Als Auszubildender eine Abmahnung zu erhalten, ist besonders beunruhigend. Schliesslich steht die berufliche Zukunft auf dem Spiel. Doch Azubis geniessen einen besonders starken Kuendigungsschutz, der deutlich ueber den normaler Arbeitnehmer hinausgeht. Als Fachanwaelte fuer Arbeitsrecht in München erklaeren wir die besonderen Regeln fuer Abmahnungen von Auszubildenden.
Besonderer Kuendigungsschutz fuer Azubis
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) unterscheidet zwei Phasen des Ausbildungsverhaeltnisses mit voellig unterschiedlichen Kuendigungsregeln:
Waehrend der Probezeit (maximal 4 Monate)
- Beide Seiten koennen das Ausbildungsverhaeltnis jederzeit ohne Angabe von Gruenden kuendigen
- Eine Kuendigungsfrist besteht nicht
- Eine Abmahnung ist nicht erforderlich
Nach der Probezeit
- Der Ausbilder kann nur noch aus wichtigem Grund (§ 22 Abs. 2 BBiG) kuendigen
- Eine ordentliche Kündigung mit Frist ist nicht moeglich
- Der Azubi kann mit vier Wochen Frist kuendigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben will
- Vor einer Kündigung aus wichtigem Grund ist in der Regel mindestens eine einschlaegige Abmahnung erforderlich
Typische Abmahnungsgruende bei Azubis
In unserer Muenchner Praxis begegnen uns bei Auszubildenden regelmaessig folgende Abmahnungsgruende:
- Unentschuldigtes Fehlen: Sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule
- Wiederholtes Zupaaetkommen: Regelmaessige Verspätungen trotz Ermahnungen
- Nichtfuehren des Berichtshefts: Das ordnungsgemaesse Fuehren des Ausbildungsnachweises ist Pflicht
- Arbeitsverweigerung: Weigerung, zumutbare Arbeitsanweisungen auszufuehren
- Stoerung des Betriebsfriedens: Beleidigungen, Mobbing oder respektloses Verhalten
- Nicht-Teilnahme an der Berufsschule: Azubis sind zum Berufsschulbesuch verpflichtet
Besonderheiten bei minderjaehrigen Azubis
Fuer Auszubildende unter 18 Jahren gelten zusaetzliche Schutzvorschriften:
- Zustellung an Eltern: Die Abmahnung muss auch den gesetzlichen Vertretern zugehen
- Jugendarbeitsschutzgesetz: Verstoesse gegen Arbeitszeiten koennen nicht dem Azubi angelastet werden
- Paedagogische Pflicht: Der Ausbilder hat eine besondere Fuersorgepflicht gegenueber minderjaehrigen Azubis
- Strengerer Massstab: Gerichte beruecksichtigen das Alter und die geringere Erfahrung bei der Verhaeltnismaessigkeitspruefung
Als Azubi abgemahnt worden?
Wir pruefen kostenlos, ob die Abmahnung berechtigt ist und schuetzen Ihren Ausbildungsplatz.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Schlichtungsverfahren: Der besondere Weg fuer Azubis
Eine Besonderheit im Ausbildungsrecht: Bevor ein Azubi wegen einer Kündigung vor das Arbeitsgericht ziehen kann, muss in vielen Faellen ein Schlichtungsverfahren bei der zustaendigen Kammer durchgefuehrt werden:
- Der Schlichtungsausschuss der IHK oder HWK versucht eine guetliche Einigung
- Das Verfahren ist kostenlos und schnell
- Erst nach Scheitern der Schlichtung ist der Weg zum Arbeitsgericht frei
- Die Frist fuer die Anrufung betraegt drei Wochen nach Zugang der Kündigung
Lassen Sie als Azubi jede Abmahnung prueefen. Sie kann der erste Schritt zu einer Kündigung sein, aber mit der richtigen Reaktion schuetzen Sie Ihren Ausbildungsplatz: 089 - 201 741 44.