Eine Kuendigung in der Probezeit trifft viele Arbeitnehmer in Muenchen unvorbereitet. Die weit verbreitete Annahme lautet: In der Probezeit kann der Arbeitgeber ohne Grund kuendigen, eine Abfindung gibt es nicht. Das stimmt nur teilweise. Auch in der Probezeit gibt es Situationen, in denen eine Abfindung moeglich ist.
Rechtslage: Was in der Probezeit anders ist
Die Probezeit (maximal 6 Monate) bringt fuer den Arbeitnehmer zwei wesentliche Nachteile:
- Kein Kuendigungsschutzgesetz: Das KSchG greift erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten (§ 1 Abs. 1 KSchG). In der Probezeit braucht der Arbeitgeber keinen Kuendigungsgrund.
- Kurze Kuendigungsfrist: Die Kuendigungsfrist betraegt nur 2 Wochen, ohne Bindung an Monatsende oder den 15.
Trotz dieser erleichterten Kuendigungsmoeglichkeiten gibt es wichtige Grenzen, die der Arbeitgeber einhalten muss.
Wann eine Abfindung in der Probezeit moeglich ist
Auch ohne Kuendigungsschutzgesetz kann eine Kuendigung in der Probezeit unwirksam sein. Die wichtigsten Ansatzpunkte:
Diskriminierung nach dem AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt ab dem ersten Arbeitstag. Eine Kuendigung wegen Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identitaet ist auch in der Probezeit verboten. Bei Verstoss drohen dem Arbeitgeber Entschaedigungszahlungen von bis zu drei Monatsgehaeltern.
Sonderkuendigungsschutz
Bestimmte Personengruppen geniessen auch in der Probezeit besonderen Schutz:
- Schwangere: Der Kuendigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz gilt ab dem ersten Tag. Der Arbeitgeber darf nicht kuendigen, wenn er von der Schwangerschaft weiss oder innerhalb von 2 Wochen nach der Kuendigung davon erfaehrt.
- Schwerbehinderte: Der Sonderkuendigungsschutz nach SGB IX greift allerdings erst nach 6 Monaten. In der Probezeit besteht dieser Schutz noch nicht.
- Betriebsratsmitglieder: Auch in der Probezeit duerfen Betriebsratsmitglieder nicht ordentlich gekuendigt werden.
Formfehler
Die Kuendigung muss auch in der Probezeit schriftlich erfolgen. Muendliche Kuendigungen, Kuendigungen per E-Mail oder WhatsApp sind unwirksam. Auch eine fehlende Betriebsratsanhoerung macht die Kuendigung angreifbar.
Sittenwidrigkeit und Treuwidrigkeit
Eine Kuendigung in der Probezeit darf nicht sittenwidrig (§ 138 BGB) oder treuwidrig (§ 242 BGB) sein. Das betrifft etwa:
- Kuendigungen aus verwerflichen Motiven (Rache, Schikane)
- Kuendigungen, die gegen das Massregelungsverbot (§ 612a BGB) verstossen
- Kuendigungen, die ein Mindestmass an sozialer Ruecksichtnahme verletzen
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Kostenlose Erstberatung 089 - 201 741 44Typische Abfindungshoehe in der Probezeit
Wenn eine Kuendigung in der Probezeit angreifbar ist, faellt die Abfindung in der Regel niedriger aus als bei laengerer Betriebszugehoerigkeit. Das hat mehrere Gruende:
- Kurze Beschaeftigungsdauer: Die Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehaelter pro Jahr) ergibt bei wenigen Monaten nur einen geringen Betrag.
- Geringerer Bestandsschutz: Ohne KSchG ist die Verhandlungsposition grundsaetzlich schwaerter.
- Einfachere Neueinstellung: Arbeitnehmer in der Probezeit finden oft leichter eine neue Stelle.
Ausnahmen bestehen bei Diskriminierung oder Sonderkuendigungsschutz: Hier koennen die Abfindungen auch in der Probezeit erheblich sein, da der Arbeitgeber mit hohen Schadensersatz- und Entschaedigungsforderungen rechnen muss.
So reagieren Sie richtig
- Kuendigung pruefen lassen: Auch wenn die Chancen in der Probezeit eingeschraenkt sind – ein Fachanwalt erkennt Ansatzpunkte, die Laien uebersehen.
- Fristen beachten: Die 3-Wochen-Frist fuer eine Kuendigungsschutzklage gilt auch in der Probezeit.
- Beweise sichern: Wenn Sie den Verdacht einer Diskriminierung haben, sichern Sie E-Mails, Nachrichten und notieren Sie Gespraeche.
- Arbeitsuchend melden: Melden Sie sich umgehend bei der Agentur fuer Arbeit arbeitsuchend, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren.
Unser Rat: Auch wenn die Rechtslage in der Probezeit schwieriger ist – geben Sie nicht vorschnell auf. Gerade bei Schwangerschaft, Diskriminierung oder offensichtlichen Formfehlern bestehen gute Chancen auf eine Abfindung. Eine schnelle anwaltliche Pruefung kostet nichts und kann Ihnen viel bringen.