
  • Unklares Änderungsangebot: Die neuen Bedingungen sind nicht präzise genug formuliert
  • Betriebsrat nicht angehört: Auch bei Änderungskündigungen muss der Betriebsrat angehört werden
  • Formfehler: Die Änderungskündigung muss schriftlich erfolgen
  • Kein sachlicher Grund: Die Änderung dient nur der Kostensenkung ohne betriebliche Notwendigkeit

Die richtige Strategie bei Änderungskündigung

Welche Reaktion die beste ist, hängt vom Einzelfall ab. Unsere generelle Empfehlung:

  1. Sofort zum Anwalt: Lassen Sie die Änderungskündigung prüfen, bevor Sie reagieren
  2. Im Zweifel: Annahme unter Vorbehalt: Diese Option sichert Ihren Arbeitsplatz und hält alle Möglichkeiten offen
  3. Fristen beachten: Versäumen Sie nicht die 3-Wochen-Frist für den Vorbehalt und die Klage
  4. Verhandlungsspielraum nutzen: Oft lässt sich mit dem Arbeitgeber eine bessere Lösung aushandeln als die in der Änderungskündigung angebotene

Abfindung bei Änderungskündigung

Auch bei einer Änderungskündigung kann eine Abfindung erzielt werden. Typische Szenarien:

  • Ablehnung + Kündigungsschutzklage: Im Rahmen der Klage kann eine Abfindung ausgehandelt werden
  • Verhandlung: Statt Änderungskündigung einigt man sich auf einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung
  • Annahme unter Vorbehalt + Vergleich: Im Änderungsschutzprozess kann ein Vergleich mit zusätzlicher Kompensation geschlossen werden

Sonderfälle der Änderungskündigung

Änderungskündigung in der Probezeit

In der Probezeit kann eine Änderungskündigung mit verkürzter Frist (2 Wochen) ausgesprochen werden. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach 6 Monaten.

Änderungskündigung bei Schwangeren

Für schwangere Arbeitnehmerinnen gilt der besondere Kündigungsschutz auch bei Änderungskündigungen. Eine Änderungskündigung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich.

Änderungskündigung bei Schwerbehinderten

Auch bei schwerbehinderten Arbeitnehmern muss das Integrationsamt vor einer Änderungskündigung zustimmen.

Häufige Fragen: Kündigung

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen – z.B. mit niedrigerem Gehalt, anderem Arbeitsort oder geänderten Arbeitszeiten.

Sie haben drei Möglichkeiten: 1) Annahme des Änderungsangebots, 2) Ablehnung (dann wird die Kündigung zur Beendigungskündigung), 3) Annahme unter Vorbehalt (§ 2 KSchG) – die sicherste Option, denn Sie behalten Ihren Job und lassen die Änderung gerichtlich prüfen.

Sie nehmen das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt an, dass die Änderung sozial gerechtfertigt ist (§ 2 KSchG). Dann erheben Sie innerhalb von 3 Wochen Änderungsschutzklage. Verlieren Sie, gelten die neuen Bedingungen. Gewinnen Sie, gelten die alten.

Sie müssen den Vorbehalt innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens aber innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Änderungskündigung erklären. Zusätzlich müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Änderungsschutzklage erheben.

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