★★★★★ 5/5 Google
München

Abmahnung Auszubildende München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • Auszubildende geniessen nach der Probezeit einen besonders starken Kuendigungsschutz - eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund moeglich
  • Vor einer Kündigung wegen Fehlverhaltens ist bei Azubis fast immer mindestens eine Abmahnung erforderlich
  • Bei minderjaehrigen Azubis muessen Abmahnungen auch den gesetzlichen Vertretern (Eltern) zugehen
  • Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hat ein Informationsrecht und kann den Azubi bei der Verteidigung unterstuetzen

Als Auszubildender eine Abmahnung zu erhalten, ist besonders beunruhigend. Schliesslich steht die berufliche Zukunft auf dem Spiel. Doch Azubis geniessen einen besonders starken Kuendigungsschutz, der deutlich ueber den normaler Arbeitnehmer hinausgeht. Als Fachanwaelte fuer Arbeitsrecht in München erklaeren wir die besonderen Regeln fuer Abmahnungen von Auszubildenden.

Besonderer Kuendigungsschutz fuer Azubis

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) unterscheidet zwei Phasen des Ausbildungsverhaeltnisses mit voellig unterschiedlichen Kuendigungsregeln:

Waehrend der Probezeit (maximal 4 Monate)

  • Beide Seiten koennen das Ausbildungsverhaeltnis jederzeit ohne Angabe von Gruenden kuendigen
  • Eine Kuendigungsfrist besteht nicht
  • Eine Abmahnung ist nicht erforderlich

Nach der Probezeit

  • Der Ausbilder kann nur noch aus wichtigem Grund (§ 22 Abs. 2 BBiG) kuendigen
  • Eine ordentliche Kündigung mit Frist ist nicht moeglich
  • Der Azubi kann mit vier Wochen Frist kuendigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben will
  • Vor einer Kündigung aus wichtigem Grund ist in der Regel mindestens eine einschlaegige Abmahnung erforderlich

Typische Abmahnungsgruende bei Azubis

In unserer Muenchner Praxis begegnen uns bei Auszubildenden regelmaessig folgende Abmahnungsgruende:

  • Unentschuldigtes Fehlen: Sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule
  • Wiederholtes Zupaaetkommen: Regelmaessige Verspätungen trotz Ermahnungen
  • Nichtfuehren des Berichtshefts: Das ordnungsgemaesse Fuehren des Ausbildungsnachweises ist Pflicht
  • Arbeitsverweigerung: Weigerung, zumutbare Arbeitsanweisungen auszufuehren
  • Stoerung des Betriebsfriedens: Beleidigungen, Mobbing oder respektloses Verhalten
  • Nicht-Teilnahme an der Berufsschule: Azubis sind zum Berufsschulbesuch verpflichtet

Besonderheiten bei minderjaehrigen Azubis

Fuer Auszubildende unter 18 Jahren gelten zusaetzliche Schutzvorschriften:

  • Zustellung an Eltern: Die Abmahnung muss auch den gesetzlichen Vertretern zugehen
  • Jugendarbeitsschutzgesetz: Verstoesse gegen Arbeitszeiten koennen nicht dem Azubi angelastet werden
  • Paedagogische Pflicht: Der Ausbilder hat eine besondere Fuersorgepflicht gegenueber minderjaehrigen Azubis
  • Strengerer Massstab: Gerichte beruecksichtigen das Alter und die geringere Erfahrung bei der Verhaeltnismaessigkeitspruefung

Als Azubi abgemahnt worden?

Wir pruefen kostenlos, ob die Abmahnung berechtigt ist und schuetzen Ihren Ausbildungsplatz.

📞 Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44

Schlichtungsverfahren: Der besondere Weg fuer Azubis

Eine Besonderheit im Ausbildungsrecht: Bevor ein Azubi wegen einer Kündigung vor das Arbeitsgericht ziehen kann, muss in vielen Faellen ein Schlichtungsverfahren bei der zustaendigen Kammer durchgefuehrt werden:

  • Der Schlichtungsausschuss der IHK oder HWK versucht eine guetliche Einigung
  • Das Verfahren ist kostenlos und schnell
  • Erst nach Scheitern der Schlichtung ist der Weg zum Arbeitsgericht frei
  • Die Frist fuer die Anrufung betraegt drei Wochen nach Zugang der Kündigung

Lassen Sie als Azubi jede Abmahnung prueefen. Sie kann der erste Schritt zu einer Kündigung sein, aber mit der richtigen Reaktion schuetzen Sie Ihren Ausbildungsplatz: 089 - 201 741 44.

Häufige Fragen: Abmahnung

Nur aus wichtigem Grund nach § 22 Abs. 2 BBiG. Eine ordentliche Kündigung ist nach der Probezeit nicht moeglich. Der Ausbildungsbetrieb muss nachweisen, dass die Fortsetzung des Ausbildungsverhaeltnisses unzumutbar ist. Vor einer solchen Kündigung ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich.

Eine feste Anzahl gibt es nicht. Die Rechtsprechung verlangt aber, dass der Azubi die Chance zur Verhaltensaenderung erhalten hat. Bei leichteren Verstoessen werden mindestens zwei bis drei Abmahnungen erwartet. Bei schweren Pflichtverletzungen kann eine einzige Abmahnung genuegen.

Ja. Bei Minderjaehrigen muss die Abmahnung auch den gesetzlichen Vertretern zugestellt werden, damit sie wirksam ist. Gleiches gilt fuer eine Kündigung. Eine Abmahnung, die nur dem minderjaehrigen Azubi zugeht, ist angreifbar.

Die JAV hat ein Informations- und Beratungsrecht. Sie kann den Azubi bei Gespraechen unterstuetzen und auf eine faire Behandlung hinwirken. Allerdings hat die JAV anders als der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei Abmahnungen.

Ja. Azubis haben wie alle Arbeitnehmer das Recht, eine Gegendarstellung zu verfassen und die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen. Bei einem Streit kann auch der Schlichtungsausschuss der zustaendigen Kammer angerufen werden.

Rechtsanwalt Niklas Gellert

Kostenlose Erstberatung

Rechtsanwalt Niklas Gellert berät Sie persönlich zu Ihrem Fall.
Unverbindlich. Vertraulich. Kostenlos.

📞 Jetzt anrufen: 089 - 201 741 44
GPS Rechtsanwälte · Friedenheimer Brücke 29 · 80639 München
089 - 201 741 44
oder Rückruf anfordern

Wir melden uns umgehend