Sie haben eine Abmahnung erhalten und fragen sich, ob diese überhaupt rechtlich wirksam ist? Eine berechtigte Frage – denn in unserer Praxis als Fachanwälte in München stellen wir fest: Ein erheblicher Teil aller Abmahnungen ist fehlerhaft. Das ist eine gute Nachricht für Sie, denn eine unwirksame Abmahnung kann nicht zur Kündigung führen.
Checkliste: 6 Punkte für eine wirksame Abmahnung
Prüfen Sie Ihre Abmahnung anhand dieser 6 Kriterien. Ist auch nur eines nicht erfüllt, ist die Abmahnung angreifbar:
1. Konkreter Sachverhalt
Die Abmahnung muss das Fehlverhalten genau beschreiben: Datum, Uhrzeit, Ort und was genau passiert ist. Pauschale Formulierungen wie "Sie kommen häufig zu spät" oder "Ihre Arbeit ist mangelhaft" genügen nicht. Richtig wäre: "Am 15. Januar 2026 sind Sie um 9:37 Uhr erschienen, obwohl Ihr Arbeitsbeginn um 9:00 Uhr ist."
2. Benennung der Pflichtverletzung
Die Abmahnung muss deutlich machen, welche vertragliche oder gesetzliche Pflicht verletzt wurde. Der Bezug zum Arbeitsvertrag, zur Betriebsvereinbarung oder zum Gesetz muss erkennbar sein.
3. Aufforderung zur Verhaltensänderung
Der Arbeitgeber muss klar formulieren, was er künftig vom Arbeitnehmer erwartet. Eine Abmahnung ohne Hinweis auf das gewünschte Verhalten ist unvollständig.
4. Kündigungsandrohung
Die Abmahnung muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Wiederholungsfall der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist. Ohne diese Warnfunktion liegt keine Abmahnung vor, sondern allenfalls eine Ermahnung.
5. Inhaltliche Richtigkeit
Die Tatsachenbehauptungen müssen stimmen. Wenn der Arbeitgeber behauptet, Sie seien am 15. Januar zu spät gekommen, Sie aber nachweisen können, dass Sie pünktlich waren, ist die Abmahnung inhaltlich falsch und damit unwirksam.
6. Verhältnismäßigkeit
Die Abmahnung muss verhältnismäßig sein. Eine Abmahnung wegen eines einmaligen, geringfügigen Verstoßes (z. B. 2 Minuten Verspätung nach 10 Jahren tadelloser Arbeit) kann unverhältnismäßig sein – auch wenn formal alles stimmt.
Abmahnung kostenlos prüfen lassen
Rechtsanwalt Gellert prüft Ihre Abmahnung auf alle 6 Wirksamkeitskriterien – kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Häufige Fehler in Abmahnungen
In unserer Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler, die Abmahnungen unwirksam machen:
- Pauschale Vorwürfe: "Ihre Arbeitsleistung entspricht nicht unseren Erwartungen" – ohne konkrete Beispiele
- Falsches Datum: Der Arbeitgeber verwechselt den Tag des Vorfalls oder nennt ein Datum, an dem der Arbeitnehmer gar nicht gearbeitet hat
- Fehlende Kündigungsandrohung: Die Abmahnung enthält nur eine Rüge, aber keine Warnung vor Konsequenzen
- Sammelabmahnung: Mehrere Vorwürfe in einer Abmahnung – wenn auch nur einer falsch ist, kann die gesamte Abmahnung unwirksam sein
- Zeitlicher Abstand: Der Arbeitgeber mahnt ein Verhalten ab, das Monate zurückliegt – die Warnfunktion kann dann verpufft sein
- Falsche Person: Die Abmahnung wurde von jemandem ausgesprochen, der dazu nicht berechtigt ist (z. B. Kollege ohne Weisungsbefugnis)
Strategische Überlegungen: Sofort reagieren oder abwarten?
Ob Sie sofort gegen die Abmahnung vorgehen oder abwarten, ist eine strategische Entscheidung:
- Sofort reagieren (Gegendarstellung, Entfernungsklage): Sinnvoll, wenn die Abmahnung klar unberechtigt ist und Sie die Eskalation nicht scheuen
- Abwarten: Manchmal ist es taktisch klüger, die unwirksame Abmahnung "stehenzulassen" und erst im Rahmen einer späteren Kündigungsschutzklage die Unwirksamkeit geltend zu machen – das überrascht den Arbeitgeber
Welche Strategie in Ihrem Fall die richtige ist, hängt von den Umständen ab. Lassen Sie sich beraten: 089 - 201 741 44.