Viele Arbeitnehmer in München gehen neben ihrer Haupttaetigkeit einem Nebenjob nach - sei es aus finanziellen Gruenden oder zur persoenlichen Verwirklichung. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber eine Abmahnung wegen der Nebentaetigkeit ausspricht? Als Fachanwaelte fuer Arbeitsrecht erklaeren wir, wann eine solche Abmahnung berechtigt ist und wann nicht.
Nebentaetigkeit: Grundsaetzlich erlaubt
Die Berufsfreiheit nach Art. 12 Grundgesetz schuetzt das Recht, mehreren Erwerbstaetigkeiten nachzugehen. Daraus folgt:
- Ein generelles Nebentaetigkeitsverbot im Arbeitsvertrag ist regelmaessig unwirksam
- Zulaessig sind sogenannte Erlaubnisvorbehalte: Die Nebentaetigkeit muss angezeigt und genehmigt werden
- Der Arbeitgeber darf die Genehmigung nur verweigern, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen
- Ohne vertragliche Regelung besteht grundsaetzlich keine Anzeigepflicht
Wann ist eine Abmahnung wegen Nebentaetigkeit berechtigt?
Eine Abmahnung wegen einer Nebentaetigkeit kann in folgenden Faellen berechtigt sein:
Konkurrenztaetigkeit
Ein Arbeitnehmer darf nicht fuer einen direkten Wettbewerber seines Arbeitgebers arbeiten. Das vertragliche Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB gilt fuer alle Arbeitnehmer und verbietet Taetigkeiten im gleichen Geschaeftszweig ohne Einwilligung des Arbeitgebers.
Verstoss gegen das Arbeitszeitgesetz
Wer durch die Nebentaetigkeit die gesetzliche Hoechstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche ueberschreitet, verstoesst gegen das Arbeitszeitgesetz. Der Hauptarbeitgeber kann dies abmahnen, da er selbst ordnungswidrig handeln wuerde.
Beeintraechtigung der Haupttaetigkeit
Wenn die Nebentaetigkeit dazu fuehrt, dass der Arbeitnehmer seine Haupttaetigkeit nicht mehr ordnungsgemaess erfuellen kann, etwa durch Uebermüdung oder haeufige Verspätungen, ist eine Abmahnung gerechtfertigt.
Verletzung der Anzeigepflicht
Sieht der Arbeitsvertrag einen wirksamen Erlaubnisvorbehalt vor und wird die Nebentaetigkeit nicht angezeigt, kann allein die unterlassene Anzeige abgemahnt werden - unabhaengig davon, ob der Arbeitgeber die Taetigkeit haette genehmigen muessen.
Abmahnung wegen Nebentaetigkeit erhalten?
Wir pruefen kostenlos, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob Ihr Nebenjob geschuetzt ist.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Sonderfall: Nebentaetigkeit waehrend Krankschreibung
Besonders heikel wird es, wenn Arbeitnehmer waehrend einer Krankschreibung einem Nebenjob nachgehen. Hier gilt:
- Nicht jede Taetigkeit waehrend der Krankschreibung ist automatisch genesungswidrig
- Wer mit Rueckenproblemen krankgeschrieben ist, darf durchaus eine sitzende Buerotaetigkeit ausueben
- Koerperlich anstrengende Nebentaetigkeiten bei Krankschreibung wegen koerperlicher Beschwerden sind jedoch problematisch
- Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Nebentaetigkeit die Genesung tatsaechlich verzoegert
So reagieren Sie auf die Abmahnung
Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Nebentaetigkeit erhalten haben, pruefen Sie folgende Punkte:
- Vertragliche Regelung pruefen: Gibt es einen wirksamen Erlaubnisvorbehalt?
- Berechtigte Interessen abwaegen: Liegt tatsaechlich eine Konkurrenztaetigkeit oder Beeintraechtigung vor?
- Arbeitszeitgesetz pruefen: Werden die Hoechstarbeitszeiten eingehalten?
- Gegendarstellung verfassen: Stellen Sie Ihre Sicht der Dinge dar
- Fachanwalt einschalten: Lassen Sie die Wirksamkeit der Abmahnung pruefen
Eine Nebentaetigkeit ist Ihr gutes Recht. Lassen Sie sich eine unberechtigte Abmahnung nicht gefallen. Wir beraten Sie kostenlos in München: 089 - 201 741 44.