Als Teilzeitkraft in München stellen Sie sich nach einer Kündigung zurecht die Frage: Bekomme ich eine geringere Abfindung? Die kurze Antwort: Teilzeitkräfte dürfen nicht benachteiligt werden. Aber die Berechnung hat Besonderheiten, die Sie kennen sollten – und es gibt Stellschrauben, mit denen ein erfahrener Fachanwalt mehr für Sie herausholen kann.
So wird die Abfindung bei Teilzeit berechnet
Die Regelformel für die Abfindung lautet:
0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre
Bei Teilzeitkräften wird dabei das aktuelle Teilzeitgehalt zugrunde gelegt. Das ist der Ausgangspunkt – aber nicht unbedingt das Ende der Verhandlung.
Rechenbeispiel: Eine Arbeitnehmerin arbeitet seit 8 Jahren im Unternehmen, die letzten 3 Jahre in Teilzeit (20 Stunden) mit einem Bruttogehalt von 2.000 €. Die Regelabfindung wäre: 0,5 × 2.000 € × 8 = 8.000 €.
Hätte sie die gesamte Zeit in Vollzeit mit 4.000 € brutto gearbeitet, läge die Abfindung bei 16.000 €. Die Differenz zeigt, warum es sich lohnt, bei der Verhandlung auf die Vollzeitjahre hinzuweisen.
Sonderfall: Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit
Besonders häufig in München sehen wir den Fall, dass Arbeitnehmer – oft nach der Elternzeit – von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt haben. Hier gibt es Verhandlungsspielraum:
- Mischberechnung: Für die Vollzeitjahre kann das Vollzeitgehalt angesetzt werden, für die Teilzeitjahre das Teilzeitgehalt. Das ergibt eine höhere Abfindung als die reine Teilzeitberechnung
- Durchschnittsberechnung: Alternativ kann ein gewichteter Durchschnitt über die gesamte Beschäftigungszeit gebildet werden
- Verhandlungsargument: Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer über Jahre als Vollzeitkraft wertvolle Erfahrung aufgebaut hat, stärkt die Verhandlungsposition
Welche Methode im Einzelfall die beste ist, hängt von der konkreten Situation ab. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die günstigste Berechnungsmethode für Sie identifizieren.
Diskriminierungsverbot bei Teilzeit
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet jede Benachteiligung von Teilzeitkräften gegenüber Vollzeitkräften. Das gilt auch für Abfindungen:
- Teilzeitkräfte dürfen bei Sozialplänen nicht überproportional benachteiligt werden
- Eine Abfindung darf nicht allein deshalb niedriger ausfallen, weil jemand in Teilzeit arbeitet
- Bei Massenentlassungen müssen Teilzeitkräfte anteilig gleich behandelt werden wie Vollzeitkräfte
In der Praxis gibt es hier immer wieder Verstöße. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Arbeitgeber Sie als Teilzeitkraft bei der Abfindung benachteiligt, sollten Sie das anwaltlich prüfen lassen.
Abfindung als Teilzeitkraft maximieren
Rechtsanwalt Gellert prüft, ob Ihre Abfindung korrekt berechnet ist und verhandelt die bestmögliche Summe.
Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Praktische Tipps für Teilzeitkräfte
Um als Teilzeitkraft die bestmögliche Abfindung zu erhalten, beachten Sie folgende Punkte:
- Gesamte Betriebszugehörigkeit geltend machen: Auch die Jahre in Vollzeit und Elternzeit zählen
- Früheres Vollzeitgehalt dokumentieren: Sammeln Sie alte Gehaltsabrechnungen als Verhandlungsbasis
- Diskriminierung prüfen: Vergleichen Sie Ihr Abfindungsangebot mit dem, was Vollzeitkollegen erhalten
- Nicht vorschnell akzeptieren: Das erste Angebot ist selten das beste – verhandeln Sie mit anwaltlicher Unterstützung
Gerade für Teilzeitkräfte lohnt sich die anwaltliche Begleitung besonders: Die Abfindung kann durch geschickte Verhandlung und die richtige Berechnungsmethode oft deutlich gesteigert werden.