Das Thema Überstunden ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wenn es zur Abmahnung kommt, gibt es zwei typische Konstellationen: Entweder werden Überstunden verweigert, oder es werden Überstunden ohne Genehmigung geleistet. Beide Situationen erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung.
In unserer Kanzlei in München beraten wir Arbeitnehmer zu beiden Seiten des Problems. Ob die Abmahnung berechtigt ist, hängt von den konkreten Umständen ab.
Abmahnung wegen Überstundenverweigerung
Ihr Arbeitgeber verlangt Überstunden und Sie lehnen ab – darf er Sie dafür abmahnen? Das hängt davon ab, ob die Anordnung der Überstunden rechtmässig war.
Ein Arbeitgeber darf Überstunden anordnen, wenn:
- Der Arbeitsvertrag eine Überstundenklausel enthält, die wirksam formuliert ist
- Ein Tarifvertrag die Anordnung von Überstunden erlaubt
- Eine Betriebsvereinbarung Überstunden regelt
- Ein Notfall vorliegt – etwa ein unvorhersehbarer Produktionsausfall oder eine Naturkatastrophe
Wichtig: Pauschale Klauseln wie "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Überstunden zu leisten" sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oft unwirksam. Die Klausel muss die Höchstzahl der Überstunden und die Voraussetzungen für die Anordnung konkret benennen.
Wenn keine wirksame Grundlage für die Überstundenanordnung besteht, dürfen Sie die Überstunden verweigern, ohne eine Abmahnung befürchten zu müssen.
Abmahnung wegen ungenehmigter Überstunden
Die umgekehrte Situation: Sie leisten Überstunden ohne Genehmigung des Arbeitgebers. Auch hier kann eine Abmahnung drohen – und sie kann berechtigt sein.
Viele Unternehmen in München haben ein Genehmigungsverfahren für Überstunden eingeführt. Wenn Sie trotz bekannter Genehmigungspflicht eigenmächtig Überstunden leisten, verstossen Sie gegen eine Arbeitsanweisung. Der Arbeitgeber kann Sie dafür abmahnen.
Allerdings gibt es Grenzen:
- Stillschweigende Duldung: Wenn der Arbeitgeber die Überstunden kennt und toleriert, kann er sie nicht nachträglich zum Abmahnungsgrund machen.
- Arbeitsvolumen: Wenn die zugewiesene Arbeit in der regulären Arbeitszeit nicht zu schaffen ist, kann die Anweisung, keine Überstunden zu machen, unzumutbar sein.
- Notwendigkeit: In dringenden Fällen können Überstunden auch ohne Genehmigung gerechtfertigt sein.
Anforderungen an eine wirksame Abmahnung
Damit eine Abmahnung wegen Überstunden wirksam ist, muss sie strenge formale Anforderungen erfüllen:
Konkreter Vorwurf: Die Abmahnung muss den Pflichtenverstoss genau bezeichnen. "Sie haben am 15. März 2026 die angeordneten Überstunden von 17:00 bis 19:00 Uhr ohne Angabe von Gründen verweigert" ist konkret genug. "Sie weigern sich wiederholt, Überstunden zu leisten" ist zu pauschal.
Hinweis auf Pflicht: Die Abmahnung muss klarstellen, welche vertragliche Pflicht verletzt wurde und auf welcher Grundlage die Überstundenanordnung beruhte.
Androhung von Konsequenzen: Die Abmahnung muss deutlich machen, dass bei Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen – bis hin zur Kündigung.
Verhältnismässigkeit: Eine einzelne Überstundenverweigerung bei ansonsten tadellosem Arbeitsverhalten kann unverhältnismässig sein.
Abmahnung wegen Überstunden erhalten?
Rechtsanwalt Gellert prüft, ob die Abmahnung berechtigt ist.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44So reagieren Sie richtig auf die Abmahnung
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Überstunden erhalten haben, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
- Ruhe bewahren: Reagieren Sie nicht emotional. Eine Abmahnung ist noch keine Kündigung. Sie haben Zeit, die Situation zu analysieren.
- Abmahnung prüfen lassen: Lassen Sie die Abmahnung von einem Fachanwalt auf formale und inhaltliche Fehler prüfen. Oft sind Abmahnungen unwirksam.
- Gegendarstellung verfassen: Sie haben das Recht, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu geben. Diese sollte sachlich und faktenbasiert sein.
- Arbeitsvertrag prüfen: Enthält Ihr Arbeitsvertrag eine wirksame Überstundenklausel? Gibt es eine Betriebsvereinbarung zum Thema Überstunden?
- Entfernung verlangen: Ist die Abmahnung unberechtigt, können Sie die Entfernung aus der Personalakte fordern. Lehnt der Arbeitgeber ab, kann dies gerichtlich durchgesetzt werden.
Eine unberechtigte Abmahnung in der Personalakte ist nicht nur ärgerlich – sie kann als Grundlage für eine spätere Kündigung dienen. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig aktiv zu werden. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung.