Wenige Minuten zu spät – und schon liegt eine Abmahnung auf dem Schreibtisch. Verspätung am Arbeitsplatz gehört zu den häufigsten Abmahnungsgründen in München. Doch nicht jede Abmahnung wegen Zuspätkommens ist berechtigt oder wirksam. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen wir täglich, ob Abmahnungen den rechtlichen Anforderungen standhalten.
Wann ist eine Abmahnung wegen Verspätung berechtigt?
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsleistung pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen. Erscheint er zu spät, verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Der Arbeitgeber kann diese Pflichtverletzung grundsätzlich abmahnen.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Verspätung schuldhaft erfolgt ist. Der Arbeitnehmer muss die Verspätung also zu vertreten haben. Verschuldet er sie nicht – etwa weil ein schwerer Verkehrsunfall die einzige Zufahrtsstraße blockiert hat – fehlt es an einem abmahnungsfähigen Verhalten.
In der Praxis kommt es häufig auf diese Fragen an:
- War die Verspätung vermeidbar? Wer regelmäßig die S-Bahn nimmt und bei bekannten Baustellen keinen Puffer einplant, handelt fahrlässig
- Wie lange war die Verspätung? Fünf Minuten werden anders bewertet als eine Stunde
- Gab es betriebliche Auswirkungen? Verpasste Kundentermine wiegen schwerer als ein Zuspätkommen im Büroalltag
- Wie hat sich der Arbeitnehmer bisher verhalten? Bei langjährig zuverlässigen Mitarbeitern kann eine sofortige Abmahnung unverhältnismäßig sein
Das Wegerisiko: Wer trägt die Verantwortung?
Ein zentraler Grundsatz im Arbeitsrecht: Das sogenannte Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen – unabhängig von Staus, Verspätungen im öffentlichen Nahverkehr oder schlechtem Wetter.
Allerdings gibt es Grenzen. Bei außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen kann das Wegerisiko entfallen:
- Plötzlicher Schneesturm oder Glatteis mit gesperrten Straßen
- Großflächiger Ausfall des MVV-Netzes
- Schwerer Verkehrsunfall, der alle Alternativrouten blockiert
- Polizeiliche Straßensperrung
Entscheidend ist: Konnten Sie das Ereignis vorhersehen und sich darauf einstellen? Wer bei angekündigtem Streik der S-Bahn keine Alternative plant, kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen.
Formale Anforderungen an die Abmahnung
Damit eine Abmahnung wegen Verspätung wirksam ist, muss sie strenge inhaltliche Anforderungen erfüllen:
- Konkrete Beschreibung: Exaktes Datum und Uhrzeit der Verspätung sowie die Soll-Arbeitszeit
- Pflichtverstoß benennen: Hinweis, dass die Arbeitszeitregelung verletzt wurde
- Aufforderung: Klare Erwartung, künftig pünktlich zu erscheinen
- Konsequenz androhen: Hinweis auf arbeitsrechtliche Folgen bis hin zur Kündigung im Wiederholungsfall
Formulierungen wie "Sie kommen ständig zu spät" oder "Ihre Unpünktlichkeit ist nicht hinnehmbar" genügen nicht. Ohne konkrete Angaben ist die Abmahnung unwirksam.
Abmahnung wegen Verspätung erhalten?
Rechtsanwalt Gellert prüft kostenlos, ob die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt und wirksam ist.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44So reagieren Sie richtig auf die Abmahnung
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Verspätung erhalten, sollten Sie besonnen, aber entschlossen handeln:
- Ruhe bewahren: Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Die Bestätigung des Empfangs ist unproblematisch – eine inhaltliche Zustimmung nicht
- Vorwürfe prüfen: Stimmen Datum und Uhrzeit? War die Verspätung tatsächlich schuldhaft?
- Beweise sichern: Zeiterfassung, MVV-Störungsmeldungen, E-Mails über die Benachrichtigung des Arbeitgebers
- Fachanwalt einschalten: Die Erstberatung bei uns ist kostenlos – wir prüfen Wirksamkeit und Berechtigung
Eine unberechtigte Abmahnung sollten Sie nicht einfach hinnehmen. Sie wird Teil Ihrer Personalakte und kann als Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung dienen. Lassen Sie die Abmahnung prüfen und bei Unwirksamkeit aus der Personalakte entfernen: 089 - 201 741 44.