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München

Abmahnung Schlechtleistung München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Abmahnung wegen Schlechtleistung ist nur berechtigt, wenn der Arbeitnehmer seine individuelle Leistungsfaehigkeit schuldhaft unterschreitet
  • Der Arbeitgeber muss die Minderleistung konkret und messbar darlegen - pauschale Vorwuerfe wie 'Sie arbeiten zu langsam' genuegen nicht
  • Wer sein persoenliches Leistungsvermoegen ausschoepft, kann trotz objektiv unterdurchschnittlicher Leistung nicht wirksam abgemahnt werden
  • Vor einer Kündigung wegen Low Performance sind in der Regel mehrere Abmahnungen und Gespraeche erforderlich

Nicht jeder Arbeitnehmer liefert Hoechstleistungen. Doch wann wird unterdurchschnittliche Leistung zum abmahnungsfaehigen Fehlverhalten? Als Fachanwaelte fuer Arbeitsrecht in München wissen wir: Die Grenze zwischen zumutbarer Leistungsschwaeche und verschuldeter Minderleistung ist oft schwer zu ziehen. Wir erklaeren die Rechtslage und Ihre Moeglichkeiten.

Schlechtleistung im Arbeitsrecht: Der richtige Massstab

Das Arbeitsrecht kennt keinen Anspruch auf eine bestimmte Arbeitsqualitaet. Der Arbeitnehmer schuldet nach der Rechtsprechung des BAG nicht den Erfolg, sondern die Arbeit. Das bedeutet konkret:

  • Der Arbeitnehmer muss seine persoenliche Leistungsfaehigkeit angemessen ausschoepfen
  • Massstab ist das individuelle Leistungsvermoegen, nicht ein abstrakter Durchschnitt
  • Eine Abmahnung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer mehr leisten koennte, als er tatsaechlich leistet
  • Leistungsschwankungen sind normal und allein kein Abmahnungsgrund

Ein Arbeitnehmer, der sein Bestes gibt, aber dennoch langsamer oder fehleranfaelliger arbeitet als seine Kollegen, kann nicht wegen Schlechtleistung abgemahnt werden. Es fehlt am Verschulden.

Nachweispflicht des Arbeitgebers

In der Praxis scheitern viele Abmahnungen wegen Schlechtleistung an der unzureichenden Dokumentation durch den Arbeitgeber. Folgende Anforderungen muss er erfuellen:

  • Konkrete Benennung der Defizite: Welche Aufgabe wurde mangelhaft erledigt? Wann genau? Worin bestand der Mangel?
  • Messbare Vergleichsdaten: Fehlerquoten, Stueckzahlen, Bearbeitungszeiten im Vergleich zu frueherer eigener Leistung oder vergleichbaren Mitarbeitern
  • Dokumentierte Hinweise: Hat der Arbeitgeber vorher auf die Defizite hingewiesen und Hilfe angeboten?
  • Zeitraum der Beobachtung: Ein einzelner schlechter Tag reicht nicht. Es muss eine laengerfristige Minderleistung vorliegen

Pauschale Formulierungen wie 'Ihre Leistung entspricht nicht unseren Erwartungen' genuegen nicht fuer eine wirksame Abmahnung.

Typisches Vorgehen des Arbeitgebers: Das Stufenmodell

Serioes handelnde Arbeitgeber gehen bei Schlechtleistung stufenweise vor. Dieses Vorgehen ist auch das, was Arbeitsgerichte in München erwarten:

  1. Mitarbeitergespraech: Informelles Gespraech ueber die festgestellten Leistungsdefizite
  2. Zielvereinbarung: Schriftliche Festlegung konkreter, messbarer Leistungsziele mit angemessener Frist
  3. Unterstuetzungsmassnahmen: Angebot von Schulungen, Coaching oder Einarbeitung
  4. Abmahnung: Wenn trotz Hilfestellung und klarer Zielvorgabe keine Verbesserung eintritt
  5. Kündigung: Erst als letztes Mittel, wenn alle vorherigen Schritte erfolglos waren

Ueberspringt der Arbeitgeber diese Stufen und mahnt direkt ab, kann die Abmahnung als unverhaeltnismaessig angegriffen werden.

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So wehren Sie sich gegen eine Abmahnung wegen Schlechtleistung

Als betroffener Arbeitnehmer haben Sie mehrere Verteidigungsansaetze:

  • Pauschale Vorwuerfe zurueckweisen: Ist die Abmahnung nicht konkret genug, ist sie formell unwirksam
  • Individuelle Leistungsfaehigkeit darlegen: Zeigen Sie, dass Sie Ihr persoenliches Leistungsvermoegen ausschoepfen
  • Aeussere Ursachen benennen: Fehlende Einarbeitung, mangelhafte Arbeitsmittel oder unklare Anweisungen
  • Gesundheitliche Gruende vorbringen: Leistungseinschraenkungen durch Krankheit sind kein Verschulden
  • Gegendarstellung verfassen: Nehmen Sie Ihre Sicht der Dinge zu Protokoll

Lassen Sie eine Abmahnung wegen Schlechtleistung nicht ungeprüft stehen. Sie kann die Grundlage fuer eine spaetere Kündigung werden. Wir beraten Sie kostenlos in München: 089 - 201 741 44.

Häufige Fragen: Abmahnung

Nur wenn der Arbeitnehmer schuldhaft hinter seiner individuellen Leistungsfaehigkeit zurueckbleibt. Massstab ist nicht die durchschnittliche Leistung aller Kollegen, sondern das persoenliche Leistungsvermoegen des betroffenen Mitarbeiters.

Beide Begriffe werden oft synonym verwendet. Entscheidend ist die Unterscheidung: Verschuldete Minderleistung (Arbeitnehmer koennte besser, will aber nicht) ist abmahnfaehig. Unvermeidbare Leistungsschwaeche (Arbeitnehmer gibt sein Bestes) ist kein Abmahnungsgrund.

Der Arbeitgeber muss konkrete, messbare Daten vorlegen: Fehlerquoten, Stueckzahlen, Bearbeitungszeiten oder Kundenbeschwerden im Vergleich zu frueheren Leistungen oder vergleichbaren Kollegen. Blosse Einschaetzungen reichen nicht.

Grundsaetzlich ja, aber die Huerden sind hoch. Der Arbeitgeber muss in der Regel mehrfach abmahnen, Hilfsangebote machen (Schulungen, Versetzung) und eine erhebliche, langanhaltende Minderleistung nachweisen. Eine Kündigung beim ersten Leistungsabfall ist fast immer unwirksam.

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