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München

Abmahnung Nebentaetigkeit München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Nebentaetigkeit ist grundsaetzlich erlaubt, solange sie die Haupttaetigkeit nicht beeintraechtigt und der Arbeitgeber nicht geschaedigt wird
  • Der Arbeitgeber darf eine Nebentaetigkeit nur ablehnen, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen, etwa bei Konkurrenz oder Verstoss gegen das Arbeitszeitgesetz
  • Ein vertragliches Nebentaetigkeitsverbot ohne Erlaubnisvorbehalt ist in der Regel unwirksam, da es die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) unverhaeltnismaessig einschraenkt
  • Wer eine genehmigte Nebentaetigkeit ausueebt, kann dafuer nicht abgemahnt werden - auch wenn der Arbeitgeber die Genehmigung im Nachhinein bereut

Viele Arbeitnehmer in München gehen neben ihrer Haupttaetigkeit einem Nebenjob nach - sei es aus finanziellen Gruenden oder zur persoenlichen Verwirklichung. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber eine Abmahnung wegen der Nebentaetigkeit ausspricht? Als Fachanwaelte fuer Arbeitsrecht erklaeren wir, wann eine solche Abmahnung berechtigt ist und wann nicht.

Nebentaetigkeit: Grundsaetzlich erlaubt

Die Berufsfreiheit nach Art. 12 Grundgesetz schuetzt das Recht, mehreren Erwerbstaetigkeiten nachzugehen. Daraus folgt:

  • Ein generelles Nebentaetigkeitsverbot im Arbeitsvertrag ist regelmaessig unwirksam
  • Zulaessig sind sogenannte Erlaubnisvorbehalte: Die Nebentaetigkeit muss angezeigt und genehmigt werden
  • Der Arbeitgeber darf die Genehmigung nur verweigern, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen
  • Ohne vertragliche Regelung besteht grundsaetzlich keine Anzeigepflicht

Wann ist eine Abmahnung wegen Nebentaetigkeit berechtigt?

Eine Abmahnung wegen einer Nebentaetigkeit kann in folgenden Faellen berechtigt sein:

Konkurrenztaetigkeit

Ein Arbeitnehmer darf nicht fuer einen direkten Wettbewerber seines Arbeitgebers arbeiten. Das vertragliche Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB gilt fuer alle Arbeitnehmer und verbietet Taetigkeiten im gleichen Geschaeftszweig ohne Einwilligung des Arbeitgebers.

Verstoss gegen das Arbeitszeitgesetz

Wer durch die Nebentaetigkeit die gesetzliche Hoechstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche ueberschreitet, verstoesst gegen das Arbeitszeitgesetz. Der Hauptarbeitgeber kann dies abmahnen, da er selbst ordnungswidrig handeln wuerde.

Beeintraechtigung der Haupttaetigkeit

Wenn die Nebentaetigkeit dazu fuehrt, dass der Arbeitnehmer seine Haupttaetigkeit nicht mehr ordnungsgemaess erfuellen kann, etwa durch Uebermüdung oder haeufige Verspätungen, ist eine Abmahnung gerechtfertigt.

Verletzung der Anzeigepflicht

Sieht der Arbeitsvertrag einen wirksamen Erlaubnisvorbehalt vor und wird die Nebentaetigkeit nicht angezeigt, kann allein die unterlassene Anzeige abgemahnt werden - unabhaengig davon, ob der Arbeitgeber die Taetigkeit haette genehmigen muessen.

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Sonderfall: Nebentaetigkeit waehrend Krankschreibung

Besonders heikel wird es, wenn Arbeitnehmer waehrend einer Krankschreibung einem Nebenjob nachgehen. Hier gilt:

  • Nicht jede Taetigkeit waehrend der Krankschreibung ist automatisch genesungswidrig
  • Wer mit Rueckenproblemen krankgeschrieben ist, darf durchaus eine sitzende Buerotaetigkeit ausueben
  • Koerperlich anstrengende Nebentaetigkeiten bei Krankschreibung wegen koerperlicher Beschwerden sind jedoch problematisch
  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Nebentaetigkeit die Genesung tatsaechlich verzoegert

So reagieren Sie auf die Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Nebentaetigkeit erhalten haben, pruefen Sie folgende Punkte:

  1. Vertragliche Regelung pruefen: Gibt es einen wirksamen Erlaubnisvorbehalt?
  2. Berechtigte Interessen abwaegen: Liegt tatsaechlich eine Konkurrenztaetigkeit oder Beeintraechtigung vor?
  3. Arbeitszeitgesetz pruefen: Werden die Hoechstarbeitszeiten eingehalten?
  4. Gegendarstellung verfassen: Stellen Sie Ihre Sicht der Dinge dar
  5. Fachanwalt einschalten: Lassen Sie die Wirksamkeit der Abmahnung pruefen

Eine Nebentaetigkeit ist Ihr gutes Recht. Lassen Sie sich eine unberechtigte Abmahnung nicht gefallen. Wir beraten Sie kostenlos in München: 089 - 201 741 44.

Häufige Fragen: Abmahnung

Das haengt vom Arbeitsvertrag ab. Enthaelt dieser einen Erlaubnisvorbehalt, muessen Sie die Nebentaetigkeit anzeigen und genehmigen lassen. Ohne eine solche Klausel besteht grundsaetzlich keine Anzeigepflicht, es sei denn, die Nebentaetigkeit beeintraechtigt Ihre Haupttaetigkeit.

Nur bei berechtigten Interessen: wenn die Nebentaetigkeit in Konkurrenz zur Haupttaetigkeit steht, die Arbeitsleistung beeintraechtigt, gegen das Arbeitszeitgesetz verstoesst oder waehrend einer Krankschreibung die Genesung gefaehrdet.

Unter Umstaenden ja. Wer waehrend einer Krankschreibung einer Nebentaetigkeit nachgeht, die der Genesung schadet, verletzt seine Ruecksichtnahmepflicht. Allerdings muss nicht jede Taetigkeit genesungswidrig sein - hier kommt es auf den Einzelfall an.

Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur in schweren Faellen moeglich, etwa bei direkter Konkurrenztaetigkeit. In der Regel muss der Arbeitgeber zunaechst abmahnen und zur Aufgabe der Nebentaetigkeit auffordern.

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