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München

Abfindung in der Probezeit München

Rechtsanwalt Niklas Gellert
Niklas Gellert · Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
GPS Rechtsanwälte München · Kostenlose Erstberatung
⚡ Das Wichtigste in Kürze
  • In der Probezeit (erste 6 Monate) gilt das Kuendigungsschutzgesetz noch nicht – eine Abfindung ist aber trotzdem moeglich
  • Ansatzpunkte: Diskriminierung, Sonderkuendigungsschutz, Formfehler oder sittenwidrige Kuendigung
  • Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder geniessen auch in der Probezeit besonderen Schutz
  • Schnelle Pruefung erhoeht die Chancen – handeln Sie sofort: 089 - 201 741 44

Eine Kuendigung in der Probezeit trifft viele Arbeitnehmer in Muenchen unvorbereitet. Die weit verbreitete Annahme lautet: In der Probezeit kann der Arbeitgeber ohne Grund kuendigen, eine Abfindung gibt es nicht. Das stimmt nur teilweise. Auch in der Probezeit gibt es Situationen, in denen eine Abfindung moeglich ist.

Rechtslage: Was in der Probezeit anders ist

Die Probezeit (maximal 6 Monate) bringt fuer den Arbeitnehmer zwei wesentliche Nachteile:

  • Kein Kuendigungsschutzgesetz: Das KSchG greift erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten (§ 1 Abs. 1 KSchG). In der Probezeit braucht der Arbeitgeber keinen Kuendigungsgrund.
  • Kurze Kuendigungsfrist: Die Kuendigungsfrist betraegt nur 2 Wochen, ohne Bindung an Monatsende oder den 15.

Trotz dieser erleichterten Kuendigungsmoeglichkeiten gibt es wichtige Grenzen, die der Arbeitgeber einhalten muss.

Wann eine Abfindung in der Probezeit moeglich ist

Auch ohne Kuendigungsschutzgesetz kann eine Kuendigung in der Probezeit unwirksam sein. Die wichtigsten Ansatzpunkte:

Diskriminierung nach dem AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt ab dem ersten Arbeitstag. Eine Kuendigung wegen Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identitaet ist auch in der Probezeit verboten. Bei Verstoss drohen dem Arbeitgeber Entschaedigungszahlungen von bis zu drei Monatsgehaeltern.

Sonderkuendigungsschutz

Bestimmte Personengruppen geniessen auch in der Probezeit besonderen Schutz:

  • Schwangere: Der Kuendigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz gilt ab dem ersten Tag. Der Arbeitgeber darf nicht kuendigen, wenn er von der Schwangerschaft weiss oder innerhalb von 2 Wochen nach der Kuendigung davon erfaehrt.
  • Schwerbehinderte: Der Sonderkuendigungsschutz nach SGB IX greift allerdings erst nach 6 Monaten. In der Probezeit besteht dieser Schutz noch nicht.
  • Betriebsratsmitglieder: Auch in der Probezeit duerfen Betriebsratsmitglieder nicht ordentlich gekuendigt werden.

Formfehler

Die Kuendigung muss auch in der Probezeit schriftlich erfolgen. Muendliche Kuendigungen, Kuendigungen per E-Mail oder WhatsApp sind unwirksam. Auch eine fehlende Betriebsratsanhoerung macht die Kuendigung angreifbar.

Sittenwidrigkeit und Treuwidrigkeit

Eine Kuendigung in der Probezeit darf nicht sittenwidrig (§ 138 BGB) oder treuwidrig (§ 242 BGB) sein. Das betrifft etwa:

  • Kuendigungen aus verwerflichen Motiven (Rache, Schikane)
  • Kuendigungen, die gegen das Massregelungsverbot (§ 612a BGB) verstossen
  • Kuendigungen, die ein Mindestmass an sozialer Ruecksichtnahme verletzen

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Typische Abfindungshoehe in der Probezeit

Wenn eine Kuendigung in der Probezeit angreifbar ist, faellt die Abfindung in der Regel niedriger aus als bei laengerer Betriebszugehoerigkeit. Das hat mehrere Gruende:

  • Kurze Beschaeftigungsdauer: Die Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehaelter pro Jahr) ergibt bei wenigen Monaten nur einen geringen Betrag.
  • Geringerer Bestandsschutz: Ohne KSchG ist die Verhandlungsposition grundsaetzlich schwaerter.
  • Einfachere Neueinstellung: Arbeitnehmer in der Probezeit finden oft leichter eine neue Stelle.

Ausnahmen bestehen bei Diskriminierung oder Sonderkuendigungsschutz: Hier koennen die Abfindungen auch in der Probezeit erheblich sein, da der Arbeitgeber mit hohen Schadensersatz- und Entschaedigungsforderungen rechnen muss.

So reagieren Sie richtig

  1. Kuendigung pruefen lassen: Auch wenn die Chancen in der Probezeit eingeschraenkt sind – ein Fachanwalt erkennt Ansatzpunkte, die Laien uebersehen.
  2. Fristen beachten: Die 3-Wochen-Frist fuer eine Kuendigungsschutzklage gilt auch in der Probezeit.
  3. Beweise sichern: Wenn Sie den Verdacht einer Diskriminierung haben, sichern Sie E-Mails, Nachrichten und notieren Sie Gespraeche.
  4. Arbeitsuchend melden: Melden Sie sich umgehend bei der Agentur fuer Arbeit arbeitsuchend, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren.

Unser Rat: Auch wenn die Rechtslage in der Probezeit schwieriger ist – geben Sie nicht vorschnell auf. Gerade bei Schwangerschaft, Diskriminierung oder offensichtlichen Formfehlern bestehen gute Chancen auf eine Abfindung. Eine schnelle anwaltliche Pruefung kostet nichts und kann Ihnen viel bringen.

Häufige Fragen: Abfindung

Ja, auch in der Probezeit ist eine Abfindung moeglich, wenn die Kuendigung rechtswidrig war. Ansatzpunkte sind Diskriminierung nach dem AGG, Verstoss gegen Sonderkuendigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung), Formfehler oder eine sittenwidrige bzw. treuwidrige Kuendigung. Die Abfindung faellt allerdings meist niedriger aus als bei laengerer Betriebszugehoerigkeit.

Waehrend der vereinbarten Probezeit (maximal 6 Monate) kann das Arbeitsverhaeltnis mit einer Frist von 2 Wochen gekuendigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB). Eine kuerzere Frist ist nur durch Tarifvertrag moeglich. Die Kuendigung kann zu jedem beliebigen Tag erfolgen, nicht nur zum 15. oder Monatsende.

Ja, der besondere Kuendigungsschutz fuer Schwangere nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt vom ersten Tag des Arbeitsverhaeltnisses an – also auch in der Probezeit. Der Arbeitgeber darf einer schwangeren Arbeitnehmerin nicht kuendigen, wenn er von der Schwangerschaft wusste oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kuendigung davon erfaehrt.

Bei einer Kuendigung wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identitaet haben Sie Anspruch auf Entschaedigung nach dem AGG (bis zu drei Monatsgehaelter). Zusaetzlich kann die Kuendigung unwirksam sein. Dokumentieren Sie Beweise und wenden Sie sich sofort an einen Fachanwalt.

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