Sie haben eine Abmahnung erhalten, die Sie für unberechtigt halten? Dann sollten Sie sich wehren. Auch wenn es kein formelles "Widerspruchsrecht" gibt, haben Sie wirksame Möglichkeiten, gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugehen. Wir erklären die Optionen.
Ihre Möglichkeiten gegen eine Abmahnung
Im Arbeitsrecht gibt es kein Widerspruchsverfahren wie etwa im Sozialrecht. Dennoch stehen Ihnen drei wesentliche Instrumente zur Verfügung:
1. Gegendarstellung zur Personalakte
Sie haben das Recht, eine schriftliche Gegendarstellung zu verfassen, die der Arbeitgeber zur Personalakte nehmen muss (§ 83 Abs. 2 BetrVG). In der Gegendarstellung stellen Sie den Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar und widerlegen die Vorwürfe. Jeder, der künftig die Personalakte einsieht, sieht auch Ihre Stellungnahme.
2. Aufforderung zur Entfernung aus der Personalakte
Ist die Abmahnung unberechtigt, unwirksam oder unverhältnismäßig, können Sie den Arbeitgeber auffordern, sie aus der Personalakte zu entfernen. Viele Arbeitgeber kommen dieser Aufforderung nach, wenn sie anwaltlich formuliert ist und die Unwirksamkeit überzeugend dargelegt wird.
3. Klage vor dem Arbeitsgericht
Verweigert der Arbeitgeber die Entfernung, können Sie beim Arbeitsgericht München auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen. Das Gericht prüft dann, ob die Abmahnung berechtigt und wirksam war.
Die Gegendarstellung richtig formulieren
Eine wirksame Gegendarstellung sollte folgende Elemente enthalten:
- Bezugnahme: Genaue Bezeichnung der Abmahnung (Datum, Aktenzeichen)
- Sachverhaltsdarstellung: Ihre Version der Ereignisse – konkret und belegbar
- Widerlegung: Punkt-für-Punkt-Entkräftung der Vorwürfe
- Beweise: Verweis auf Zeugen, E-Mails oder andere Nachweise
- Forderung: Aufforderung zur Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
Wichtig: Die Gegendarstellung sollte sachlich und professionell formuliert sein. Emotionale Ausbrüche oder Angriffe auf den Arbeitgeber schaden Ihrer Position.
Wann lohnt sich eine Klage?
Nicht in jedem Fall ist eine gerichtliche Auseinandersetzung sinnvoll. Eine Klage auf Entfernung der Abmahnung empfehlen wir in folgenden Situationen:
- Die Abmahnung ist offensichtlich unberechtigt oder unwirksam und der Arbeitgeber weigert sich, sie zu entfernen
- Sie befürchten, dass die Abmahnung als Grundlage für eine Kündigung dienen soll
- Die Vorwürfe sind so schwerwiegend, dass sie Ihren beruflichen Ruf schädigen
- Der Arbeitgeber hat mehrere unberechtigte Abmahnungen ausgesprochen, die systematisch auf eine Kündigung hinarbeiten
Abzuwägen ist allerdings: Eine Klage belastet das Arbeitsverhältnis. Wenn Sie im Unternehmen bleiben möchten, kann eine außergerichtliche Lösung – etwa über einen anwaltlichen Schriftverkehr – oft die bessere Strategie sein.
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Aus unserer langjährigen Erfahrung als Arbeitsrechtler in München empfehlen wir:
- Nicht vorschnell reagieren: Lassen Sie die Abmahnung erst anwaltlich prüfen, bevor Sie handeln
- Beweise sofort sichern: E-Mails, Chatverläufe, Zeiterfassung, Zeugenaussagen – alles, was Ihre Position stützt
- Empfang bestätigen, Inhalt nicht: Unterschreiben Sie nur den Empfang, nicht die inhaltliche Richtigkeit
- Betriebsrat einschalten: Wenn vorhanden, kann der Betriebsrat Sie unterstützen und beraten
- Gesamtsituation bewerten: Ist die Abmahnung ein Einzelfall oder Teil einer Kündigungsstrategie?
Eine unberechtigte Abmahnung muss nicht hingenommen werden. Lassen Sie sich von den Fachanwälten bei GPS Rechtsanwälte München beraten: 089 - 201 741 44.